{"id":20113823,"updated":"2023-07-28T09:06:47Z","additionalIndexing":"24;15;Unternehmen;Buchführung;Bilanz;Devisenrecht;internationale Währung;Schweizer Franken;Devisen;Wechselkurs;Steuerrecht","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":1},{"key":"L05K1103030101","name":"Devisen","type":1},{"key":"L05K0701030801","name":"Devisenrecht","type":1},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":1},{"key":"L05K1101010801","name":"internationale Währung","type":2},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":2},{"key":"L06K070302010103","name":"Bilanz","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1316642400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324422000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2703,"gender":"f","id":3900,"name":"Perrinjaquet Sylvie","officialDenomination":"Perrinjaquet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2602,"gender":"f","id":1103,"name":"Huber Gabi","officialDenomination":"Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2528,"gender":"m","id":505,"name":"Ruey Claude","officialDenomination":"Ruey"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2587,"gender":"f","id":1144,"name":"Brunschwig Graf Martine","officialDenomination":"Brunschwig Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3823","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die vom Bundesgericht mit seinem Urteil vom 1. Oktober 2009 festgelegte Praxis bringt für die ausländischen Unternehmen in der Schweiz wirtschaftliche Nachteile, weil die Währungsverluste steuerlich nicht abziehbar sind.<\/p><p>Die negative Entwicklung des Euro- und des Dollarkurses trifft unsere Exportunternehmen mit voller Wucht. Einer von zwei Franken wird im Ausland verdient. Für die wirtschaftliche Prosperität der Schweiz ist es also von zentraler Bedeutung, dass die Unternehmen exportieren können. Unternehmen, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen, werden bestraft, weil das Steuerrecht vorschreibt, dass sie ihre Jahresabschlüsse in Schweizerfranken umrechnen müssen. Zudem werden Unternehmen, die ihre Buchhaltung in Schweizerfranken führen, und solche, die sie in ausländischer Währung führen, ungleich behandelt.<\/p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 1. Oktober 2009 das Rechnungslegungsrecht der Schweiz als lückenhaft bezeichnet. Das Obligationenrecht enthält keine Bestimmung über die Umrechnung in die Landeswährung. In den Gesetzgebungen der EU-Staaten und der USA wird dieser Gegenstand anders geregelt. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen in unserem Land gegenüber denjenigen anderer Länder diskriminiert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach Artikel 960 Absatz 1 des Obligationenrechts (OR) sind Inventar, Betriebsrechnung und Bilanz in Landeswährung aufzustellen. Dies bedingt, dass auch die Buchhaltung in Schweizerfranken zu führen ist. Unternehmen, die Teil einer ausländischen Unternehmensgruppe sind oder von ausländischen Personen beherrscht werden, führen in der Praxis ihre Buchhaltung jedoch oft in ausländischer Währung, der sogenannten funktionalen ausländischen Währung. Als funktionale Währung eines Unternehmens gilt die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist, und in der normalerweise die Geldflüsse hauptsächlich anfallen. Aus der Sicht des Unternehmens bemisst sich sein Erfolg in der funktionalen Währung. Die Umrechnung des Jahresabschlusses in Schweizerfranken führt bei einer Kursveränderung zwischen der funktionalen Währung zum Schweizerfranken zu einer Umrechnungsdifferenz. Eine solche Differenz hat keinen Einfluss auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens.<\/p><p>Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 1. Oktober 2009 (2C_897\/2008) ist zu unterscheiden zwischen<\/p><p>- Währungsdifferenzen, welche bei der Umrechnung von Fremdwährungen in die funktionale Währung entstehen; diese sind erfolgswirksam zu behandeln;<\/p><p>- und Währungsdifferenzen, welche bei der Umrechnung von der funktionalen Währung in die Währung, in welcher der Jahresabschluss dargestellt werden muss, entstehen; diese sind erfolgsneutral als separater Bestandteil des Eigenkapitals auszuweisen.<\/p><p>Nach diesem Urteil ist das Eigenkapital zum Kurs des jeweiligen Bilanzstichtags umzurechnen. Erträge und Aufwände sind zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen.<\/p><p>Der Entscheid des Bundesgerichts betrifft die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns und stellt eine steuerliche Korrektur eines in Schweizerfranken umgerechneten, in der funktionalen ausländischen Währung erstellten Jahresabschlusses dar. Danach ist für die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns der in der funktionalen ausländischen Währung ermittelte Jahresgewinn massgeblich. Differenzen aus der Umrechnung der Bilanz von der funktionalen ausländischen Währung in Schweizerfranken sind nur rechnerische Grössen und stellen für das Unternehmen keine Kursgewinne oder Kursverluste dar. Sie werden auch nicht verbucht, sondern lediglich in dem in Schweizerfranken umgerechneten Jahresabschluss ausgewiesen. Schweizerische Exportunternehmen sind von dieser Rechtsprechung nicht betroffen, sofern sie ihre Buchhaltung in Schweizerfranken führen. Es ist die freie Wahl eines Unternehmens, seine Buchhaltung in der funktionalen ausländischen Währung zu führen. Wird diese Wahl getroffen, ist das Unternehmen in steuerlicher Hinsicht auf dem Jahresabschluss in der funktionalen ausländischen Währung zu behaften, und es liegt keine Diskriminierung vor.<\/p><p>1. Ein Rechtsvergleich mit ausländischen Staaten könnte nur im Rahmen einer aufwendigen Studie erfolgen. Dabei müsste beachtet werden, dass der steuerbare Reingewinn im Ausland in der Regel aufgrund eines vom Handelsrecht unabhängigen steuerlichen Regelwerkes ermittelt wird. In der Schweiz knüpft die Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes dagegen am handelsrechtlichen Jahresabschluss an (Massgeblichkeitsprinzip).<\/p><p>2. Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) könnte festgehalten werden, dass eine negative Differenz aus der Umrechnung eines in funktionaler ausländischer Währung erstellten Jahresabschlusses in die Landeswährung steuerbaren Aufwand darstellt. Dabei müsste festgehalten werden, nach welcher Methode die Umrechnung zu erfolgen hat. Im Weiteren müsste festgehalten werden, dass positive Umrechnungsdifferenzen für die Festsetzung des steuerbaren Reingewinnes durch Rückstellungen neutralisiert werden können. Die Einführung der Abzugsfähigkeit von negativen Umrechnungsdifferenzen würde zu Mindereinnahmen in nicht quantifizierbarer Höhe führen.<\/p><p>3. Nach dem Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung wird empfohlen, die Umrechnung der Jahresrechnung nach der sogenannten Stichtagsmethode (\"current rate method\" oder \"closing rate method\") vorzunehmen. Eine negative Umrechnungsdifferenz ist in der Erfolgsrechnung als Aufwand auszuweisen; eine positive Umrechnungsdifferenz muss handelsrechtlich aufgrund des Imparitätsprinzips durch die Bildung einer Rückstellung erfolgsneutral ausgewiesen werden. Eine Änderung des Obligationenrechts ist demnach nicht erforderlich.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit den Wechselkursdifferenzen aufgrund der Umrechnung der Jahresabschlüsse von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>- Wie unterscheidet sich die gesetzliche Regelung in der Schweiz von den Regelungen in der EU und in den USA, was die Behandlung von Währungsdifferenzen angeht?<\/p><p>- Welche Möglichkeiten bestehen, im Steuerrecht einen vollständigen Abzug der Währungsverluste und eine Neutralisierung der nichtrealisierten Gewinne durch Rückstellungen in den Passiven der Bilanz vorzusehen? Welche Auswirkungen hätte eine solche Regelung?<\/p><p>- Welche Gesetzesänderungen wären nötig, damit die Währungsverluste aufgrund der Umrechnung in Schweizerfranken im Jahresabschluss in der Erfolgsrechnung und nicht mehr in der Bilanz und die nichtrealisierten Gewinne in der Bilanz als Rückstellungen ausgewiesen werden könnten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Behandlung von Umrechnungsdifferenzen in den Jahresabschlüssen von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen"}],"title":"Behandlung von Umrechnungsdifferenzen in den Jahresabschlüssen von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen"}