{"id":20113836,"updated":"2023-07-27T21:30:00Z","additionalIndexing":"12;polizeiliche Zusammenarbeit;Eindämmung der Kriminalität;Datenschutz;Schutz der Privatsphäre;Personenkontrolle an der Grenze;Waffenbesitz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K05020501","name":"Schutz der Privatsphäre","type":1},{"key":"L04K05020513","name":"Datenschutz","type":1},{"key":"L04K10010205","name":"polizeiliche Zusammenarbeit","type":1},{"key":"L06K070104040202","name":"Personenkontrolle an der Grenze","type":1},{"key":"L04K05010209","name":"Waffenbesitz","type":1},{"key":"L04K01040202","name":"Eindämmung der Kriminalität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-04-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1316988000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1366149600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3836","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Anlass der vorliegenden Interpellation ist ein konkreter Einzelfall, zu welchem der Bundesrat ohne Kenntnis der genauen Umstände nicht Stellung nehmen kann.<\/p><p>1. In der Schweiz bestand und besteht kein zentrales Waffenregister. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) führt gestützt auf Artikel 32a des Waffengesetzes (WG) eine Informationsplattform mit spezifischen Datenbanken. Diese Datenbanken enthalten unter anderem Angaben zum Waffenerwerb durch Personen mit Auslandbezug (z. B. die Datenbank über den Erwerb von Waffen durch Personen mit Wohnsitz in einem andern Schengen-Staat). Die Weitergabe von Personendaten an ausländische Behörden ist nach eidgenössischem Datenschutzrecht möglich, direkte Online-Zugriffe auf die von Fedpol geführten Datenbanken bestehen jedoch nicht. <\/p><p>Die Kantone führen elektronische Informationssysteme über jede in der Schweiz erworbene Feuerwaffe. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass einzelne Kantone dem Ausland direkten Zugriff auf ihre kantonalen Register gewähren würden. <\/p><p>Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass der Datenschutz auf der Grundlage des geltenden Rechts gewährleistet ist. <\/p><p>2. Auch hinsichtlich des reziproken Zugangs zu Polizeidatenbanken sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.<\/p><p>Die Weitergabe von in den Datenbanken von Fedpol enthaltenen Personendaten richtet sich nach Artikel 32c WG. Darin ist festgehalten, dass Fedpol die Angaben über den Erwerb von Waffen durch Personen mit Wohnsitz in einem andern Schengen-Staat an die zuständigen Behörden des Wohnsitzstaates weiterleiten muss. Im Gegenzug wird Fedpol über Personen mit Wohnsitz in der Schweiz informiert, die in einem anderen Schengen-Staat eine Feuerwaffe erworben haben. Es besteht somit volle Reziprozität. <\/p><p>Die Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das Sirene-Büro (N-SIS-Verordnung) hält in Ausführung des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) fest, dass Feuerwaffen zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren im SIS ausgeschrieben werden können, wodurch sämtliche Schengen-Staaten gegenseitig über solche Ausschreibungen informiert werden. Das Reziprozitätsprinzip ist somit auch in diesem Ausschreibungsverfahren wie auch aufgrund von Polizeizusammenarbeitsverträgen, welche die Schweiz mit verschiedenen Staaten (so auch mit Frankreich) abgeschlossen hat, gewährleistet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Diesen Sommer hat ein Schweizer Bürger festgestellt, dass eine französische Polizeibehörde - die Gendarmerie nationale - dank Schengen auf seine Personendaten zugreifen kann.<\/p><p>Die betreffende Person hat im Dezember 2007 an der Waffenbörse von Lausanne zwei Faustfeuerwaffen gekauft, eine für sich, die andere für einen Freund aus Genf, der nicht vor Ort einen Waffenerwerbsschein erhalten konnte. Damals war es noch möglich, mit einem Schein mehrere Waffen zu erwerben und eine davon gleich wieder einer anderen Person abzutreten, wenn die Abtretung gestützt auf einen Vertrag erfolgte.<\/p><p>Als die betreffende Person dieses Jahr aus den Ferien zurückkehrte, wurde sie von der Gendarmerie von Besançon kontaktiert. Diese eröffnete ihr, dass die Waffe für eine Straftat eingesetzt worden sei und dass die französische Polizei - dank Schengen - direkt auf die Daten des letzten bekannten Eigentümers der Waffe habe zugreifen können, ohne dass eine Anfrage bei der Schweizer Polizei (weder auf kantonaler Ebene noch auf Bundesebene) nötig gewesen sei.<\/p><p>Die betreffende Person hat der französischen Polizei bereitwillig die nötigen Auskünfte erteilt. Sie war aber erstaunt darüber, dass nicht die Kantonspolizei mit ihr Kontakt aufgenommen hatte. Die Gendarmerie von Besançon hat ihr bestätigt, dass sie direkten Zugriff auf die Schweizer Waffenregister hatte. Ein Gegenrecht besteht hingegen nicht. Die betroffene Kantonspolizei hat auf Anfrage hin eingeräumt, dass das Vorgehen für sie viel komplizierter ist: Sie muss bei der Zentralstelle Waffen in Bern ein Gesuch stellen, die Zentralstelle ihrerseits reicht dann beim betreffenden Land ein formelles Gesuch ein.<\/p><p>Offensichtlich haben die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum keine Privatsphäre, da ausländische Polizeibehörden ohne jegliche Formalität auf die Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern zugreifen können.<\/p><p>Ein echtes Gegenrecht besteht hingegen nicht bei diesem Informationsaustausch zwischen ausländischen und schweizerischen Polizeibehörden.<\/p><p>So wird der Volkswille missachtet, denn das Volk hat ein nationales Waffenregister abgelehnt. Doch ausländische Polizeibehörden können längst auf ein solches Register zugreifen, während es offiziell nicht existiert.<\/p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen:<\/p><p>1. um den Schutz der Daten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich zu gewährleisten?<\/p><p>2. um zumindest von den Polizeibehörden der Schengen-Mitgliedstaaten das Gegenrecht zu erhalten, indem diese ihre Register den Schweizer Polizeibehörden zugänglich machen? Dies wäre sicherlich ein Vorteil bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus, der in der Schweiz von Tag zu Tag besorgniserregender wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz der Privatsphäre von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern"}],"title":"Schutz der Privatsphäre von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern"}