{"id":20113841,"updated":"2023-07-28T01:03:06Z","additionalIndexing":"2846;24;Geldwäscherei;Bodenmarkt;Wirtschaftsstrafrecht;Immobilieneigentum","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K05070109","name":"Immobilieneigentum","type":1},{"key":"L04K01020403","name":"Bodenmarkt","type":1},{"key":"L05K1106020104","name":"Geldwäscherei","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-11-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1316988000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1378677600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2565,"gender":"m","id":801,"name":"Abate Fabio","officialDenomination":"Abate"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2692,"gender":"m","id":3889,"name":"Hodgers Antonio","officialDenomination":"Hodgers"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2703,"gender":"f","id":3900,"name":"Perrinjaquet Sylvie","officialDenomination":"Perrinjaquet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2487,"gender":"m","id":463,"name":"Favre Charles","officialDenomination":"Favre Charles"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2649,"gender":"m","id":1289,"name":"Barthassat Luc","officialDenomination":"Barthassat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.3841","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Es ist nicht auszuschliessen, dass Mittel unrechtmässiger Herkunft in den Kauf von Grundstücken in der Schweiz fliessen. Nach Aussage des Bundesrates besteht bei einem Grundstückkauf das Missbrauchsrisiko, dass Zahlungen getätigt werden, die nicht vom Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) erfasst werden. Beispielsweise können ausländische Banken einbezogen oder Barzahlungen ohne Beteiligung eines dem GwG unterstellten Finanzintermediärs getätigt werden.<\/p><p>Das GwG gilt für Finanzintermediäre, und es definiert, wer Finanzintermediär ist. Bei einem Grundstückkauf muss jedoch nicht unbedingt ein Finanzintermediär beteiligt sein; die Zahlung kann auch direkt zwischen Käufer- und Verkäuferseite getätigt werden. Deshalb bietet beispielsweise eine generelle Unterstellung von Immobilienmaklern und -maklerinnen unter das GwG keine Sicherheit, da keine Pflicht besteht, den Kaufpreis über eine solche Person zu erstatten. Zudem hat der Makler oder die Maklerin in der Praxis die meiste Zeit keine Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte. In den seltenen Fällen, in denen er oder sie beauftragt ist, den Kaufbetrag zu überweisen oder zu entrichten, besteht bereits heute eine Unterstellung als Finanzintermediär unter das GwG.<\/p><p>Deshalb ist bei den Regelungen zum Grundstückkauf selbst anzusetzen. Dabei sollen aber weder die Kosten erhöht noch die Verfahren verlängert oder erschwert werden. Damit beim Grundstückkauf die Herkunft der Mittel kontrolliert werden kann, soll der Käufer oder die Käuferin verpflichtet sein, den Kaufpreis durch Überweisung vom eigenen Konto bei einer (schweizerischen oder ausländischen) Bank zu erstatten, die eine schweizerische Bewilligung hat. Denn diese Banken sind bereits so ausgerüstet und organisiert, dass sie die vom GwG vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einhalten können, und deshalb sind sie am besten imstande, diesen Anforderungen Nachachtung zu verschaffen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Auch wenn der Bundesrat mit der Stossrichtung der Motion einverstanden ist, erachtet er diese doch als unnötigerweise einschränkend. Die Pflicht zum Beizug eines der schweizerischen Aufsicht unterstehenden Bankinstituts würde schon deshalb einen unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten, weil nicht nur Banken den Vorschriften des Geldwäschereigesetzes unterstehen, sondern auch zahlreiche andere Finanzintermediäre. Zudem müssten etwa Ausländer, die eine Liegenschaft kaufen möchten, zuerst ein Schweizer Bankkonto eröffnen. Die von der Motion anvisierte Verhinderung der Geldwäscherei im Grundstückshandel sollte mit milderen Mitteln erreicht werden können. Die Verwaltung prüft denn auch nebst Änderungen des SchKG, wo bei der Steigerung die Barzahlung gesetzlich immer noch vorgeschrieben ist, auch solche des Privatrechts, wo durch Einbezug der am Grundstückkauf beteiligten Personen (Notare, Grundbuchverwalter) der in der Motion angestrebte Zweck ebenfalls erfüllt werden könnte.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage vorzubereiten, die vorsieht, dass der Käufer oder die Käuferin eines Grundstücks dem Verkäufer oder der Verkäuferin den Kaufbetrag durch Überweisung vom Konto bei einem Institut erstattet, das in der Schweiz eine Bankenbewilligung erhalten hat. Er soll insbesondere die Möglichkeit prüfen, Artikel 216 des Obligationenrechtes zu ergänzen, der Formvorschriften beim Grundstückkauf zum Gegenstand hat.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Immobiliensektor. Stopp der Geldwäschereigefahr"}],"title":"Immobiliensektor. Stopp der Geldwäschereigefahr"}