﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113847</id><updated>2023-07-28T11:37:02Z</updated><additionalIndexing>09;internationale Konvention;Munition;Verzeichnis;Mine;Waffenbesitz;Abrüstung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K05010209</key><name>Waffenbesitz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02020702</key><name>Verzeichnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020407</key><name>Munition</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020205</key><name>internationale Konvention</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0402040203</key><name>Mine</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04010101</key><name>Abrüstung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-19T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-11-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3847</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bisher haben 111 Staaten das CCM unterzeichnet, davon sind bereits 66 Staaten Vertragsstaaten. Das CCM verbietet den Einsatz von Streumunition und hat zum Ziel, alle Bestände dieser Munition zu vernichten. Streumunition ist eine Waffenkategorie, die einer Bevölkerung nach einem Konflikt noch jahrelang Tod, Verstümmelungen und Armut bringt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das CCM legt eine neue Norm im humanitären Völkerrecht fest und brandmarkt jeden künftigen Einsatz von Streumunition. Das Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) zählt 114 Vertragsstaaten. Von diesen haben 75 das CCM unterzeichnet oder bereits ratifiziert. Unter dem starken Druck der Grossmächte, die das CCM nicht unterzeichnet haben, wird gegenwärtig über ein Protokoll VI zum CCW verhandelt. Dieses Protokoll VI würde der Verwendung von Streumunition Einschränkungen auferlegen, die wirkungslos und kaum zwingend wären. Es würde den Einsatz von Streumunition wieder legitimieren und die schwerwiegenden humanitären Probleme, die diese Waffe verursacht, weiterbestehen lassen. Dieses Protokoll ist mit dem CCM und dem Recht von dessen Vertragsstaaten unvereinbar. Es würde die stigmatisierende Wirkung des CCM, welche die Staaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind, zum Verzicht auf Streumunition zwingt, endgültig untergraben. Einer zunehmenden und zeitlich unbegrenzten Verwendung von Streumunition würde wieder Vorschub geleistet, und unzählige Blindgänger würden erneut die Bevölkerung bedrohen. Die Schweiz wäre anschliessend aufgerufen, die Entminung zu finanzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Vertragsstaaten des CCW treffen ihre Entscheidungen im Konsens. Ein solcher Konsens ist aber nicht möglich zwischen Staaten, die die Streumunition gänzlich verboten haben, und solchen, die deren Einsatz nur reglementieren wollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Noch nie wurde ein Instrument des humanitären Völkerrechtes ausgehandelt, das geltende strengere Normen abschwächte. Die Schweiz, die das CCM unterzeichnet hat und Verwahrerin der Genfer Konventionen ist, muss sich einem Rückschritt im humanitären Völkerrecht entschieden widersetzen. Einen solchen Rückschritt würde die Ergänzung des CCW mit einem Protokoll, das den Einsatz von Streumunition regelt, jedoch bedeuten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz trägt in verschiedenen internationalen Gremien aktiv zur Stärkung des humanitären Völkerrechtes bei. Als Vertragsstaat des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) setzt sich die Schweiz seit Ende der Neunzigerjahre für Massnahmen ein, die das Risiko von explosiven Kriegsmunitionsrückständen reduzieren, diese umfassen auch explosive Überreste von Streumunition. Seit 2007 wird im Rahmen des CCW über die Ausarbeitung einer internationalen Regelung für Streumunition in Form eines Zusatzprotokolls zum CCW (Protokoll VI) verhandelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwischenzeitlich führte der von den CCW-Verhandlungen unabhängige Oslo-Prozess zur Verabschiedung des Übereinkommens über Streumunition (CCM), das am 1. August 2010 in Kraft getreten ist. Das CCM stellt insofern eine wesentliche Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechtes dar, als Streumunition aufgrund des unannehmbaren Leidens, das sie insbesondere der Zivilbevölkerung zufügt, nunmehr zur Kategorie unerlaubter Waffen zählt. In diesem Sinne unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft vom 6. Juni 2011 zur Genehmigung des CCM.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Staaten, die als die grössten Produzenten und Nutzer von Streumunition gelten, sind bislang dem Übereinkommen von Oslo nicht beigetreten, und angesichts der Umstände ist ein solcher Schritt in absehbarer Zeit auch nicht zu erwarten. Viele Vertrags- und Unterzeichnerstaaten des CCM, darunter auch die Schweiz, unterstützen daher den Vorschlag eines Protokolls VI zum CCW, das das CCM ergänzen und die grössten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition einbeziehen würde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die beiden Prozesse - die Verhandlungen im Rahmen des CCW und die Bemühungen um die Umsetzung des CCM - ergänzen und gegenseitig verstärken können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das bislang jüngste Mandat beauftragt die Expertengruppe, der Vierten CCW-Überprüfungskonferenz Ende November 2011 den Entwurf einer Regelung für Streumunition mit entsprechenden Empfehlungen vorzulegen. Die Vorschriften und Verbote, wie sie die derzeitige Fassung des Entwurfs von Protokoll VI vorsieht, sind in wesentlichen Punkten weniger weitreichend als die Bestimmungen des CCM. Aufgrund der Mitwirkung der grössten Produzenten- und Nutzerstaaten könnten diese Normen jedoch dahingehend Wirkung zeigen, dass sie den Einsatz, die Lagerung zwecks Einsatz, die Weitergabe und die Weiterverbreitung eines Grossteils der vorhandenen Bestände verhindern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich allerdings der Gefahr bewusst, dass ein schwaches Protokoll VI die Glaubwürdigkeit des CCW als zentrales Instrument des humanitären Völkerrechtes und des Verbotes oder der Einschränkung von konventionellen Waffen infrage stellen könnte. Dennoch unterstreicht der Bundesrat, dass ein Abbruch der Verhandlungen über ein Protokoll betreffend Streumunition die Wiederaufnahme dieser Verhandlungen im Rahmen des CCW und den Einbezug der grössten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition in einen multilateralen Regelungsrahmen kurz- und mittelfristig ausschliessen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel der Schweizer Bemühungen in den laufenden Verhandlungen ist es, im Rahmen des CCW langfristig und unter Einbezug der grössten Produzenten- und Nutzerstaaten von Streumunition ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen humanitären Erfordernissen und militärischen Notwendigkeiten, wie es das CCM vorsieht, zu erreichen. Die Schweiz plädiert damit für ein Protokoll, das die allgemeinen Regeln des humanitären Völkerrechtes deutlich stärkt und die Kohärenz der Rechtsvorschriften, die für den Einsatz von Streumunition gelten, gewährleistet. Zugleich sollte dieses Protokoll sicherstellen, dass die im Rahmen des CCW für Streumunition geltenden Normen kontinuierlich weiterentwickelt und gestärkt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird der Bundesrat über die Annahme oder die Nichtannahme des Protokolls entscheiden. Hierbei wird er seinen aussenpolitischen wie seinen sicherheitspolitischen Interessen sowie der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung tragen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Osloer Übereinkommen über Streumunition (CCM) setzt den Massstab für ein Verbot dieser Waffen. Die Schweiz darf sich keinesfalls für ein anderes völkerrechtliches Instrument einsetzen, das den Bestimmungen des CCM widersprechen oder diese aufweichen könnte. Insbesondere darf sie nicht das Projekt für ein Protokoll VI zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) unterstützen, wenn dieses Protokoll nicht von allen Vertragsstaaten des CCM angenommen wird oder wenn es ein Instrument darstellt, das gegenüber dem mit dem CCM erreichten Standard einen Rückschritt bedeutet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gegen ein Protokoll über Streumunition zum CCW</value></text></texts><title>Gegen ein Protokoll über Streumunition zum CCW</title></affair>