{"id":20113873,"updated":"2023-07-28T10:25:45Z","additionalIndexing":"12;Rechtsschutz;polizeiliche Ermittlung;Strafprozessordnung;Polizei;Verwaltungstätigkeit;Kosten-Nutzen-Analyse;Gesetzesevaluation","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K0501021001","name":"Strafprozessordnung","type":1},{"key":"L04K04030304","name":"Polizei","type":1},{"key":"L04K08060101","name":"Verwaltungstätigkeit","type":1},{"key":"L06K070302020501","name":"Kosten-Nutzen-Analyse","type":1},{"key":"L04K08070301","name":"Gesetzesevaluation","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":2},{"key":"L05K0504010205","name":"polizeiliche Ermittlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1317160800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2673,"gender":"m","id":3870,"name":"Baettig Dominique","officialDenomination":"Baettig"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2634,"gender":"m","id":1123,"name":"Veillon Pierre-François","officialDenomination":"Veillon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2687,"gender":"m","id":3884,"name":"Graber Jean-Pierre","officialDenomination":"Graber Jean-Pierre"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2477,"gender":"m","id":453,"name":"Bugnon André","officialDenomination":"Bugnon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3873","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die finanziellen und materiellen Aufwendungen der Kantone für die Anpassungen an die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) oder allfälligen administrativen Mehraufwand für deren Anwendung.<\/p><p>Zu erinnern ist aber an die Ausführungen in der Botschaft an das Parlament, wo der Bundesrat darlegt, dass praktisch alle Kantone, welche ihre Strafverfolgung bereits vor dem Inkrafttreten der StPO auf das sogenannte Staatsanwaltschaftsmodell umgestellt haben, längerfristig von Kosteneinsparungen ausgehen (BBl 2006 1380).<\/p><p>2. Die Umstellung von den bisherigen Strafverfahrensordnungen auf die StPO ist grösstenteils ohne Probleme erfolgt: Das neue Recht wird täglich angewendet, es haben sich bislang keine groben Versehen oder Lücken des Gesetzes gezeigt. Angesichts des Umfangs und der Komplexität des neuen Rechtes kann sich allerdings nach einigen Jahren der Anwendung die Notwendigkeit von Feinjustierungen manifestieren. Der Bundesrat wird den Revisionsbedarf zum gegebenen Zeitpunkt prüfen, wobei insbesondere zu berücksichtigen sein wird, wieweit die (höchstrichterliche) Rechtsprechung heute aufgeworfene Fragen schon entschieden haben wird.<\/p><p>3. Das Parlament hat den sogenannten Anwalt der ersten Stunde nach langer Diskussion und nach mehreren Anhörungen auch von Vertretern der Polizei beschlossen (AB 2006 S 984 und 1016f.).<\/p><p>Nach Ansicht des Bundesrates haben die von ihm in der Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005 (BBl 2006 1193ff.) dargelegten Gründe für die Einführung des sogenannten Anwalts der ersten Stunde nach wie vor Gültigkeit. Insbesondere bildet das Institut des Anwalts der ersten Stunde eines der unabdingbaren Gegengewichte zu der strukturell starken Stellung der Staatsanwaltschaft, welche dieser zukommt, indem sie allein für die Untersuchung und Anklageerhebung zuständig ist. Die sachliche Richtigkeit und Notwendigkeit der Einführung dieses Instituts wurde im Übrigen durch zwei nach der Verabschiedung der StPO durch das Parlament ergangene Entscheide des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt (Urteile des EGMR vom 27.11.2008 i. S. Salduz\/Türkei, Nr. 36391\/02 und vom 24.9.2009 i. S. Pishchalnikov\/Russland, Nr. 7025\/04).<\/p><p>Schliesslich haben sich nach Kenntnissen des Bundesrates in der täglichen Polizeiarbeit aufgrund des sogenannten Anwalts der ersten Stunde bisher praktisch keine Probleme ergeben.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 1. Januar 2011 ist die neue Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten. Sie hat bereits zu zahlreichen Enttäuschungen geführt. Die Angehörigen der Polizeikorps stöhnen über die Last der administrativen Tätigkeiten, die jeder Fall mit sich bringt. Sie verbringen einen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit damit, Formulare auszufüllen.<\/p><p>Es kommt hinzu, dass die neue StPO den beschuldigten Personen das Recht einräumt, ab der ersten Einvernahme durch die Polizei einen Verteidiger oder eine Verteidigerin beizuziehen, wenn sie das wünschen. Es ist offensichtlich, dass dieses neue Recht die Arbeit der Polizei weiter verkompliziert. So kann die beschuldigte Person bei jedem noch so bagatellhaften Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz einen Verteidiger oder eine Verteidigerin verlangen. Die Masse an Papieren, die ausgefüllt werden müssen, verlangsamt den Gang der Justiz und verursacht einen offensichtlichen Verlust an Effizienz.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund möchte ich dem Bundesrat die folgenden Fragen stellen:<\/p><p>1. Verfügt der Bundesrat über Zahlen, was die Kosten - die finanziellen und die materiellen - der neuen StPO betrifft?<\/p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat neun Monate nach dem Inkrafttreten der neuen StPO deren Umsetzung und Anwendung ein?<\/p><p>3. Findet der Bundesrat das Recht auf einen Verteidiger der ersten Stunde für sämtliche beschuldigten Personen vernünftig, führt dieses Recht doch zu einer Behinderung der polizeilichen Arbeit infolge des grossen administrativen Aufwands?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kosten infolge der neuen Strafprozessordnung"}],"title":"Kosten infolge der neuen Strafprozessordnung"}