{"id":20113886,"updated":"2025-11-14T07:59:22Z","additionalIndexing":"2841;Grundversorgung;Steuerabzug;Randregion;Weiterbildung;Hausarzt\/-ärztin;Standort des Betriebes;medizinischer Unterricht;Arzt\/Ärztin;service public;Berufspraktikum","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K0701030901","name":"Grundversorgung","type":1},{"key":"L05K0703040302","name":"Standort des Betriebes","type":1},{"key":"L04K01050402","name":"Arzt\/Ärztin","type":1},{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L07K08070102010704","name":"Randregion","type":1},{"key":"L04K08060111","name":"service public","type":2},{"key":"L05K0105040201","name":"Hausarzt\/-ärztin","type":2},{"key":"L04K13020202","name":"Berufspraktikum","type":2},{"key":"L04K13020306","name":"medizinischer Unterricht","type":2},{"key":"L04K13030203","name":"Weiterbildung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-30T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1317247200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20113934,"priorityCode":"S","shortId":"11.3934"}],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"type":"speaker"}],"shortId":"11.3886","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verweist vorab auf seine identische Antwort auf die gleichlautende Interpellation Schwaller 11.3934. Die Gesundheitsversorgung ist eine öffentliche Aufgabe der Kantone. Der Bund trägt seinerseits die Verantwortung dafür, dass die Bevölkerung sich zu tragbaren Bedingungen gegen die Risiken von Krankheit und Unfall versichern kann. Auch wenn der Bund nicht zuständig ist für die in der Interpellation angesprochene finanzielle Unterstützung versorgungspolitischer Massnahmen, sind Bund und Kantone nichtsdestotrotz daran, gemeinsam Lösungen zur Gewährleistung der Grundversorgung zu erarbeiten, und einige Massnahmen wurden bereits implementiert.<\/p><p>1. Grundsätzlich lässt es das Bundesgesetz vom 14. September 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) zu, dass die Kantone auch Neugründungen von Unternehmen im Bereich des medizinischen Grundangebots mit Steuererleichterungen fördern können. Nutzt ein Kanton diese Möglichkeit, so kann der Bund zudem gestützt auf das Bundesgesetz über Regionalpolitik (SR 901.0) Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer gewähren. Die Unternehmen können in den Genuss von solchen Steuererleichterungen kommen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik und gemäss der Verordnung vom 28. November 2007 über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik (SR 901.022) erfüllt sind und sich das Unternehmen in einem Gebiet befindet, das in der Verordnung des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen (SR 901.022.1) aufgeführt ist. <\/p><p>2. Der Bundesrat bezweifelt, dass Steuererleichterungen in peripheren Regionen den erwünschten Effekt haben werden; dies deshalb, weil die Einkommen der Grundversorger in ländlichen Regionen mit geringer Spezialistendichte bereits heute deutlich höher sind als in städtischen Regionen. Das höhere Einkommen ist demnach nicht der allein entscheidende Faktor für die Standortwahl. Vielmehr wollen junge Hausärztinnen und -ärzte in Teams und Teilzeit arbeiten, was im Rahmen einer Einzelpraxis nicht möglich ist.<\/p><p>Wenn die Grundversorgung nicht mehr durch privatwirtschaftliche Initiativen gesichert werden kann, ist es aus der Sicht des Bundesrates eine Aufgabe der Kantone, die Grundversorgung (insbesondere den Notfalldienst) sicherzustellen.<\/p><p>3. Heute werden die Leistungen im ambulanten Bereich hauptsächlich durch private Organisationen erbracht und nur im Fall der Organisationen für Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex) teilweise finanziell von der öffentlichen Hand unterstützt. Es ist grundsätzlich möglich, dass sich die Kantone und Gemeinden in Zukunft in abgelegenen Regionen im ambulanten Bereich stärker im Infrastrukturbereich engagieren, wenn sie beispielsweise zum Schluss gelangen, dass so die Versorgung auch langfristig am besten sichergestellt werden kann. <\/p><p>4. Die kantonale Kompetenz erstreckt sich auch darauf sicherzustellen, dass genügend Gesundheitspersonal zur Verfügung steht. Dies umfasst auch die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, welche heute hauptsächlich im Spital erfolgt. Die Praxisassistenz, d. h. die Weiterbildung in Hausarztpraxen, wird derzeit von Kantonen oder Dritten finanziell unterstützt. Ihre langfristige Finanzierung wird derzeit geprüft (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 5, Modell PEP). <\/p><p>5. Für die Weiterbildungsstellen sind grundsätzlich die Kantone (Spitäler) und das Schweizerische Institut für Aus-, Weiter- und Fortbildung (Qualität) zuständig. Bund und Kantone haben im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik im August 2011 Empfehlungen verabschiedet (Modell PEP: pragmatisch, einfach, pauschal, siehe unter <a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/berufe\/11724\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/berufe\/11724\/index.html?lang=de<\/a>), wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung in Zukunft finanziert werden können. Demnach können die Kantone in Leistungsverträgen mit den Listenspitälern quantitative und qualitative Vorgaben zur Bereitstellung von Assistenzarztstellen festhalten und die Weiterbildungsleistungen entsprechend abgelten. Der Bundesrat hat weitere Empfehlungen im Bericht vom 16. September 2011 in Erfüllung der Motion 08.3608 von Jacqueline Fehr formuliert (siehe <a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/berufe \/07962\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.bag.admin.ch\/themen\/berufe \/07962\/index.html?lang=de<\/a>).<\/p><p>6. Der Bericht stellt eine deutliche Zunahme bei den erteilten Praxisbewilligungen für Hausärztinnen und -ärzte im Jahr 2010 fest (Aufhebung des Zulassungsstopps für Grundversorger per 1.1.2010). Auch die Zahl der Weiterbildungsabschlüsse in Fachgebieten der ärztlichen Grundversorgung hat von Jahr zu Jahr zugenommen. Die Hausarztmedizin ist insbesondere aus Sicht junger Ärztinnen attraktiv. Sie sollte daher mit Teilzeitarbeit und Familie gut vereinbar sein. Dem Wunsch nach Teilzeitarbeit stehen jedoch häufig Angebote zur Übernahme von Einzelpraxen gegenüber. Der Bundesrat sieht deshalb die grösste Herausforderung in der Veränderung der Angebotsstrukturen: weg von der Einzelpraxis hin zu grösseren ambulanten Versorgungseinheiten. Dadurch könnten Teilzeitarbeit, Teamarbeit und Vernetzung gefördert werden. Durch die gemeinsame Nutzung der Infrastrukturen könnte auch die Gewinnspanne der Praxen verbessert werden. Der Bundesrat erachtet die am 30. September 2011 verabschiedete KVG-Revision zu Managed Care als richtigen Ansatz, um den strukturellen Wandel voranzutreiben und damit die Attraktivität der ärztlichen Grundversorgung auch in ländlichen Regionen zu verbessern. <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Wirtschaftsförderung sieht bei der Neuansiedlung von Unternehmen Steuererleichterungen vor, und dies insbesondere in den Randgebieten. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>- Kann dieses Prinzip nicht auch häufiger auf die medizinischen Dienstleistungen in bestimmten Regionen angewandt werden?<\/p><p>- Wieweit können Steuererleichterungen einen Anreiz zum Ausbau des medizinischen Grundangebotes in peripheren und dünnbesiedelten Regionen schaffen? Wieweit beurteilt er die Grundversorgung als Aufgabe des Service public?<\/p><p>- Wenn die Grundversorgung als Service public anerkannt wird, welche Aufgaben ergeben sich daraus für die öffentliche Hand, insbesondere was das Zurverfügungstellen von Infrastrukturen betrifft?<\/p><p>- Wie kann die Praxisassistenz für die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte ausgebaut werden, damit sie besser auf das künftige Arbeitsgebiet vorbereitet werden?<\/p><p>- Wie müssen Bund und Kantone Aus- und Weiterbildungsplätze in der Hausarztmedizin unterstützen?<\/p><p>- Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die Attraktivität des Berufs \"Hausarzt\" zu steigern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Medizinische Grundversorgung durch Anreize sichern"}],"title":"Medizinische Grundversorgung durch Anreize sichern"}