﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113926</id><updated>2025-06-25T00:05:06Z</updated><additionalIndexing>66;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Energieszenarien;Evaluation;Bewilligung für Kraftwerk;Güterabwägung;Landschaftsschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2721</code><gender>m</gender><id>3918</id><name>Luginbühl Werner</name><officialDenomination>Luginbühl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K170507</key><name>Wasserkraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010504</key><name>Wassernutzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030202</key><name>Wasserkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010111</key><name>Energieszenarien</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020302</key><name>Evaluation</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010104</key><name>Bewilligung für Kraftwerk</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010409</key><name>Landschaftsschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080203070101</key><name>Güterabwägung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-12-21T00:00:00Z</date><text>Überweisung an die UREK zur Vorprüfung.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-05-30T00:00:00Z</date><text>Punkt 1: angenommen; Punkte 2, 3 und 4: abgelehnt.</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-09T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2014-12-09T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-09-23T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2015-09-23T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 13.074</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-11-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 und die Ablehnung der Punkte 2 - 4 der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-SR</abbreviation><id>20</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR</name><abbreviation1>UREK-S</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>20</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4820</sessionId></registration></registrations></preConsultation><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents /><sessionId>4820</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-05-30T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2015-09-23T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts><text><type i:nil="true" /><value>Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 und die Ablehnung der Punkte 2 - 4 der Motion.</value></text></texts></draft></drafts><handling><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2356</code><gender>m</gender><id>277</id><name>Bieri Peter</name><officialDenomination>Bieri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2741</code><gender>m</gender><id>4026</id><name>Comte Raphaël</name><officialDenomination>Comte</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2458</code><gender>m</gender><id>408</id><name>Jenny This</name><officialDenomination>Jenny</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2459</code><gender>m</gender><id>409</id><name>Hess Hans</name><officialDenomination>Hess Hans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2724</code><gender>m</gender><id>3921</id><name>Graber Konrad</name><officialDenomination>Graber Konrad</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2667</code><gender>m</gender><id>3831</id><name>Bischofberger Ivo</name><officialDenomination>Bischofberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2584</code><gender>m</gender><id>1135</id><name>Amstutz Adrian</name><officialDenomination>Amstutz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2721</code><gender>m</gender><id>3918</id><name>Luginbühl Werner</name><officialDenomination>Luginbühl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3926</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz schrittweise aus der Kernenergie aussteigt. Damit steht unser Land vor einer grundlegend neuen Situation. In zehn Jahren oder schon früher gehen die ersten Atomkraftwerke vom Netz. Im Interesse einer umweltfreundlichen, günstigen, sicheren und vom Ausland unabhängigen Stromversorgung geht es darum, alternative Stromproduktionspotenziale rasch zu erschliessen, damit eine Stromlücke verhindert werden kann. In erster Priorität müssen die sogenannten "tiefhängenden Früchte" anvisiert werden. Um solche handelt es sich bei der Elektrizitätsgewinnung aus Wasserkraft. Diese Art der Energiegewinnung verfügt über verschiedene überzeugende Vorteile:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- erneuerbar/CO2-frei;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- hoher Wirkungsgrad;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- 100 Prozent einheimisch/Investition im Inland;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- vergleichsweise tiefe Investitionskosten;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- ausgeprägte Fähigkeit, auf Bedarfsschwankungen zu reagieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entgegen anderslautenden Behauptungen besteht in der Schweiz noch ein beträchtliches zusätzliches Potenzial zur Nutzung der Wasserkraft. Soll dieses Potenzial jedoch rasch und wirkungsvoll ausgeschöpft werden, ist ein Paradigmenwechsel notwendig. Vorab geht es darum, die möglichen Potenziale mit einer gewissen Realisierungschance unter Berücksichtigung der grundlegend neuen Ausgangslage konsequent, systematisch und umfassend nach einheitlichen Kriterien zu erheben. Diese Erhebung soll sich auf Potenziale mit einer gewissen Realisierungschance richten. Primär soll sich die zusätzliche Nutzung auf das Umfeld bestehender Wasserkraftanlagen konzentrieren, damit wertvolle Naturräume wie beispielsweise die Greina-Hochebene unangetastet bleiben. Als Kompensation dieser Nutzungsintensivierung und ihre Auswirkungen soll auf umstrittene Kleinkraftwerke in bisher unberührten Gebieten verzichtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf die Resultate der Erhebung und die neue Ausgangslage gilt es, anschliessend das neue Ausbauziel der Wasserkraft festzulegen. Damit die Umsetzung der formulierten Ziele in nützlicher Frist gelingen kann, müssen die Planungs- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Mit Punkt 4 soll sichergestellt werden, dass die Ausbauoptionen auch wirklich offengehalten werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan hat der Bundesrat am 23. März 2011 das UVEK mit der Erarbeitung neuer Energieszenarien und entsprechender Aktions- und Massnahmenpläne beauftragt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Arbeiten hat sich der Bundesrat am 25. Mai 2011 dafür ausgesprochen, die zukünftige Stromversorgung gemäss Variante 2 (kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende ihrer Betriebszeit) sicherzustellen. Für die Neuausrichtung der Energiepolitik prüft der Bundesrat bis im Sommer 2012 eine Reihe von Massnahmen, die dazu beitragen, den geordneten Ausstieg aus der Kernenergie umzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Neueinschätzung des noch vorhandenen Ausbaupotenzials der Wasserkraft (bestehende Anlagen und Neubauten) ist Teil der Überprüfung. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat dazu in einem ersten Schritt ein Faktenblatt publiziert. Der Inhalt dieses Faktenblatts sowie die Grundlagen für die Einschätzung werden in einem zweiten Schritt zusammen mit den Kantonen, Vertretern der Schutz- und Nutzungsinteressen und der Elektrizitätswirtschaft plausibilisiert, aktualisiert und um die Einschätzungen der verschiedenen Experten ergänzt. Ziel ist eine Schätzung des Wasserkraftpotenzials in der Schweiz, welches auf dem aktuellen Stand des Wissens sowohl bezüglich der Projekte als auch der Erkenntnisse zum Gewässerschutz und Klimawandel beruht. Die Arbeiten laufen seit Sommer 2011. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind notwendige Grundlagen, um festzulegen, ob neue Ausbauziele formuliert werden sollen und wie diese allenfalls aussehen könnten. Punkt 1 der Motion wird somit Rechnung getragen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine konkrete Festlegung von neuen Ausbauzielen ist zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht zielführend. Einerseits würden verbindliche Ausbauziele auf Gesetzesstufe den Handlungsspielraum unnötigerweise stark einschränken. Andererseits müssten nach der Festlegung verbindlicher Ziele für die Wasserkraft auch für andere erneuerbare Energien verbindliche Ziele festgelegt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Bezug auf die Frage der Straffung und Vereinheitlichung der Bewilligungsverfahren für die Wasserkraftwerke muss vorweg auf die heute gültige Zuständigkeitsordnung hingewiesen werden. Der Bund verfügt in diesem Bereich nur über sehr eingeschränkte Kompetenzen. Die Kompetenz zur Gestaltung der Verfahren liegt mehrheitlich bei den Kantonen. Der Bund kann die Verfahren grundsätzlich nur dort selber regeln, wo ihm mittels ausdrücklicher Gesetzesbestimmung eine eigenständige Entscheidungskompetenz eingeräumt wurde. In Bezug auf die kantonalen Verfahren hat der Bund gemäss Artikel 60 Absätze 1 und 2 des Wasserrechtsgesetzes vom 22. Dezember 1916 (WRG; SR 721.80) bislang lediglich bestimmt, dass die Konzessionsgesuche zu veröffentlichen sind und die Veröffentlichung nicht mit der Androhung verbunden werden darf, dass nicht rechtzeitig angemeldete Rechte verwirken. Der Ständerat wird sich demnächst mit der parlamentarischen Initiative 10.480 beschäftigen, mit welcher unter anderem ein diskriminierungsfreies und transparentes Verfahren vorgeschrieben werden soll. Der Bundesrat begrüsst diese Absicht. Die vom Bund zu regelnden Verfahren wurden mit dem Bundesgesetz über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren vom 18. Juni 1999 bereits weitgehend vereinfacht. Die Einführung des einstufigen Verfahrens mit einer Leitbehörde hat sich als äusserst zweckdienlich erwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der neuen Energiestrategie hat der Bundesrat die Überprüfung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Elektrizität in Auftrag gegeben. Weiter wird geprüft, ob Gebiete für Anlagen zur Produktion von Strom mit erneuerbaren Energien ausgeschieden werden können. Den Anliegen der Motion betreffend Bewilligungsverfahren wird damit bereits Rechnung getragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für die Sistierung von Unterschutzstellungen von Gebieten mit Nutzungspotenzial besteht keine rechtliche Grundlage, insbesondere dann nicht, wenn der Entscheid für die Unterschutzstellung in der Kompetenz der Kantone liegt. In der Mehrheit der Schutzgebiete ist die Wasserkraftnutzung nicht a priori ausgeschlossen, sofern ein gleichwertiges öffentliches Interesse nachgewiesen werden kann.&lt;/p&gt; Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 und die Ablehnung der Punkte 2 - 4 der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Unter Berücksichtigung der grundlegend neuen Ausgangslage innert Jahresfrist in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine nach einheitlichen Kriterien erarbeitete gesamtschweizerische Erhebung der Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft zur Elektrizitätsgewinnung zu erarbeiten. Folgende Elemente sind dabei zu berücksichtigen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Hauptfokus ist auf Gebiete zu richten, in denen die Wasserkraft bereits heute genutzt wird, sowie auf deren direkten Umgebung;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Es werden Potenziale mit einer gewissen Realisierungschance erhoben, die einen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nach Abschluss der Erhebung konkrete neue Ausbauziele der Wasserkraft festzulegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aufzuzeigen, welche Verfassungs- und Gesetzesänderungen auf Bundesebene nötig sind, damit die Komplexität und die Dauer der Bewilligungsverfahren massiv reduziert werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Kantone und die zuständigen Bundesinstanzen anzuhalten, die Unterschutzstellung von Gebieten, in denen möglicherweise eine zusätzliche Nutzung stattfinden kann, bis zum Abschluss des Verfahrens zu sistieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erhebung der Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft</value></text></texts><title>Erhebung der Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft</title></affair>