﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113936</id><updated>2023-07-28T09:46:03Z</updated><additionalIndexing>34;ausländisches Fernsehen;Fernsehen;Massenmedium;Werbung;audiovisuelles Programm;Gesetz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K120205010101</key><name>ausländisches Fernsehen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0701010302</key><name>Werbung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202030103</key><name>audiovisuelles Programm</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1202050101</key><name>Fernsehen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12020501</key><name>Massenmedium</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0503010102</key><name>Gesetz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2011-12-21T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2370</code><gender>m</gender><id>305</id><name>Berberat Didier</name><officialDenomination>Berberat</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3936</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Interpellant kritisiert die an die Schweiz gerichteten Werbefenster auf ausländischen TV-Kanälen, welche dem schweizerischen Medienmarkt Gelder entziehen, ohne entsprechende mediale Leistungen zu erbringen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausländische TV-Sender erreichen in der Schweiz insgesamt höhere Marktanteile als inländische Programme. Diese hohe Resonanz beim schweizerischen Publikum wird seit den Neunzigerjahren durch sogenannte Werbefenster kommerzialisiert. Dabei werden die ausländischen Programme ein zweites Mal über Satellit ausgestrahlt, wobei die Werbung des Ursprungslandes durch Werbung ersetzt wird, welche in der Schweiz akquiriert wird und sich an das schweizerische Publikum richtet. In die Kabelnetze werden dann die Programme mit der Schweizer Werbung eingespeist. Heute sind es neun deutsche und zwei französische TV-Stationen, die solche Werbefenster aufweisen. Im Jahr 2010 betrug deren Nettowerbeumsatz rund 200 Millionen Franken oder insgesamt 33 Prozent der in der Schweiz realisierten Nettowerbeeinnahmen beim Fernsehen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bis Ende Juli 2010 unterlagen die Werbefenster dem von der Schweiz ratifizierten Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF; SR 0.784.405). Das EÜGF ermöglicht solche Werbefenster, verlangt aber, dass sich die Werbefenster an die Werbevorschriften desjenigen Staates halten, an den sie sich richten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit August 2010 sind die erwähnten Bestimmungen des EÜGF im Verhältnis zu unseren Nachbarn nicht mehr anwendbar. Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media für die Jahre 2007-2013 (Media-Abkommen; SR 0.784.405.226.8) am 1. August 2010 sind für den grenzüberschreitenden Empfang die Regeln der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) massgebend. Inhaltlich haben sich die Werbebotschaften nun nach den Vorschriften des Herkunftslandes und nicht mehr des Empfängerstaates zu richten. Die Übernahme dieser Bestimmungen war eine Bedingung für die Teilnahme der Schweiz am bilateralen Media-Abkommen. Durch dieses Abkommen sollen die Chancen für die Teilnahme von Schweizer Filmschaffenden und der Schweizer Filme am europäischen Filmmarkt gestärkt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der Problematik dieser Werbefenster bewusst. Diese waren von Anfang an medienpolitisch sehr umstritten. Die Landesregierung hat sich bereits 1993 (Interpellation Stamm 93.3188, "Schweizer Werbefenster des Fernsehsenders RTLplus") und 1997 (Interpellation Seiler Hanspeter 97.3072, "Medienlandschaft im Umbruch") dazu geäussert und diese Werbefenster aus medienpolitischer und -ökonomischer Sicht als unerwünscht, aus rechtlicher Sicht aber als unvermeidbar bezeichnet. An dieser Beurteilung hält der Bundesrat heute noch fest.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Werbefenster aus den Nachbarländern werden von den jeweiligen Sitzstaaten bewilligt und über Satelliten-Uplinks in diesen Ländern ausgestrahlt. Sie benötigen keine Genehmigung oder Konzession der Schweiz. Ihr Empfang bzw. die Weiterverbreitung in der Schweiz darf aus rundfunkrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden, sofern die Werbefenster den Vorschriften der EU-Richtlinie entsprechen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Erlöse aus den Werbefenstern unterliegen auch der schweizerischen Steuerhoheit. Hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterliegen diese Erlöse zum normalen Satz (8 Prozent) der Bezugsteuer (Art. 45 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009; MWSTG; SR 641.20) bei den Schweizer Unternehmen, welche die Werbefenster akquirieren. Diese sind ausserdem beim Weiterverkauf der Werbefenster an andere Schweizer Unternehmen verpflichtet, die Erlöse aus dem Weiterverkauf der Inlandsteuer zum normalen Satz (8 Prozent) zu unterstellen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Thematik wurde anlässlich des Beitritts der Schweiz zum Media-Abkommen im Parlament eingehend diskutiert. Das Parlament hat das Abkommen am 12. Juni 2009 in Kenntnis der neuen internationalen Vorschriften über die Werbefenster akzeptiert. Dieses Abkommen ist bis Ende 2013 befristet. Eine weitere Teilnahme der Schweiz über das Jahr 2013 hinaus ist mit der EU-Kommission bilateral auszuhandeln. Allerdings müssten auch im Falle einer Nichtverlängerung des Media-Abkommens die Werbefenster wegen des weiterbestehenden EÜGF toleriert werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gesetzgeberischen Möglichkeiten zur Abwehr von Werbefenstern wurden im Rahmen der am 24. März 2006 abgeschlossenen RTVG-Revision ausführlich geprüft. Angesichts der internationalen Verpflichtungen der Schweiz ist der Handlungsspielraum eng.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Anfang September dieses Jahres verfügt der französische Fernsehsender TF1 über ein Schweizer Werbefenster; damit tritt TF1 in Konkurrenz zum ebenfalls französischen Sender M6, der seit 2001 ein solches Gefäss hat. In der Deutschschweiz haben beispielsweise RTL oder Pro 7 solche Werbefenster. Der Schweizer Werbemarkt hat ein jährliches Nettovolumen von 3,8 Milliarden Franken, wovon 670 Millionen auf das Fernsehen entfallen. Im Fernsehbereich entfallen 397 Millionen Franken auf die SRG und - vor dem Markteintritt von TF1 - 200 Millionen Franken auf die Werbefenster ausländischer Sender in der Schweiz, während einige lokale und regionale Sender 72 Millionen Franken einnehmen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich mit dem Markteintritt von TF1 der Schweizer Werbekuchen etwas vergrössert; beliebig wachsen wird der Markt allerdings nicht, und für einige gilt es als ausgemacht, dass die RTS mit Werbung rund 12 Millionen weniger einnehmen wird, während TF1 mit jährlichen Erlösen von 30 bis 35 Millionen Franken rechnen kann. Dazu kommt, dass die RTS bereits Verluste erlitt, die auf die Konkurrenz durch M6 zurückzuführen sind. Die Tatsache, dass einige Anzeigenkunden ihre Werbestrategie ändern, wird sowohl für die lokalen und regionalen Sender als auch für die Druckpresse negative Auswirkungen haben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausländische Sender, die sich mittels eines Werbefensters an das Schweizer Publikum wenden, dürfen laut einem Urteil des Bundesgerichts auf dem für die Schweiz bestimmten Signal keine Filme ausstrahlen, für die sie nur in Frankreich die Rechte besitzen, wie das Bundesgericht festgestellt hat. Hinzu kommt, dass sie kein Programm für das Schweizer Publikum ausstrahlen, weder Informationssendungen noch Schweizer Filme noch Kulturbeiträge über unser Land. Kurz: Ausländische Sender kassieren ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu entrichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund des bisher Gesagten frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ausländische Fernsehsender, die bloss über ein Schweizer Werbefenster verfügen und die keine entsprechenden Programminhalte bieten, die Einnahmen der Schweizer Medien und damit die Existenz einiger dieser Medien bedrohen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Zurzeit wird leidenschaftlich über die SRG-Gebühren debattiert. Ist es nachvollziehbar, dass die Schweiz es gerade in diesem Zeitpunkt zulässt, dass ausländische "unbefugte" Fernsehsender von zu grosszügigen rechtlichen Rahmenbedingungen profitieren und Werbeeinnahmen, die in unserem Land bleiben sollten, kassieren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden alle Werbeeinnahmen, die ausländische Sender erzielen, in der Schweiz besteuert? Falls ja, wie hoch sind die entsprechenden Steuereinnahmen, und wozu werden diese verwendet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sollten von ausländischen Sendern erzielte Werbeeinnahmen wider Erwarten nicht besteuert werden: Ist es möglich, einen Teil dieser Einnahmen dem Schweizer Film- und Kulturschaffen zugutekommen zu lassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Böte die für 2012 angekündigte Revision des RTVG die Gelegenheit, die hier aufgeworfenen Fragen einer Prüfung zu unterziehen und restriktivere rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die selbstverständlich im Einklang mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz sein müssen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Schweizer Werbefenster für ausländische Fernsehsender. Ein grandioses Eigentor für die Schweizer Medien?</value></text></texts><title>Schweizer Werbefenster für ausländische Fernsehsender. Ein grandioses Eigentor für die Schweizer Medien?</title></affair>