{"id":20113941,"updated":"2023-07-28T08:04:18Z","additionalIndexing":"2841;Tabakkonsum;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Therapeutik;Nikotinsucht;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L06K140202010401","name":"Tabakkonsum","type":1},{"key":"L05K0101020104","name":"Nikotinsucht","type":1},{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K1110011304","name":"Versicherungsleistung","type":1},{"key":"L04K01050214","name":"Therapeutik","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-12-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1317247200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2470,"gender":"f","id":435,"name":"Meyer-Kaelin Thérèse","officialDenomination":"Meyer Thérèse"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2538,"gender":"m","id":516,"name":"Triponez Pierre","officialDenomination":"Triponez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CEG","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP\/EVP\/glp"},"type":"author"}],"shortId":"11.3941","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Bundesgerichtsurteil 9C_69\/2011 vom 11. Juli 2011 wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) angewiesen, eine Neubeurteilung des Arzneimittels Champix für eine allfällige Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) vorzunehmen. Das BAG hat vorgängig insbesondere abzuklären, ab wann der Nikotinabhängigkeit Krankheitswert beigemessen werden muss. Das BAG hat ein entsprechendes medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches den Krankheitswert der Nikotinsucht bestimmen soll. Nach Vorliegen dieses Gutachtens wird das BAG eine Auswertung vornehmen und das Arzneimittel Champix erneut auf die Erfüllung der SL-Aufnahmebedingungen prüfen. Allfällige Limitationen zur Verhinderung einer exzessiven Mengenausweitung werden dabei ebenfalls in Erwägung gezogen.<\/p><p>1.\/2. Das BAG wird eine allfällige Vergütungspflicht von Champix über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) von konkreten Bedingungen abhängig machen, die an die Definition des Krankheitswertes einer Nikotinsucht oder des Nikotinkonsums anknüpfen. Sobald der Nikotinabhängigkeit per se Krankheitswert beigemessen werden muss, wäre diese nach dem oben Gesagten nicht als Folge des persönlichen Lebensstils, sondern als behandlungsbedürftige Sucht einzustufen. <\/p><p>3. Es konnte gezeigt werden, dass eine Rauchabstinenz zu einer Verbesserung der Gesundheit führen kann. Bei bereits eingetretenen schwerwiegenden Folgeschäden sind jedoch andere therapeutische Behandlungen auch bei der Rauchabstinenz angezeigt.<\/p><p>4. Solange der Krankheitswert der Nikotinabhängigkeit noch nicht bestimmt ist und folglich die Limitatio noch nicht festgelegt werden kann, sind zurzeit keine datengestützten Angaben über die Kostenhöhe für die OKP möglich. Zur Beurteilung der Mehrkosten müssten aber den Kosten für das Arzneimittel auch die potenziellen Einsparungen gegenübergestellt werden. Diese ergeben sich zum Beispiel durch die Verbesserung des Krankheitsverlaufs bei Patienten mit Raucherlunge und durch die Prävention von Herz-Kreislauf-Ereignissen wie Herzinfarkt.<\/p><p>5. Sollte in Zukunft eine Rauchentwöhnungstherapie die SL-Aufnahmekriterien erfüllen, kann eine Vergütungspflicht über die OKP nicht ausgeschlossen werden. Derzeit sind einige weitere Präparate zur Nikotinentwöhnung von Swissmedic zugelassen, darunter auch eines, welches mit Champix vergleichbar sein könnte und damit alternativ eingesetzt werden kann.<\/p><p>6. Bereits heute hat das BAG die Möglichkeit, die Übernahme der Behandlungskosten über die OKP vom Therapieerfolg abhängig zu machen. Weiter sind auch Arzneimittel auf der SL aufgeführt, bei welchen eine Überprüfung der Weiterführung der Therapie nach einer gewissen Behandlungsdauer vorzunehmen ist. Bisher handelt es dabei jedoch nur um sehr teure Arzneimittel. <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Entscheid vom 11. Juli 2011 hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aufgehoben und entschieden, dass das BAG nach Abklärungen die Aufnahme des Raucherentwöhnungsmedikamentes Champix in die Spezialitätenliste (SL) neu verfüge. In seinen Erwägungen führt das Bundesgericht aus, dass es Aufgabe des BAG sei, Bedingungen zu formulieren, unter denen die Behandlungsbedürftigkeit der Nikotinsucht und damit deren Krankheitswert zu bejahen ist. Vor allem bei Rauchern mit bereits eingetretenen Gesundheitsschäden könne der Krankheitswert bejaht werden. Weiter macht das Bundesgericht Ausführungen zu den WZW-Kriterien des Medikamentes. <\/p><p>Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen aus diesem Entscheid gezogen werden und ob eine Übernahme durch die Krankenkassen vom therapeutischen Ziel, der Rauchabstinenz, abhängig gemacht werden kann. Auf jeden Fall muss bei einer allfälligen Zulassung eine Mengenausweitung ohne klare Kriterien hinsichtlich einer medizinisch indizierten und erfolgversprechenden Anwendung bei gleichzeitiger Mitverantwortung des Betroffenen verhindert werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>- Welche Konsequenzen zieht er für die Leistungspflicht der Krankenkassen bei Raucherentwöhnungen sowie anderen Erkrankungen, die als Folge des persönlichen Lebensstils zu werden sind?<\/p><p>- Beurteilt er Nikotinabusus und Nikotinsucht als Krankheit - ab wann und unter welchen Begleitumständen?<\/p><p>- Kann eine Raucherentwöhnung bei Patienten mit gesundheitlichen Folgeschäden andere therapeutische Behandlungen ersetzen? <\/p><p>- Wie hoch müssten bei einer Kassenpflicht die Kostenfolgen - in Abhängigkeit von der Limitation auf der SL - von Champix quantifiziert werden?<\/p><p>- Gibt es noch weitere Raucherentwöhnungstherapien, welche kassenpflichtig werden könnten?<\/p><p>- Wie beurteilt der Bundesrat eine \"Erfolgsfinanzierung\" bei gewissen Erkrankungen, d. h. eine Kassenpflicht in Abhängigkeit des Therapieerfolges? Ist er bereit, eine solche zu prüfen und einzuführen? <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Folgen des Champix-Urteils"}],"title":"Folgen des Champix-Urteils"}