﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113942</id><updated>2023-07-27T20:50:20Z</updated><additionalIndexing>66;Verhältnismässigkeit;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Kleinkraftwerk;Kosten-Nutzen-Analyse;Gewässerschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2637</code><gender>m</gender><id>1130</id><name>Wehrli Reto</name><officialDenomination>Wehrli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030204</key><name>Kleinkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030202</key><name>Wasserkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170507</key><name>Wasserkraft</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010504</key><name>Wassernutzung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070302020501</key><name>Kosten-Nutzen-Analyse</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020237</key><name>Verhältnismässigkeit</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010407</key><name>Gewässerschutz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-11-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2637</code><gender>m</gender><id>1130</id><name>Wehrli Reto</name><officialDenomination>Wehrli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3942</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zur Nutzung von 95 Prozent und zur Verfassungswidrigkeit: Die Wasserkrafttechnologie wird seit 1878, also seit über 130 Jahren genutzt; 95 Prozent der nutzbaren Fliessgewässer sind in der Schweiz verbaut oder trockengelegt. Der Bundesrat hat am 27. Juni 2007 auf die 15 800 Kilometer an verbauten, trockengelegten oder zerstörten Schweizer Gewässern hingewiesen. Der Totalausbau der Wasserkraft mittels 920 Kleinwasserkraftwerken wird mit 240 Millionen Franken pro Jahr bzw. 26 bis 35 Rappen pro Kilowattstunde bis zu 100 Prozent subventioniert und erbringt 1,1 Terawattstunden pro Jahr. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Energiepotenzial 125 zu 1: Der jährliche Energieertrag von rund 1 Terawattstunde durch die Kleinwasserkraftwerke (KWKW) steht in keinem Verhältnis zum Energiepotenzial im Gebäudebereich von mindestens 125 Terawattstunden pro Jahr. Für die Sanierungen im Gebäudesektor als grösstem Schweizer Energiepotential von mindestens 125 Terawattstunden pro Jahr stehen Investitionsanreize von rund 300 Millionen Franken aus der CO2-Abgabe zur Verfügung. Diese Mittel entsprechen einem Anreiz von durchschnittlich 0,66 Prozent im Verhältnis zu den jährlichen Wohn- und Geschäftsbauinvestitionen von gut 45 Milliarden Franken. Damit wird der Grundsatz der Verhältnismässigkeit erheblich missachtet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 24. November 2010 räumte der Bundesrat ein, dass sich mit einer flächendeckenden Minergie-P-Umsetzung 70 bis 90 Terwattstunden pro Jahr an Heizenergie einsparen liessen. Dass Plus-Energie-Bauten (PEB) nebst der hundertprozentigen Eigenenergieversorgung (EEV) mit Warmwasser-, Heizungs-, Haushalts- und Betriebsstrom noch zusätzlich durchschnittliche Stromüberschüsse von 40 Prozent (2010) und 120 Prozent (2011) erzielen, wurde bisher leider nicht zur Kenntnis genommen - obwohl diese Schweizer Gebäudetechnologie in Europa an der Spitze steht. Die Energiedienstleistungen von jährlich mindestens 125 Terawattstunden der neuen und sanierten PEB wurden bisher nicht mit dem KWKW-Ertrag von 1 Terawattstunde pro Jahr verglichen, obwohl sich dabei durchschnittliche Energieverluste von 85 bis 90 Prozent im Vergleich zum Stand der Gebäudetechnik gemäss Artikel 9 Absatz 2 EnG substituieren lassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Artikel 1 Absatz 4 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730.0) ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erhöhen. Eine wichtige Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Förderung von Kleinwasserkraftwerken durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Von den Mitteln des KEV-Fonds können gemäss Artikel 7a Absatz 4 EnG maximal 50 Prozent für die Kleinwasserkraft eingesetzt werden. Der Gesetzgeber hat der Kleinwasserkraft absichtlich nicht nur maximal 30 Prozent (wie bei den anderen Technologien), sondern maximal 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel zugesprochen, um damit einen effizienteren Einsatz dieser Mittel zu fördern. Die Wasserkraft ist eine ausgereifte, langlebige und sehr effiziente Technologie mit hohem Wirkungsgrad. Im Vergleich mit den anderen neuen erneuerbaren Energien erreicht die Wasserkraft die tiefsten Produktionskosten. Im Jahr 2010 betrug die durchschnittliche Vergütung, die von der Stiftung KEV an Kleinwasserkraftanlagen ausgezahlt wurde, 16,5 Rappen pro Kilowattstunde. Im Vergleich dazu waren es beim Wind 18,5 Rappen pro Kilowattstunde, bei der Biomasse 20,6 Rappen pro Kilowattstunde und bei der Photovoltaik 68,1 Rappen pro Kilowattstunde. Somit ist es weiterhin sinnvoll, einen grösseren Anteil der Mittel des KEV-Fonds für die Kleinwasserkraft einzusetzen. Eine Beschränkung der Förderung auf bestehende Wasserkraftwerke sowie Trinkwasser-, Infrastruktur- und Abwasserkraftwerke hätte zur Folge, dass das Produktionspotenzial von Kleinwasserkraftanlagen um mehr als die Hälfte eingeschränkt würde. Im Sommer 2011 waren 920 Kleinwasserkraftwerke mit einer potenziellen Jahresproduktion von 2,517 Terawattstunden für die KEV angemeldet (viele dieser Projekte sind noch nicht in Betrieb). Von dieser Produktion entfallen lediglich 39 Prozent auf bestehende Wasserkraftwerke sowie Trinkwasser-, Abwasser- und Infrastrukturkraftwerke. Insbesondere bei neuen Flusskraftwerken besteht somit ein beträchtliches Ausbaupotenzial. Auf dieses Potenzial sollte nicht à priori verzichtet werden. Ziel ist eine nachhaltige Nutzung der Wasserkraft als bedeutendste einheimische und erneuerbare Energie unter Respektierung der Umwelt. Jedes Projekt muss deswegen durch die zuständigen Behörden in den Bewilligungsverfahren genau geprüft und beurteilt werden. Dabei werden raumplanerische und umweltspezifische Bedürfnisse ebenso berücksichtigt wie private Interessen der Betroffenen. Ausbauten und Optimierungen von bestehenden Anlagen müssen gegenüber Neubauten klar Priorität haben. Um die Wasserkraft möglichst optimal zu nutzen und dennoch wertvolle Gewässer zu schützen, hat der Bund den Kantonen empfohlen, eine Strategie zur Lenkung der Wasserkraftnutzung auszuarbeiten (Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke, Bafu, BFE, ARE 2011).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Bereich der Energieeffizienz bestehen tatsächlich grosse Einsparpotenziale. Bund und Kantone haben diese Potenziale erkannt. Sie haben im Juni 2009 beschlossen, einen Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen und maximal 200 Millionen Franken pro Jahr für das Gebäudeprogramm zweckzubinden. Der Vergleich von Einsparpotenzialen im Gebäudebereich (zumeist von fossiler Energie) mit Produktionspotenzialen von erneuerbaren Energien (zumeist Strom) ist problematisch, da Elektrizität nicht durch die Einsparungen fossiler Energie im Gebäudebereich ersetzt werden kann. In Zukunft ist mit einem erhöhten Bedarf an elektrischer Energie zu rechnen. Bei Plus-Energie-Bauten (PEB) stehen wir erst ganz am Anfang. Allerdings wird mit PEB der Strom nicht bedarfsgerecht produziert, und entsprechende Speicherkapazitäten fehlen. Die Versorgungssicherheit mit Elektrizität kann alleine durch PEB und Fotovoltaik nicht gewährleistet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 25. Mai 2011 beschlossen, die Energiestrategie des Bundes neu auszurichten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden sowohl Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz als auch zur Erweiterung des Stromangebots geprüft. Die Annahme der Motion würde eine fundierte Untersuchung der Massnahmen im Gesamtkontext erschweren und damit der Kohärenz des bundesrätlichen Massnahmen- und Aktionspaketes im Rahmen der neuen Energiestrategie zuwiderlaufen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird - um den Grundsatz der Verhältnismässigkeit von Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung zu respektieren - ersucht, Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG) wie folgt anzupassen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Anteil der Wasserkraftförderung beträgt höchstens 25 Prozent. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Mittel dienen ausschliesslich der Sanierung und Förderung bestehender Wasserkraftwerke, für Trinkwasser-, Infrastruktur- und Abwasserkraftwerke.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kleinwasserkraftwerke. Wahrung der Verhältnismässigkeit</value></text></texts><title>Kleinwasserkraftwerke. Wahrung der Verhältnismässigkeit</title></affair>