﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113949</id><updated>2023-07-28T09:02:10Z</updated><additionalIndexing>15;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;Berufswanderung;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020343</key><name>flankierende Massnahmen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030201</key><name>Ausländerkontingent</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020109</key><name>Fremdarbeiter/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01080302</key><name>Berufswanderung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702040201</key><name>Arbeitnehmerschutz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020110</key><name>Grenzgänger/in</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-12T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2526</code><gender>m</gender><id>503</id><name>Robbiani Meinrado</name><officialDenomination>Robbiani</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CEG</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP/EVP/glp</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3949</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Artikel 10 des Freizügigkeitsabkommens (FZA), das durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt wurde, gilt eine Schutzklausel, die es ermöglicht, Einreise und Zugang zu einer Erwerbstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch die Wiedereinführung von Kontingenten vorübergehend aufzuheben. Der Bundesrat wird die Anrufung dieser Klausel im Frühjahr 2012 prüfen. Diese Klausel ist nicht auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger anwendbar. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Rechte auf Personenfreizügigkeit in einem internationalen Abkommen verankert sind, ist die einseitige Einführung einer Schutzklausel auf landesrechtlicher Ebene juristisch gesehen nicht möglich, da dies nicht mit dem Inhalt des Abkommens und insbesondere mit dem im FZA verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar wäre. Nur eine Neuaushandlung des FZA oder die Anwendung der konsensuellen Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen gemäss Artikel 14 Absatz 2 FZA würde ein solches Vorgehen rechtfertigen. Gegenwärtig deutet jedoch nichts darauf hin, dass die Europäische Union auf eine solche Diskussion eintreten könnte. Die bisherigen Erfahrungen zeigen ausserdem, dass dank dem FZA der Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften gedeckt werden konnte und dass sich das FZA auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes günstig ausgewirkt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 24. Februar 2010 ein Massnahmenpaket zur Optimierung der Umsetzung des FZA sowie zur Missbrauchsbekämpfung beschlossen. Diese Massnahmen sind zum Teil schon eingeführt oder ihre Einführung ist in Vorbereitung. Es handelt sich dabei um Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge, Massnahmen im Bereich des Aufenthaltsrechts sowie um Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt in Bezug auf die Personenfreizügigkeit kontinuierlich. Mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Entsendegesetz (Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) stehen ihm die entsprechenden Instrumente zur Verfügung, um im Falle eines Ungleichgewichts auf dem Arbeitsmarkt eingreifen zu können. Neben den Entscheidungen, die der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke sowie der Anpassung der flankierenden Massnahmen (für welche die Vernehmlassung am 23. September 2011 eröffnet worden ist) bereits getroffen hat, sind im aktuellen Zeitpunkt keine weiteren vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung des Lohndumpings wurden tripartite Kommissionen zur Überwachung des Arbeitsmarkts und insbesondere der Lohnentwicklung eingesetzt. Bei Bedarf können sie Massnahmen vorschlagen und beispielsweise dem Bundesrat oder den Kantonsregierungen beantragen, in bestimmten Branchen einen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen einzuführen. Eine Studie über Einstiegsgehälter wurde bereits lanciert, die Ergebnisse sollten im ersten Quartal 2012 vorliegen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Instrumente des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen, die flankierenden Massnahmen sowie die tripartiten Kommissionen reichen aus Sicht des Bundesrates im jetzigen Zeitpunkt aus, um eine angemessene Überwachung des Arbeitsmarkts sicherzustellen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Das Freizügigkeitsabkommen enthält eine Schutzklausel für den Fall starker Zuwanderung. Diese Klausel ist noch bis zum Jahr 2014 allgemein gültig, danach ist sie nur noch auf eine begrenzte Anzahl EU-Staaten anwendbar. Im Hinblick darauf frage ich den Bundesrat, ob er nicht Folgendes für angebracht hält:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Es wird ein Mechanismus ausgearbeitet, der den Regelungskern und zumindest teilweise auch den Zweck der Schutzklausel ins Landesrecht überführt. Es wären also Regelungen vorzusehen, die - auch befristet - in Kraft gesetzt werden könnten, wenn besonders viele Ausländerinnen und Ausländer zuwandern und dadurch der Schweizer Arbeitsmarkt aus dem Gleichgewicht zu geraten droht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Dieser Mechanismus umfasst auch beschäftigungsrelevante Massnahmen, die eine direkte Konkurrenz zwischen ausländischen und einheimischen Arbeitskräften verhindern oder abmildern, wenn aufgrund dieser Konkurrenz die Anzahl Arbeitsplätze für einheimische Arbeitskräfte abnimmt. Solche Massnahmen müssten dazu beitragen, dass die Einstellung lokaler Arbeitskräfte gefördert wird, und zwar ergänzend zu den Massnahmen, die bereits nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehen sind (vgl. beispielsweise die im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen getroffenen Beschlüsse).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Auch die normalen flankierenden Massnahmen werden verstärkt. Immer wenn die Anzahl zuwandernder Personen ein bestimmtes Niveau übersteigt, kämen stärkere und einfacher anwendbare flankierende Massnahmen zum Einsatz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die hier beschriebenen Massnahmen können auch auf regionaler Ebene und unter Berücksichtigung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger (die heute von der Schutzklausel nicht erfasst werden) angewendet werden. Es müsste also möglich sein, diese Massnahmen auch begrenzt auf einzelne Regionen einzuführen, wenn in diesen Regionen die Anzahl der ankommenden ausländischen Arbeitskräfte (einschliesslich Grenzgängerinnen und Grenzgänger) das festgelegte Niveau übersteigt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Personenfreizügigkeit. Schutzklausel im Landesrecht</value></text></texts><title>Personenfreizügigkeit. Schutzklausel im Landesrecht</title></affair>