{"id":20113957,"updated":"2023-07-27T20:25:19Z","additionalIndexing":"09;freiwillige Arbeit;Zivildienst;Frau;Zuwandererkind;junger Mensch","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2696,"gender":"f","id":3893,"name":"Lachenmeier-Thüring Anita","officialDenomination":"Lachenmeier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K04020301","name":"Zivildienst","type":1},{"key":"L05K0702030208","name":"freiwillige Arbeit","type":1},{"key":"L05K0107010301","name":"Frau","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger 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gleichzeitig einen wertvollen Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf meine Interpellation 09.3433: \"Wer Zivildienst leistet, stärkt in der Tat seine Fach- und Sozialkompetenzen und gewinnt Erfahrungen, die später in der Berufswelt von Nutzen sind.\" Der Zivildienst fördert nicht nur die soziale und berufliche Integration der Jugendlichen, sondern auch generationen- und regionenübergreifendes Verständnis und erhöht die soziale Kohärenz und damit auch die soziale Sicherheit der Schweiz. <\/p><p>Oft wird der Zivildienst als Übergangslösung bis zum Antritt einer Ausbildung genutzt. Von einer Öffnung könnten alle profitieren: einerseits arbeitslose Jugendliche, junge Menschen, welche auf der Suche nach ihrer \"Berufung\" sind und Erfahrungen in ihnen noch unbekannten Bereichen sammeln oder etwas für die Gesellschaft leisten wollen, anderseits Sozial- und Umweltinstitutionen, welche insbesondere im Pflegebereich immer stärker auf Zivildienstleistende angewiesen sind. Die Abstützung der EO verhilft den Jugendlichen zur finanziellen Selbstständigkeit und entlastet Familien.<\/p><p>Frauen und Jugendlichen ohne Schweizer Pass bleibt dieser Dienst an der Gesellschaft heute verwehrt. <\/p><p>Sie bezahlen zwar gleichermassen in die EO-MSE-Kasse ein. Ausser im Fall einer Mutterschaft können sie jedoch nicht von den Leistungen profitieren. <\/p><p>Der freiwillige Zivildienst ist Ausdruck der Gleichstellung. Heute muss sich eine Frau, um Zivildienst leisten zu können, für den Militärdienst anmelden und, wenn sie als militärdiensttauglich gilt, den Militärdienst verweigern. Da dies unglaubwürdig ist, gibt es praktisch keine Frauen beim Zivildienst.<\/p><p>Mit der Erweiterung kann ein funktionierendes, administrativ kostengünstiges System zum Wohl der Gesellschaft ergänzt werden. Die Arbeitsmarktneutralität soll wie heute gewährleistet sein, und bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht konkurrenziert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Nach Artikel 59 Absatz 1 der Bundesverfassung ist der Zivildienst ein Ersatzdienst. Er steht Personen offen, welche den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Wer Zivildienst leistet, erfüllt somit seine verfassungsrechtliche Pflicht durch eine persönliche Dienstleistung - allerdings ausserhalb der Armee. Zivildiensteinsätze erfolgen im öffentlichen Interesse. Sie sollen der Stärkung des sozialen Zusammenhalts, dem Aufbau friedensfähiger Strukturen, der Reduktion von Gewaltpotenzialen, dem Schutz und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der Erhaltung des kulturellen Erbes dienen. Zudem sind Zivildiensteinsätze im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz möglich. Nutzen und Wirkung des Einsatzes eines Zivis zugunsten von Staat und Gesellschaft sollen soweit möglich dem Nutzen und der Wirkung des Einsatzes eines Soldaten zugunsten von Staat und Gesellschaft entsprechen.<\/p><p>Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass wichtige persönliche Erfahrungen machen und vielfältiges berufliches Wissen erwerben kann, wer Zivildienst leistet. Dieser Effekt wie auch weitere in der Motion genannte positive Auswirkungen einer persönlichen Dienstleistung (gleich ob sie im Zusammenhang mit Zivildienst- oder Militärdienstleistungen eintreten) sind jedoch stets Seiteneffekte, die primär private Interessen befriedigen. So sehr sie willkommen sein mögen, so wenig können sie die verfassungsrechtliche Militärdienstpflicht rechtfertigen. Denn diese dient ganz anderen Zwecken. Und so wenig können diese Seiteneffekte für sich allein die Öffnung des Zivildienstes für Freiwillige rechtfertigen. <\/p><p>Staatliches Handeln hat sich nach dem Subsidiaritätsprinzip auszurichten: Wenn der Staat sich mit öffentlichen Mitteln engagiert, muss dieses Engagement in erster Linie dem öffentlichen Interesse dienen und sich darauf beschränken, wichtige Bedürfnisse von Staat und Gesellschaft abzudecken, die anders nicht befriedigt werden können.<\/p><p>Wie der Bundesrat schon in seiner Antwort vom 22. September 2006 auf das Postulat Haering 06.3405, \"Freiwilliger Zivildienst\", festgestellt hat, stellt sich eine Vielzahl von Fragen, wenn der Staat mit eigenen Mitteln und mit Mitteln der Erwerbsersatzordnung freiwillige Dienstleistungen fördern soll: Stärkt oder schwächt er damit Milizprinzip, Freiwilligeneinsätze und Gemeinsinn? Konkurrenziert oder verdrängt er damit andere Institutionen und Einsatzformen? Ist ein arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutraler Vollzug noch zu gewährleisten? Kommt es zu Verzerrungen im zweiten Arbeitsmarkt, die zum Abbau von Ausbildungsplätzen und zur Erschwerung von Berufspraktika führen? Erträgt die finanzielle Lage der EO weitere Belastungen?<\/p><p>Der Bundesrat verschliesst sich nicht generell einer Diskussion über eine Modifizierung von Artikel 59 der Bundesverfassung und über eine modifizierte Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Dienstpflichten. Eine solche Diskussion muss jedoch den ganzen Themenkreis abdecken. Sie führt nicht zu ausgewogenen und dauerhaften Lösungen, wenn sie anstelle des ganzen Kontextes nur einzelne Erscheinungsformen des Dienstpflichtsystems aufgreift, nur wenigen Interessengruppen dienen soll oder einzelne Fragestellungen ausblendet. Sie darf nicht von vorneherein nur einzelne Teilaspekte von Artikel 59 der Bundesverfassung hinterfragen. Und sie muss den Interessen der Landesverteidigung Rechnung tragen. Denn darum geht es in Artikel 59 der Bundesverfassung.<\/p><p>Aus den genannten Gründen kann der Bundesrat weder der beantragten Änderung von Artikel 59 der Bundesverfassung noch der Einrichtung eines freiwilligen Zivildienstes (ob für alle oder nur für Frauen und ausländische Jugendliche) zustimmen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 59 der Bundesverfassung sowie der Gesetzgebung im Bereich des Zivildienstes zu unterbreiten und so die Möglichkeit eines freiwilligen Zivildienstes für Frauen und ausländische Jugendliche einzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Freiwilliger Zivildienst für alle"}],"title":"Freiwilliger Zivildienst für alle"}