{"id":20113961,"updated":"2023-07-28T13:06:13Z","additionalIndexing":"34;Jugendarbeit;junger Mensch;Fernsehen;Kabelfernsehen","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L06K120205010104","name":"Kabelfernsehen","type":1},{"key":"L05K0107010204","name":"junger Mensch","type":1},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":1},{"key":"L04K01040205","name":"Jugendarbeit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-05T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Herrn Girod.","type":90},{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-27T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1317247200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1380232800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2611,"gender":"m","id":1158,"name":"Lang Josef","officialDenomination":"Lang"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"assuming"}],"shortId":"11.3961","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen RTVG verlangt der verfassungsrechtliche Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen einen Beitrag zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung. Fernmeldedienstanbieter können vom Bakom zur Verbreitung von Sendern verpflichtet werden, wenn diese die Voraussetzungen nach Artikel 60 Absatz 1 RTVG erfüllen. <\/p><p>Das Durchschnittsalter eines Zuschauers beim Schweizer Fernsehen beträgt knapp 60 Jahre. Der erwähnte Leistungsauftrag gilt aber für die Gesamtbevölkerung. Deshalb verfügte das Bakom für den Jugendsender Joiz am 10. November 2010 eine Aufschaltverpflichtung.<\/p><p>Die Programme von Joiz werden ausschliesslich von Moderatoren aus der Zielgruppe bestritten und wurden in Kooperation mit Jugendverbänden entwickelt, zum Beispiel die Sendung \"joiZone\". Joiz erfüllt seinen verfassungsmässigen Leistungsauftrag zusätzlich über eine internetgestützte Interaktion mit den Zuschauern, die diesen zahlreiche Möglichkeiten bietet, aktiv mitzugestalten und nicht nur zu konsumieren. Insbesondere im Bereich Prävention ergeben sich dadurch Möglichkeiten, wie sie kein anderer Sender bietet.<\/p><p>Trotzdem hat UPC Cablecom gegen die Aufschaltverpflichtung Beschwerde mit aufschiebender Wirkung eingelegt, mittlerweile beim Bundesgericht, so dass zum Zeitpunkt dieser Interpellation nur etwa ein Drittel der Jugendlichen, ihrer Eltern und Grosseltern Joiz auf dem Fernseher empfangen können. Die in der Beschwerde genannten Gründe sind nicht nachvollziehbar. UPC Cablecom wirft Joiz vor, in der Sprache der Jugend zu senden, und klammert ganze Sendungen aus, um zu \"beweisen\", es gebe genug andere Angebote. Der Konzern führte zudem an, dass er mit diesem Jahre dauernden Rekursverfahren die Umsetzung von RTVG Artikel 60 prinzipiell verhindern wolle, da sonst weitere Sender aufgeschaltet werden müssten. <\/p><p>Die Eingabe von Joiz liegt fast zwei Jahre zurück. UPC Cablecom hat angekündigt, ungeachtet des Entscheides des Bakom und des Bundesverwaltungsgerichts das Verfahren so lange wie möglich weiterzuziehen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Interpellant wirft die Frage auf, was der Bundesrat in Bezug auf das Fernsehangebot für Jugendliche zu tun gedenkt und welche Instrumente ihm zur Verfügung stehen, wenn ein Unternehmen mit juristischen Mitteln ein solches Angebot, namentlich den Sender Joiz, behindert.<\/p><p>Das Steuerungsinstrumentarium des Bundesrates im Bereich des Fernsehens konzentriert sich in erster Linie auf den Service public der SRG. In der Konzession SRG SSR idée suisse (Konzession SRG) vom 28. November 2007 (BBl 2011 7969) verlangt er von ihr, eine hohe Akzeptanz bei den verschiedenen Zielpublika und damit auch bei den Jugendlichen anzustreben. <\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer der TV-Programme der SRG durchschnittlich 45 bis 59 Jahre alt sind und die Jugendlichen mit diesen Programmen zu wenig angesprochen werden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat er der SRG mit Entscheid vom 13. Oktober 2010 (BBl 2010 7913) ermöglicht, im Rahmen eines Multimediaangebots mehr Inhalte für Kinder und Jugendliche in der Deutschschweiz anzubieten. Das entsprechende Programm \"Zambo\" bezieht Radio, TV und Internet (DRS1, SF2, <a href=\"http:\/\/www.zambo.ch\">www.zambo.ch<\/a>) täglich gleichermassen mit ein. Das Konzept basiert auf verschiedenen interaktiven und unterhaltsamen Liveformaten. Der Bundesrat erwartet, dass die SRG im Rahmen ihrer neuen Angebotsstrategie ihre diesbezüglichen Anstrengungen zusätzlich verstärken wird. <\/p><p>Seit der Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. März 2006 (SR 784.40) brauchen die Veranstalter eines Fernsehprogramms keine Konzession mehr; dementsprechend fehlt auch die Möglichkeit, mittels Konzessionsauflagen konkrete Inhalte zu verlangen. Die Veranstaltung von Sparten- und Zielgruppenprogrammen wie das Jugendfernsehen Joiz ist der privaten Initiative überlassen. Fernsehprogramme, die in besonderem Mass zum verfassungsrechtlichen Auftrag beitragen, können im Sinne von Artikel 60 RTVG von einem privilegierten Zugang zur Verbreitungsinfrastruktur profitieren. Das Bakom hat diesen Beitrag des Senders Joiz anerkannt und die Upc Cablecom verpflichtet, dem Programm den Zugang zum Kabelnetz zu gewähren. Es wurde insbesondere berücksichtigt, dass die von Joiz anvisierte Zielgruppe der Jugendlichen im übrigen Fernsehangebot bisher tatsächlich nur punktuell mit nichtfiktionalen Inhalten (Musik, Kultur, Talksendungen) versorgt wird. <\/p><p>Gegen solche Entscheide des Bakom ist der Instanzenzug ans Bundesverwaltungsgericht und ans Bundesgericht vorgesehen. Der Bundesrat erachtet es als legitim, dass die betroffene Fernmeldedienstanbieterin das ihr zustehende Rechtmittel genutzt hat.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Aufgrund der Beschwerde der UPC Cablecom gegen die Aufschaltung des Jugendsenders Joiz stellen wir dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>- Was gedenkt er zur Förderung einer vorurteilslosen Präsenz der Schweizer Jugend im TV und gegen das fehlende Angebot für die Jugend zu tun?<\/p><p>- Was gedenkt er zu tun, wenn ein Unternehmen mit juristischen Tricks die Medienvielfalt insbesondere für junge Schweizer Erwachsene blockiert?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Cablecom gegen Joiz"}],"title":"Cablecom gegen Joiz"}