{"id":20113965,"updated":"2023-07-27T21:23:24Z","additionalIndexing":"48;Ausländer\/in;internationaler Güterkraftverkehr;Preisfestsetzung;Autofahrer\/in;Autobahnvignette","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K1802010201","name":"Autobahnvignette","type":1},{"key":"L04K11050302","name":"Preisfestsetzung","type":1},{"key":"L06K180102010101","name":"Autofahrer\/in","type":1},{"key":"L04K05060102","name":"Ausländer\/in","type":1},{"key":"L04K18030103","name":"internationaler Güterkraftverkehr","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-09T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2011-11-09T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1317247200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1378677600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2595,"gender":"m","id":1127,"name":"Freysinger Oskar","officialDenomination":"Freysinger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2621,"gender":"m","id":1108,"name":"Parmelin Guy","officialDenomination":"Parmelin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2626,"gender":"m","id":1115,"name":"Reymond André","officialDenomination":"Reymond"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2752,"gender":"m","id":4046,"name":"Quadri Lorenzo","officialDenomination":"Quadri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2415,"gender":"m","id":352,"name":"Schlüer Ulrich","officialDenomination":"Schlüer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.3965","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion spricht zwei klar voneinander zu unterscheidende Aspekte an, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Zum einen geht es um die Autobahnvignette, die im Nationalstrassenabgabegesetz vom 19. März 2010 (NSAG; SR 741.71) geregelt ist, das am 1. Dezember 2011 in Kraft treten wird; zum andern um die Schwerverkehrsabgabe, die im Schwerverkehrsabgabegesetz vom 19. Dezember 1997 geregelt ist (SVAG; SR 641.81).<\/p><p>1. Autobahnvignette.<\/p><p>Bei ihrer Einführung 1985 kostete die Autobahnvignette 30 Franken. 1995 wurde ihr Preis der Teuerung angepasst und auf 40 Franken erhöht.<\/p><p>Es trifft zu, dass die Schweizerinnen und Schweizer die Autobahninfrastruktur in der Schweiz mit ihren Steuergeldern finanzieren; dies gilt aber auch für die ausländischen Steuerzahlenden in ihrem Land.<\/p><p>Schweizer Automobilisten zahlen im Ausland die gleiche Abgabe wie die dort einheimischen Fahrzeugführer, wenn sie gebührenpflichtige Autobahnen benutzen. Umgekehrt gilt diese Regel auch für die ausländischen Automobilisten, die Autobahnen in unserem Land benutzen.<\/p><p>Die Erhebung einer Maut oder Autobahnabgabe beruht auf dem Grundsatz der rechtlichen und tatsächlichen Nichtdiskriminierung, den alle Staaten anwenden und einhalten müssen.<\/p><p>Rund 40 Prozent der Einnahmen aus der Autobahnvignette, aber nur 12,5 Prozent der auf Schweizer Autobahnen zurückgelegten Kilometer entfallen auf ausländische Automobilisten.<\/p><p>2. Schwerverkehrsabgabe (LSVA).<\/p><p>Transportfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen unterstehen nicht der Autobahnvignettenpflicht, sondern der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Gestützt auf das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (SR 0.740.72) werden auf dem Schwerverkehr im Transit heute schon hohe Gebühren erhoben. Für ein Fahrzeug mit dem höchsten Verschmutzungsgrad und einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 40 Tonnen, das eine alpenquerende Strecke von 300 Kilometern zurücklegt, ist der in Artikel 40 Absatz 4 des Abkommens genannte Höchstbetrag von 380 Franken seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 praktisch erreicht. Gemäss Artikel 40 Absatz 5 kann ein Teil der LSVA aus Mauten für die Benutzung besonderer alpiner Infrastrukturen bestehen. Dieser Teil darf nicht mehr als 15 Prozent der LSVA betragen. Er entspräche heute für ein alpenquerendes Fahrzeug von 40 Tonnen je nach Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs 40, 47 oder 55 Franken. Der Bundesrat hat auf die Einführung dieser Abgabe für die Benutzung besonderer alpiner Infrastrukturen verzichtet und die 15 Prozent stattdessen in die LSVA integriert. Auch die Schwerverkehrsabgabe muss den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (Art. 38 Abs. 1) erfüllen, was bei einer Umsetzung der Motion nicht mehr der Fall wäre.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Schweizer Steuerpflichtigen finanzieren die Infrastruktur der Autobahnen mit ihren Steuern und müssen zusätzlich für jedes ihrer Fahrzeuge eine jährliche Abgabe in Form einer Vignette zahlen, deren Preis konstant steigt. <\/p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die folgende Regelung ermöglicht: Die jährliche Nationalstrassenabgabe wird für Schweizer Steuerpflichtige gesenkt, da sie sich ja ohnehin durch ihre Steuern an der Finanzierung beteiligen. Hingegen soll die Abgabe für ausländische Fahrer und Fahrerinnen, die die Autobahnen gelegentlich nutzen, erhöht werden. Der Tarif würde je nach Nutzungsdauer festgelegt (Tages-Vignette, 10-Tages-Vignette, Monats-Vignette usw.). Für Lastwagen im Transitverkehr wären angemessen differenzierte, höhere Tarife vorzusehen. <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Angemessener Preis für Autobahnvignetten"}],"title":"Angemessener Preis für Autobahnvignetten"}