﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113968</id><updated>2023-07-28T10:18:39Z</updated><additionalIndexing>55;15;Schweizer Franken;sektorale Beihilfe;Wettbewerbsfähigkeit;Holzindustrie;Inlandsproduktion;Submissionswesen;Holzmarkt;Halbstoff- und Papierindustrie</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen 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Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3968</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Lage der Waldwirtschaft und der waldnahen Holzwirtschaft bewusst. Die anhaltende Frankenstärke belastet weite Bereiche der Schweizer Volkswirtschaft, wobei die exportorientierte Industrie besonders stark betroffen ist. Unter dem starken Franken leiden aber auch einheimische Betriebe, deren Kosten in Franken anfallen und deren Produkte nun durch günstigere Importprodukte konkurrenziert werden. Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund am 31. August 2011 ein erstes Massnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der Wechselkursproblematik auf den Werkplatz Schweiz beschlossen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der Finanzierungsbeschlüsse zur Standortförderung unter anderem die Mittel im Bereich der Exportförderung gezielt aufgestockt. Insbesondere aber konnte die Schweizerische Nationalbank mit der Festlegung eines Mindestkurses von Fr. 1.20 pro Euro die Situation vorerst etwas entschärfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat ist sich der positiven Effekte der Nutzung der erneuerbaren Ressource Holz durchaus bewusst. So hält er in der Ende August verabschiedeten Waldpolitik 2020 explizit fest, dass die Wald- und Holzwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den energie-, klima- und ressourcenpolitischen Zielen des Bundes leistet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Materialflüsse von Holz werden in der Regel vom Markt und damit von der jeweiligen Zahlungsbereitschaft der Abnehmer gesteuert. Damit aus nationaler Sicht neben der ökonomischen Dimension auch die ökologische und die soziale Dimension angemessen berücksichtigt werden, hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 eine Reihe von Zielen definiert. Die Umsetzung der Waldpolitik mit Zeithorizont 2020 und der Ressourcenpolitik Holz wird durch die aktuelle Frankenstärke und deren Auswirkungen nicht fundamental infrage gestellt. Einzelne Zielsetzungen davon, wie beispielsweise das Ausschöpfen des Nutzungspotenzials der Wälder, können aber vorübergehend beeinträchtigt werden. Andere Zielsetzungen, wie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Forstbetriebe, stehen derzeit vor zusätzlichen Herausforderungen. Bei den noch zu bestimmenden Massnahmen zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 und der Weiterführung der Umsetzung der Ressourcenpolitik Holz (Aktionsplan Holz) ist grundsätzlich zu bedenken, dass dem Bund nur ein beschränktes, wettbewerbsneutrales Instrumentenset zur Verfügung steht (vgl. Art. 94 Abs. 1 BV; SR 101). &lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die bestehenden Mittel des Bundes im Bereich Waldwirtschaft werden bereits vollumfänglich ausgeschöpft, und es besteht kein finanzieller Spielraum. Mehrausgaben müssten durch zusätzliche Mittel abgedeckt werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bei der Ausarbeitung von Massnahmen für die Umsetzung der Waldpolitik 2020 daran, die Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft zu prüfen. Im Fokus steht die Sicherstellung des Zugangs zu den Holzressourcen. Dazu muss die Walderschliessung erhalten sowie an die aktuelle Technik angepasst werden (z. B. Strassenbreite und Tragfähigkeit für grössere Maschinen). Die entsprechende Förderung ausserhalb des Schutzwaldes würde eine Anpassung des Waldgesetztes (WaG; SR 921.0) und einen finanziellen Mehraufwand seitens Bund bedingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Werkstoff Holz weist in den meisten Bauanwendungen eine vorteilhafte Ökobilanz auf, d. h., er benötigt weniger Energie in der Herstellung und verursacht die geringeren Umweltauswirkungen als viele andere Werkstoffe. Der Bund befürwortet und unterstützt deshalb im Sinne des in der Verfassung verankerten Prinzips der Nachhaltigkeit (Art. 73 BV; SR 101) die Verwendung von Holz als ökologischen, nachwachsenden Rohstoff. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob im öffentlichen Beschaffungswesen für Bundesbauten mindestens eine Projektvariante vorzulegen ist, die den nachwachsenden Rohstoff Holz angemessen berücksichtigt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bereits heute ist die Qualität der Rohstoffquelle ein Kriterium: Beim Bund und bei den vom Bund subventionierten Projekten sollen nur diejenigen Angebote berücksichtigt werden, die Holz und Holzprodukte aus nachweislich nachhaltig bewirtschafteten Wäldern enthalten. Dies ist in der Empfehlung zur Beschaffung von nachhaltig produziertem Holz (Empfehlung 2004/2) der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren, der Beschaffungskommission des Bundes sowie der Interessengemeinschaft privater professioneller Bauherren so festgehalten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Wald- und Forstwirtschaft profitiert bereits heute von der Begünstigung nach Artikel 11 der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV, SR 641.811). Für Fahrzeuge, die Rohholz transportieren, beträgt die Abgabe bei ausschliesslichem Transport von Rohholz 75 Prozent des normalen Tarifs nach Artikel 14 SVAV. Im Jahr 2010 profitierte die Branche von einer Rückerstattung von 5,33 Millionen Franken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dabei ist zu beachten, dass in- und ausländische Fahrzeughalter gleich behandelt werden müssen. Würde die LSVA für die inländische Waldwirtschaft und die Rohholzverarbeiter weiter vergünstigt oder aufgehoben, müssten die gleichen Bedingungen auch für die ausländischen Fahrzeughalter der gleichen Branche gelten. Die LSVA stellt somit für Waldwirtschaft und Rohholzverarbeiter grundsätzlich kein Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ausland dar. Der Bundesrat erachtet daher weitergehende Sonderregelungen zugunsten einer spezifischen Branche als nicht angebracht (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Motion von Siebenthal 11.3956).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Die Kreditinstitute tragen die Verantwortung bezüglich Ausgestaltung und Gewährung von Krediten. Der Bundesrat gibt dazu keine Empfehlung ab.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verarbeiter von Rohholz aus dem Schweizer Wald sind durch die Frankenaufwertung unter massiven Druck geraten. Bei den Sägewerken, Papierfabriken, Holzwerkstoff- und Pelletsherstellern machen die Rohstoffkosten über 60 Prozent aus; die übrigen Kosten für Löhne, Strom, Transporte fallen auch in Schweizerfranken an. Da die Produkte dieser Sektoren auch problemlos über die Grenze handelbar sind, führt die Frankenstärke zu einer extremen Importzunahme bei den Holzprodukten (70 Prozent mehr Leimholz aus Deutschland im ersten Semester 2011) und erschwert die Exporte enorm. Das bringt die ganze Grundstoffindustrie Holz in Gefahr. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn Schlüsselverarbeiter unter Konkurrenzdruck geraten, trifft dies auch die vor- und nachgelagerten Betriebe. Besonders betroffen wird letztlich die für den Schweizer Wald zentrale Waldbewirtschaftung. So wird letztlich auch die Schutzwaldpflege infrage gestellt, weil die Rohholzverarbeiter mit über &lt;/p&gt;&lt;p&gt;400 Millionen Schweizerfranken beim Holzeinkauf deren massgeblicher Motor sind. Die Unternehmungen schöpfen zuerst alle internen Möglichkeiten aus, können aber die entstandene Währungsdifferenz nicht alleine mit betrieblichen Massnahmen ausgleichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist er sich bewusst, dass&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. die Schweiz bei einem länger anhaltenden CHF/EUR-Wechselkurs von 1.20 die der Waldwirtschaft nachgelagerte Stufe der Rohholzverarbeiter mit 7000 Beschäftigten zu verlieren droht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. die Rohholzverarbeiter eine massgebliche Funktion bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele wahrnehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. die Ressourcenpolitik Holz und die Waldpolitik 2020 durch die Frankenstärke-Krise fundamental infrage gestellt sind, wenn eine unserer wenigen Ressourcen nicht mehr in genügendem Masse verarbeitet würde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ist der Bundesrat bereit,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. zu prüfen, ob die Waldwirtschaft aus bestehenden Fördermitteln Anreize erhalten soll, um die Schweizer Verarbeiter auch gegenüber dem Ausland zu konkurrenzfähigen Preisen beliefern zu können?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. in der öffentlichen Beschaffung Schweizer Holzprodukte höher zu bewerten und zu bevorzugen und für die Anwendung von Schweizer Holz einzustehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. für Waldwirtschaft und Rohholzverarbeiter den Wettbewerbsnachteil LSVA aufzuheben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. die Kreditinstitute in Form von Fristverlängerungen für Zinsen/Amortisationen zu einem Beitrag für die Rohholzverarbeiter zu motivieren ? &lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Frankenstärke. Holzverarbeiter in Gefahr</value></text></texts><title>Frankenstärke. Holzverarbeiter in Gefahr</title></affair>