{"id":20113994,"updated":"2023-07-28T13:36:39Z","additionalIndexing":"48;Steuersenkung;Schwerverkehrsabgabe;Reduktion;Güterverkehr auf der Strasse","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L05K1802010204","name":"Schwerverkehrsabgabe","type":1},{"key":"L04K08020224","name":"Reduktion","type":1},{"key":"L04K11070307","name":"Steuersenkung","type":1},{"key":"L05K1801020204","name":"Güterverkehr auf der 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Eingeführt wurde sie im Jahre 2001. Nach vier Jahren erfolgte bereits die erste Erhöhung, eine weitere dann im Jahre 2008. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren mittels Umteilung einzelner Euro-Normen in eine höhere Abgabekategorie weitere, versteckte Preissteigerungen vorgenommen. Dadurch stiegen die LSVA-Einnahmen in den letzten Jahren signifikant auf nunmehr fast 1,5 Milliarden Franken jährlich an. Dieser massive Anstieg hat grosse Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft. 80 Prozent aller Transportleistungen im Binnenverkehr werden auf der Strasse erbracht, im Import und Export sind es knapp drei Viertel - ohne den Strassentransport steht unser Land buchstäblich still. Erhöhungen verteuern die Produktion wie auch Dienstleistungen aller Art. Der drohende Einbruch der Konjunktur und die Frankenstärke verschärfen die Situation zusätzlich und belasten insbesondere auch die Konsumenten - eine Entlastung tut dringend not. Leider machen Bund und Verwaltung das pure Gegenteil: So führen die verschiedenen Massnahmen für das kommende Jahr zu weiteren Mehraufwendungen und damit auch zu höheren Transportpreisen. Angesichts der Wirtschaftslage ist ein solches Vorgehen absolut nicht nachvollziehbar. <\/p><p>Die Benachteiligung des Strassentransports muss gestoppt werden und dem Kostendeckungsprinzip gemäss Verfassung und Schwerverkehrsabgabegesetz, ist endlich Geltung zu verschaffen. Der Strassenschwerverkehr deckt seine Kosten seit Jahren zu über 100 Prozent, trotzdem wurde in rechtlich und wissenschaftlich fragwürdiger Art und Weise im Jahre 2008 eine Erhöhung vorgenommen. Nun soll die LSVA im kommenden Jahr zusätzlich an die Teuerung angepasst werden. Aufgrund des erfüllten Kostendeckungsgrads ist die LSVA nicht zu erhöhen, sondern im Gegenteil klar zu reduzieren! Von einer solchen Massnahme würde nicht nur die gesamte Wirtschaft profitieren, sondern auch die Konsumenten würden spürbar entlastet.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Schwerverkehr verursacht neben den direkten Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur auch sogenannte externe Kosten. Dies sind beispielsweise durch Luftverschmutzung verursachte Gesundheits- und Gebäudeschäden, Lärm- oder Unfallkosten. Diese externen Kosten sollen nicht durch die Allgemeinheit gedeckt werden, was einer indirekten Subvention gleichkommen würde, sondern sie sollen gemäss Verursacherprinzip angelastet werden. Die LSVA trägt zur Verwirklichung dieser Kostenwahrheit bei.<\/p><p>Auch ist die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein zentrales Element der schweizerischen Verkehrs- respektive der Verlagerungspolitik. Zudem soll sie zu einem Ausgleich der Produktivitätsgewinne des Strassengüterverkehrs infolge der Erhöhung der Gewichtslimite von 28 auf 40 Tonnen beitragen. Diese Politik ist Gegenstand des Landverkehrsabkommens (SR 0.740.72). Bereits in den Abstimmungsunterlagen zur Volksabstimmung vom 27. September 1998 hat der Bundesrat den Durchschnittstarif für eine Transitfahrt durch die Schweiz mit 2,7 Rappen je Tonnenkilometer angegeben. Zudem wurde prognostiziert, dass die LSVA jährliche Einnahmen bis zu 1,5 Milliarden erbringen werde. Volk und Stände haben der Vorlage zugestimmt.<\/p><p>Die bisher vom Bundesrat beschlossenen Tariferhöhungen per 1. Januar 2005 und 1. Januar 2008 sind im Landverkehrsabkommen festgehalten (Artikel 40 Absatz 4 und Erklärung der Schweiz zu Artikel 40 Absatz 4).<\/p><p>Der gewichtete Durchschnitt der drei LSVA-Tarifkategorien kann daher gemäss Landverkehrsabkommen seit dem 1. Januar 2008 ein Maximum von 325 Franken für ein 40-Tonnen-Fahrzeug betragen, welches eine alpenquerende Strecke von 300 Kilometern zurücklegt. Gemäss Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) beträgt der durchschnittliche Tarif für einen 40-Tonnen-LKW zudem höchstens 3 Rappen pro Tonne und Kilometer.<\/p><p>Im Zusammenhang mit der vom Motionär verlangten Reduzierung von 20 Prozent der LSVA ist zu betonen, dass die im Landverkehrsabkommen und im SVAG vorgesehenen Maximalwerte seit Längerem nicht mehr erreicht werden. Mit der Erhöhung der Abgabe auf den 1. Januar 2008 wurde der gewichtete Durchschnitt letztmals angepasst. Seither sinkt der Mittelwert der Gebühren für die obenerwähnte Referenzstrecke kontinuierlich und beträgt 2011 noch rund 288 Franken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass - nicht zuletzt wegen der LSVA - die Fahrzeughalter in neue, emissionsarme Fahrzeuge investieren und damit vom billigsten Tarif der LSVA profitieren.<\/p><p>Dank der laufenden Erneuerung der Fahrzeugflotte und aufgrund der seit 2008 nicht mehr erfolgten Anpassung der Abgabesätze an die aktuelle Zusammensetzung der Fahrzeugflotte (gemäss Landverkehrsabkommen wäre eine Anpassung alle zwei Jahre möglich), profitieren die Strassentransporteure somit schon heute von einer Differenz von 11 Prozent im Vergleich zum zulässigen maximalen Abgabedurchschnitt von 325 Franken.<\/p><p>Verschiedene weitere Massnahmen sind zudem zugunsten der Transportbranche ergriffen worden: <\/p><p>- Die ursprünglich auf den 1. Januar 2008 geplante Abklassierung der Euro-III-Fahrzeuge von der günstigsten in die mittlere Abgabekategorie wurde unter Berücksichtigung der damaligen Schwierigkeiten der Strassentransportbranche um ein Jahr auf den 1. Januar 2009 verschoben. <\/p><p>- Zur Verbesserung der Investitionssicherheit hat sich der Bundesrat im Rahmen seiner Antwort auf die Motion Germanier 09.3133 bereiterklärt, mit der EU im Rahmen des Gemischten Landverkehrsausschusses die Möglichkeit zu prüfen, Fahrzeuge der günstigsten Emissionskategorie nicht vor Ablauf einer Frist von sieben Jahren in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Aufgrund des entsprechenden Beschlusses des Ständerates vom 22. September 2011 würde dies bedeuten, dass Fahrzeuge der Euro-IV-Kategorie mindestens bis Oktober 2013 und jene der Euro-V-Kategorie mindestens bis Oktober 2016 in der günstigsten LSVA-Tarifkategorie verblieben. <\/p><p>Das Landverkehrsabkommen sieht vor, dass die LSVA-Höchstsätze an die Teuerung angepasst werden. 2010 hat der Bundesrat entschieden, auf eine Anpassung der Teuerung per 1. Januar 2011 zu verzichten. Bei einer Anpassung der Teuerung auf den 1. Januar 2012 betrüge die errechnete durchschnittliche Teuerung für die massgebende Periode von April 2009 bis März 2011 0,97 Prozent. Die daraus entstehenden Mehrkosten für das Transportgewerbe werden auf rund 16 Millionen Franken geschätzt. Daneben ist zudem die Einführung eines Rabatts von 10 Prozent auf der Abgabe für Euro-II- und Euro-III-Fahrzeuge mit nachträglich eingebautem Partikelfilter vorgesehen.<\/p><p>Der Bundesrat ist vor diesem Hintergrund der Ansicht, den Anliegen der Transportbranche bereits weitgehend Rechnung getragen zu haben. Der Reinertrag der LSVA fällt zu einem Drittel den Kantonen und zu zwei Dritteln dem Bund zu. Mit der massiven Reduktion von 20 Prozent wären bedeutende Einschnitte bei den Eisenbahninfrastruktur-Projekten und bei den Kantonen zu erwarten.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) schnellstmöglich um 20 Prozent zu reduzieren. Zusätzlich ist in den kommenden Jahren auf weitere tarifliche Erhöhungen, Anpassungen im Bereich der Teuerung sowie auf eine Abklassierung der Euro-Normen zu verzichten. <\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Senkung der LSVA zur Stärkung der Wirtschaft und der Konsumenten"}],"title":"Senkung der LSVA zur Stärkung der Wirtschaft und der Konsumenten"}