﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20113997</id><updated>2023-07-28T12:07:51Z</updated><additionalIndexing>2811;Ausschaffung;Zwangsmassnahme;Ausweisung;Statistik</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2692</code><gender>m</gender><id>3889</id><name>Hodgers Antonio</name><officialDenomination>Hodgers</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-09-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4820</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0403030402</key><name>Zwangsmassnahme</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K010801020102</key><name>Ausschaffung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K020218</key><name>Statistik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0501020202</key><name>Ausweisung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-04-17T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2011-11-30T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-09-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-04-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2692</code><gender>m</gender><id>3889</id><name>Hodgers Antonio</name><officialDenomination>Hodgers</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.3997</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat legt in seiner Antwort auf die Interpellation Hodgers 10.3739 zu den Gründen für Zwangsausschaffungen Folgendes dar: "Eine detaillierte Kategorisierung der betroffenen Personen wird mangels Vorliegen von entsprechenden statistischen Angaben nicht vorgenommen." Dies ist bedauerlich. Bei der Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern müsste differenziert werden zwischen Personen, die weggewiesen werden, weil sie straffällig oder kriminell geworden sind, und Personen, denen nichts anderes vorzuwerfen ist, als dass sie sich illegal in der Schweiz aufgehalten haben oder dass ihr Asylgesuch abgelehnt worden ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die ausländerrechtlichen Administrativhaften (Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft) bezwecken, den Kantonen ein mögliches Instrument für den Vollzug der Wegweisungen zur Verfügung zu stellen. Zur Erfüllung dieses Vollzugsauftrags ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Ausländerin oder der Ausländer während dem Aufenthalt in der Schweiz straffällig wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit dem Ziel, statistisch aussagekräftige Daten im Bereich der Zwangsmassnahmen zu erheben, hat der Bundesrat per 1. Januar 2008 Artikel 15a der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen (VVWA, SR 142.281) eingeführt. Danach werden seit diesem Datum systematisch folgende Daten erhoben: Anzahl der Haftanordnungen und die Dauer der Haft im Einzelfall, Anzahl der Rückführungen und der Haftentlassungen, Nationalität, Geschlecht und Alter der inhaftierten Personen sowie die Haftart. Diese Erhebungen haben im Bereich der Zwangsmassnahmen zu einer Verbesserung der Transparenz geführt. Weil eine strafrechtliche Verurteilung keine zwingende Voraussetzung für die Anordnung einer ausländerrechtlichen Administrativhaft darstellt, werden die entsprechenden Daten nicht erhoben. Die haftanordnenden und -überprüfenden Behörden erhalten zudem nicht systematisch Kenntnis darüber, ob die betroffene Person strafrechtlich verurteilt wurde. Eine entsprechende Erhebung wäre mit einem sehr grossen Aufwand verbunden und verspräche nur einen beschränkten Nutzen. Die restriktiven gesetzlichen Voraussetzungen gemäss Artikel 73ff. des Ausländergesetzes stellen sicher, dass Zwangsmassnahmen insbesondere unter Wahrung der Verhältnismässigkeit angeordnet werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die persönliche Freiheit stellt ein besonders wichtiges Rechtsgut dar. Sie darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden (Art. 31 Abs. 1 BV). Je länger die ausländerrechtliche Administrativhaft dauert, desto gewichtigere Gründe müssen für deren Fortführung vorliegen. Die Freiheitsentziehung muss laut Rechtsprechung des Bundesgerichts das sachgerechte, erforderliche und zumutbare Mittel zum Zweck des Vollzugs der Wegweisung sein. An die Zumutbarkeit der Inhaftierung sind hohe Anforderungen zu stellen. Auch die für die Schweiz verbindliche Rückführungsrichtlinie sieht in Artikel 15 vor, dass eine Administrativhaft nur verhängt werden darf, wenn es keine milderen Massnahmen gibt, und dann auch nur, um die Rückkehr vorzubereiten und/oder die Wegweisung durchzuführen. Die Haftdauer hat im Interesse der betroffenen Personen so kurz wie möglich zu sein und sich nur auf die Dauer der laufenden Wegweisungsvorkehrungen zu erstrecken. Diese verfassungs- und gesetzesrechtlichen Leitplanken stellen einen zurückhaltenden Einsatz der im Ausländerrecht vorgesehenen Zwangsmassnahmen sicher, zumal eine zwangsweise Rückführung für die betroffenen Personen regelmässig eine besonders schwierige Situation darstellt. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erkennt in der vom Postulanten verlangten Erhebung keinen konkreten Nutzen und erachtet den dafür erforderlichen Aufwand als zu gross. &lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der die statistischen Angaben zu den zwangsweisen Vollstreckungen von Wegweisungen enthält.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Statistik zu den Zwangsmassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern</value></text></texts><title>Statistik zu den Zwangsmassnahmen gegenüber Ausländerinnen und Ausländern</title></affair>