{"id":20114060,"updated":"2023-07-28T08:09:34Z","additionalIndexing":"28;10;Harmonisierung der Sozialversicherung;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften;Sozialstandard;Erziehungsurlaub","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L04K01040301","name":"Erziehungsurlaub","type":1},{"key":"L04K09010103","name":"Angleichung der Rechtsvorschriften","type":1},{"key":"L04K09010404","name":"Gemeinschaftsrecht-nationales Recht","type":1},{"key":"L06K070204020101","name":"Sozialstandard","type":1},{"key":"L04K01040110","name":"Harmonisierung der Sozialversicherung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1323644400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1331852400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"11.4060","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Europäische Union legt im Rahmen einer Richtlinie aus dem Jahr 2010 fest, dass der Elternurlaub mindestens vier Monate betragen muss. Ein Monat darf dabei nicht auf den jeweils anderen Elternteil übertragen werden. In der Schweiz ist bis heute nicht einmal der Vaterschaftsurlaub realisiert. Eine immer grösser werdende Diskrepanz zwischen den im EU-Ausland und der Schweiz erbrachten Leistungen für Familien kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Attraktivität des Werkplatzes Schweiz für junge, hochqualifizierte Fachkräfte dürfte unter den vergleichsweise schlechten Rahmenbedingungen für Familien in der Schweiz stark leiden, mit der Konsequenz, dass grössere Unternehmen vermehrt eigene Zusatzleistungen wie Kinderhorte, Sonderurlaube usw. für junge Familien anbieten werden; dies, um zu garantieren, dass Fachkräfte weiter angeworben werden können bzw. nicht abwandern. Da die KMU die dafür nötigen Mittel vielfach nicht haben, sind schnelle Massnahmen des Bundes nur schon im Sinne der Chancengleichheit unerlässlich.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Europäischen Union ist die Richtlinie für Mitgliedstaaten in Bezug auf das festgelegte Ziel verbindlich. Jedoch können die einzelnen Länder die Ausgestaltung und die Mittel selber festlegen. Die Richtlinie 2010\/18\/EU vom 8. März 2010, auf die sich die Interpellation bezieht, legt den Grundsatz des Rechtes auf einen Elternurlaub von mindestens vier Monaten fest, überlässt aber den Mitgliedstaaten einen grossen Handlungsspielraum bei der Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen und der Vergütung des Urlaubs. Der Vaterschaftsurlaub ist eine Ergänzung zum Mutterschaftsurlaub. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 8. März 2012 Zeit, um ihre Gesetzgebung an die neue Richtlinie anzupassen oder zu gewährleisten, dass die Sozialpartner die notwendigen Massnahmen per Vereinbarung einführen.<\/p><p>In der Schweiz hat sich der Bundesrat bereits mehrmals gegen die Einführung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs ausgesprochen (z. B. die Motionen Nordmann 10.4117, Streiff-Feller 10.3700, Schmid-Federer 08.3506). Er ist der Ansicht, dass gegenwärtig andere Massnahmen Vorrang haben, um Familie und Beruf zu vereinbaren, wie beispielsweise die Familienbesteuerung, die Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung und die Förderung flexibler Arbeitszeiten in den Unternehmen.<\/p><p>Das am 6. Juni 2011 eingereichte Postulat Fetz 11.3492, \"Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge\", verlangt vom Bundesrat die Prüfung eines neuen Modells des Elternurlaubs, das durch individuelles Sparen finanziert würde. Der Bundesrat hat am 7. September 2011 die Annahme des Postulates beantragt. Er hat sich bereiterklärt, eine Auslegeordnung der verschiedenen Modelle eines Elternurlaubs vorzunehmen, diese miteinander zu vergleichen und in einem Bericht deren Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Der Bericht wird Ende 2012 vorliegen.<\/p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass dieser Bericht abgewartet werden sollte, bevor die Zweckmässigkeit der Einführung eines Elternurlaubs in der Schweiz geprüft wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In immer mehr Bereichen passt die Schweiz ihre Normen denjenigen des EU-Raums an. Ausgerechnet im Bereich Familienpolitik wird die Diskrepanz jedoch immer grösser. In der Schweiz besteht nicht einmal ein freiwilliger Vaterschaftsurlaub, währenddem die EU einen viermonatigen Elternurlaub vorschreibt. Wie erklärt sich der Bundesrat diese immer grösser werdenden Unterschiede? Was gedenkt er zu tun, damit wenigstens die im EU-Raum vorgeschriebenen vier Monate Elternurlaub auch in der Schweiz endlich umgesetzt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Europäische Standards beim Elternurlaub"}],"title":"Europäische Standards beim Elternurlaub"}