{"id":20114101,"updated":"2023-07-28T10:19:32Z","additionalIndexing":"24;12;Anlegerschutz;Spekulationskapital;Wirtschaftsstrafrecht;strafbare Handlung;Finanzberuf;Devisengeschäft;Kapitalanlage","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-21T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L05K1106020110","name":"Spekulationskapital","type":1},{"key":"L05K1106020101","name":"Kapitalanlage","type":1},{"key":"L04K11060108","name":"Finanzberuf","type":1},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":1},{"key":"L04K11040201","name":"Anlegerschutz","type":1},{"key":"L04K11040211","name":"Devisengeschäft","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-09T00:00:00Z","text":"Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Leutenegger Oberholzer.","type":90},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-02-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1324422000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1378677600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2448,"gender":"f","id":395,"name":"Fässler-Osterwalder Hildegard","officialDenomination":"Fässler Hildegard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"assuming"}],"shortId":"11.4101","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bis 1993 stand im schweizerischen Strafgesetzbuch folgender Artikel 158: \"Wer in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, die Unerfahrenheit einer Person in Börsengeschäften oder ihren Leichtsinn benützt, um sie zur Spekulation in Wertpapieren oder Waren zu verleiten, obschon er weiss oder wissen sollte, dass die Spekulation im Verhältnis zum Vermögen des Verleiteten in offenbarem Missverhältnis steht, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft.\" Der Gesetzgeber eliminierte diesen Paragrafen damals diskussionslos, und das erweist sich im Lichte der Ereignisse der Jahre 2007ff. als verhängnisvoller Fehler. Es ist zu vermuten, dass von einer solchen Strafbestimmung eine erhebliche präventive Wirkung ausginge, und darum sollte sie im gleichen oder ähnlichen Wortlaut wieder ins Strafrecht aufgenommen werden. Ziel ist der Schutz von unerfahrenen oder unbedarften Bankkundinnen und Bankkunden vor Anlageberatern, die sie zu spekulativen Investitionen in Anlageprodukte verleiten, die ein Klumpenrisiko für das Vermögen der Kleinkundinnen und Kleinkunden darstellen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat unter anderem in seiner Stellungnahme auf die Motion Birrer-Heimo 11.3716) und in seiner Antwort auf die Interpellation Fässler 11.3126 ausführte, untersuchte die Finma nach dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. bzw. der Lehman-Gruppe den Vertrieb kapitalgeschützter strukturierter Lehman-Produkte durch Schweizer Institute. Diese Untersuchung förderte zwar bei keinem der untersuchten Institute ein aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten zutage, die Finma kam jedoch zum Schluss, dass das Risikoprofil der Finanzprodukte teilweise nicht auf das Risikoprofil der Kunden abgestimmt war und ein regulatorischer Handlungsbedarf bestehe.<\/p><p>In der Folge lancierte die Finma das Projekt \"Vertriebsregeln\". Der daraus resultierende Schlussbericht vom 10. November 2010 über die \"Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden - Stand, Mängel und Handlungsoptionen\" (Vertriebsbericht) bestätigt die Mängel im Bereich des Kundenschutzes. Die Finma stellt deshalb einen stärkeren Kundenschutz zur Diskussion mit Massnahmen wie eine verständlichere Beschreibung der Risiken von Finanzprodukten sowie verbesserte Verhaltensregeln und Dokumentationspflichten bei deren Verkauf. Nachdem das Anhörungsverfahren für den Bericht Anfang Mai 2011 abgeschlossen wurde, analysiert die Finma derzeit die Ergebnisse dieser Anhörung und wird diese voraussichtlich im ersten Quartal 2012 veröffentlichen.<\/p><p>Der Bundesrat begrüsst die mit der Motion angestrebte Verbesserung des Anlegerschutzes für Kleinkunden. Er wird noch im Frühjahr 2012 gestützt auf die Auswertungsergebnisse der Anhörung der Finma zu ihrem Vertriebsbericht die Prüfung konkreter Massnahmen an die Hand nehmen, wobei aufsichtsrechtliche Massnahmen im Vordergrund stehen. Er wird dabei auch die Notwendigkeit zum ergänzenden Erlass von neuen oder zur Anpassung von bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen untersuchen. Die Zusage zur Einführung einer Strafnorm im Sinne der Motion würde dieser Prüfung indessen vorgreifen und einer gesamthaften Betrachtungsweise der notwendigen Massnahmen zur Verbesserung des Anlegerschutzes zuwiderlaufen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ins Strafrecht sollen Bestimmungen aufgenommen werden, die die Verleitung unerfahrener Kundinnen und Kunden zu spekulativen Börsengeschäften durch professionelle Anlageberater mit Gefängnis oder Busse bestrafen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verleitung zur Spekulation soll wieder strafbar sein"}],"title":"Verleitung zur Spekulation soll wieder strafbar sein"}