﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114130</id><updated>2023-07-28T09:50:49Z</updated><additionalIndexing>24;Grossbritannien;Rechtshilfe;Deutschland;Doppelbesteuerung;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Gleichheit vor dem Gesetz;Steuerstrafrecht;internationales Steuerrecht;Kapitalgewinnsteuer</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-22T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010107</key><name>Grossbritannien</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010105</key><name>Deutschland</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070406</key><name>Kapitalgewinnsteuer</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020304</key><name>Gleichheit vor dem Gesetz</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-22T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4130</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" festgehalten, dass sich der Finanzplatz auf die Verwaltung versteuerter Vermögenswerte konzentrieren soll. Bei der Umsetzung dieser Strategie soll das berechtigte Anliegen der Partnerstaaten auf Besteuerung ihrer Bürgerinnen und Bürger ebenso erfüllt werden wie jenes des Schutzes der Privatsphäre von Bankkunden in der Schweiz. Mit der in den Quellensteuerabkommen mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Vergangenheitsregularisierung soll ein Schlussstrich gezogen werden. Den Steuerpflichtigen dieser Partnerstaaten soll eine Brücke in die Steuerehrlichkeit gebaut werden, indem sie durch Leistung der Einmalzahlung oder Einwilligung in die Offenlegung ihre steuerliche Situation in Bezug auf in der Schweiz verbuchte Vermögenswerte regularisieren können. Vor diesem Hintergrund entfällt das Interesse an einer Strafverfolgung in den Partnerstaaten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Einmalzahlung für die Regularisierung der Vergangenheit wird pauschal berechnet. Die Formel zur Berechnung des Steuerbetrages enthält zwei Komponenten (Kapital und Kapitaleinkünfte), die entsprechend der durchschnittlichen Aufteilung auf einem Konto oder Depot gewichtet werden. Wie attraktiv die Leistung der Einmalzahlung ist, beurteilt sich für jeden einzelnen Steuerpflichtigen unterschiedlich. Bei einer effektiven Steuerbelastung von 19 Prozent bis 34 Prozent des Kapitals liegt jedoch keine generelle Bevorzugung von Steuerhinterziehern vor. In Zukunft werden sämtliche Kapitaleinkünfte von den Abkommen erfasst und zu den im Ansässigkeitsstaat festgelegten Steuersätzen besteuert. Weder Deutschland noch das Vereinigte Königreich kennen eine Vermögenssteuer. Es konnte somit in den Abkommen ein System vereinbart werden, bei dem der Entscheid zur Vermögensanlage in der Schweiz nicht aufgrund steuerlicher Überlegungen erfolgen soll ("level playing field").&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Sicherungsmechanismus der Artikel 31 (Abkommen mit Deutschland) und 32 (Abkommen mit dem Vereinigten Königreich) stellt eine glaubwürdige Massnahme gegen neue unversteuerte Gelder dar. Er ersetzt die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 26 des OECD-Musterabkommens) nicht und schränkt diese auch in keiner Weise ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Beide Abkommen enthalten eine Reziprozitätsverpflichtung. Diese ist in Form eines Optionsrechts gestaltet. Die Schweiz kann zum Zweck der Sicherung der Besteuerung von Kapitalerträgen, die in der Schweiz ansässige Personen bei Zahlstellen in Deutschland oder im Vereinigten Königreich erzielen, von Deutschland bzw. vom Vereinigten Königreich die Einführung entsprechender Massnahmen verlangen. Anlässlich der Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen am 13. März 2009 wurde entschieden, dass die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Steuerbehörden auf Bankdaten im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert werden. Angesichts der veränderten Ausgangslage wird eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der diesbezüglichen aktuellen Regelung verlangt. Die mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Lösung eines Optionsrechts hat den Vorteil, dass sie diesem Anliegen Rechnung trägt, ohne der Diskussion vorzugreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die zuständigen Stellen in Bern, Berlin und London sind der Auffassung, dass die Quellensteuerabkommen das Zinsbesteuerungsabkommen nicht tangieren. Um jedoch eine langwierige Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der Quellensteuerabkommen mit dem Zinsbesteuerungsabkommen zu vermeiden, steht die Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich im Gespräch zwecks Klarstellung der Abgrenzung der Anwendungsbereiche der verschiedenen Abkommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Mit Bezug auf bisher unversteuerte Vermögenswerte kann nur mittels Leistung einer Einmalzahlung in Höhe von bis zu 34 Prozent der verbuchten Vermögenswerte oder Einwilligung in die Offenlegung die Steuerpflicht nachträglich mit abgeltender Wirkung erfüllt werden. Steuerhinterzieher werden damit gegenüber Steuerehrlichen nicht privilegiert.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz unterzeichnete am 21. September 2011 in Berlin und am 6. Oktober 2011 in London je ein bilaterales Steuerabkommen. Deutsche und britische Steuerhinterzieher sollen ihre auf Schweizer Konten deponierten undeklarierten Vermögenswerte legalisieren können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher bzw. britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen bzw. britischen Behörden überweist. Zentrale Fragen sind bisher nicht geklärt: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Warum ist es für den Bundesrat so wichtig, dass Steuerhinterzieher und ihre Gehilfen die Anonymität wahren und damit straflos bleiben können? Wie ist die Amnestieklausel (Art. 17 des Abkommens mit Deutschland) mit dem von der Schweiz hochgehaltenen Kampf gegen Straflosigkeit vereinbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Steuerehrliche versteuern nicht bloss ihre Vermögen, sondern auch ihre Einkommen. Wie garantiert der Bundesrat, dass die Abkommen nicht bisherige und zukünftige Steuerhinterzieher gegenüber Steuerehrlichen bevorteilen? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Artikel 31 des Abkommens mit Deutschland und Artikel 32 des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich formulieren hohe Anforderungen an die Amtshilfe in Steuersachen (Identifikation, hohe Trefferquote als Voraussetzung für weitere Auskunftsbegehren, maximale Anzahl Gesuche 500 pro Jahr usw.). Diese Kontingente sind lächerlich niedrig, hat die Schweiz den USA doch auf einen Schlag fast 5000 Datensätze ausgehändigt. Zudem sieht Artikel 26 des OECD-Musterabkommens keine solchen Beschränkungen vor. Bahnt sich ein neuer Konflikt mit der OECD an?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie steht es mit der Gegenseitigkeit? Wie werden Schweizer Steuerhinterzieher erfasst, die undeklarierte Vermögenswerte in Deutschland, in Grossbritannien oder einer britischen Steueroase (Virgin Islands usw.) deponiert haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Worin besteht die Rechtsgrundlage, dass die Schweiz und Deutschland den im Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU vereinbarten Steuersatz von 35 Prozent auf Zinserträge auf 26 Prozent senken? Wie wird diese Ungleichbehandlung von der Europäischen Kommission beurteilt? Droht eine Klage vor dem EuGH?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Erfordert die einseitige Privilegierung ausländischer Steuerhinterzieher gegenüber ausländischen Steuerehrlichen mit deklarierten Vermögenswerten auf Schweizer Konten eine Verfassungsänderung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ist die Abgeltungssteuer mit anderen hohen Rechtsgütern vereinbar?</value></text></texts><title>Ist die Abgeltungssteuer mit anderen hohen Rechtsgütern vereinbar?</title></affair>