{"id":20114132,"updated":"2023-07-28T12:32:13Z","additionalIndexing":"24;15;Buchführung;Devisenrecht;internationale Währung;Schweizer Franken;Devisen;Gleichheit vor dem Gesetz;Exportindustrie;Wechselkurs;Steuerrecht;Unternehmen;Bilanz","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-12-22T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L04K07030601","name":"Unternehmen","type":1},{"key":"L04K07030201","name":"Buchführung","type":1},{"key":"L05K1103030101","name":"Devisen","type":1},{"key":"L05K0701030801","name":"Devisenrecht","type":1},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":1},{"key":"L05K1101010801","name":"internationale Währung","type":2},{"key":"L04K11070312","name":"Steuerrecht","type":2},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":2},{"key":"L06K070302010103","name":"Bilanz","type":2},{"key":"L04K05020304","name":"Gleichheit vor dem Gesetz","type":2},{"key":"L05K0705070201","name":"Exportindustrie","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2013-09-09T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-02-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1324508400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1378677600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2602,"gender":"f","id":1103,"name":"Huber Gabi","officialDenomination":"Huber"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3023,"gender":"f","id":4116,"name":"Gössi Petra","officialDenomination":"Gössi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.4132","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In seiner Antwort auf die Interpellation 11.3823 räumt der Bundesrat ein, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden geändert werden könnten.<\/p><p>Mit einer Änderung dieser Gesetze könnte die Ungerechtigkeit beseitigt werden, die sich aus der Anwendung eines Bundesgerichtsentscheids vom Oktober 2009 ergibt. Nach diesem Urteil werden in der Schweiz ansässige ausländische Unternehmen dadurch empfindlich gestraft, dass sie am Schluss des Geschäftsjahres negative Umrechnungsdifferenzen in der Bilanz nicht abziehen können.<\/p><p>Die negative Entwicklung des Euro- und des US-Dollar-Kurses trifft unsere Exportwirtschaft mit voller Härte. Jeder zweite Franken wird im Ausland verdient. Deshalb sind unsere Exportmöglichkeiten ein zentraler Pfeiler unseres wirtschaftlichen Wohlstandes. Unternehmen, die ihre Buchhaltung in einer ausländischen Währung führen, werden dadurch stark benachteiligt, dass das Steuerrecht sie zur Umrechnung des Jahresabschlusses in Schweizerfranken verpflichtet.<\/p><p>Hinzu kommt, dass eine Gesellschaft, die ihre Rechnung in Schweizerfranken führt, und eine solche, die dies in einer ausländischen Währung tut, ungleich behandelt werden. Weist Erstere in ihrer Bilanz Werte in einer ausländischen Währung aus, so kann sie einen nicht realisierten Kursverlust in ihrer Jahresrechnung verbuchen. Ein nicht realisierter Kursgewinn kann dagegen in den Passiven der Bilanz zurückgestellt werden.<\/p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass mit der besagten Änderung der Steuergesetze das Steuerrecht in Einklang gebracht würde mit dem Handelsrecht, das diese Methode zulässt, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 11.3823 unter Ziffer 3 darlegt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In der Interpellation Bourgeois 11.3823 wurde dem Bundesrat die Frage gestellt, welche Möglichkeiten im Steuerrecht bestünden, einen vollständigen Abzug der Währungsverluste und eine Neutralisierung der nicht realisierten Gewinne durch Rückstellungen in den Passiven der Bilanz vorzusehen. Mit der wertungsfreien Darstellung dieser Möglichkeiten hat der Bundesrat in seiner Antwort keineswegs angeregt, eine solche Änderung der Steuergesetze in Angriff zu nehmen.<\/p><p>Der Bundesrat lehnt eine solche Regelung im Steuerrecht vielmehr aus den folgenden Gründen ab:<\/p><p>Betroffen sind Unternehmen, die ihre Buchhaltung in einer ausländischen Währung führen, weil sie in diesem Währungsraum ihre Haupttätigkeit haben und ihre Investoren und Gläubiger sich mehrheitlich in diesem Raum befinden. Diese beurteilen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens in der funktionalen ausländischen Währung (z. B. in US-Dollar oder Euro). Die während des Jahres realisierten Währungsgewinne und -verluste werden aufgrund der Wechselkurse anderer Währungen - auch des Schweizerfrankens - gegenüber der funktionalen ausländischen Währung berechnet und verbucht. Die vom Motionär angestrebte Gleichbehandlung mit Unternehmen, die ihre Buchhaltung in Schweizerfranken führen, ist somit nicht möglich. Eine solche wäre nur dann zu erreichen, wenn die Unternehmen alle ihre Buchungen laufend in Schweizerfranken umrechnen würden.<\/p><p>Gemäss Urteil des Bundesgerichtes vom 1. Oktober 2009 (2C_897\/2008) stellen Verluste aus der Umrechnung der Aktiven und Passiven in Schweizerfranken (Darstellungswährung) von Gesellschaften, die ihre Buchhaltung in ausländischer Währung führen, keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand dar und sind steuerlich nicht abzugsfähig.<\/p><p>Für die Festsetzung des steuerbaren Reingewinns ist somit der in der funktionalen ausländischen Währung ermittelte Jahresgewinn massgeblich. Differenzen aus der Umrechnung der Bilanz von der funktionalen ausländischen Währung in Schweizerfranken sind nur rechnerische Grössen und stellen für das Unternehmen keine Kursgewinne oder -verluste dar. Sie werden auch nicht verbucht, sondern lediglich in dem in Schweizerfranken umgerechneten Jahresabschluss ausgewiesen.<\/p><p>Schweizerische Exportunternehmen sind von dieser Rechtsprechung nicht betroffen, sofern sie ihre Buchhaltung in Schweizerfranken führen. Es ist die freie Wahl eines Unternehmens, seine Buchhaltung in der funktionalen ausländischen Währung zu führen. Wird diese Wahl getroffen, ist das Unternehmen in steuerlicher Hinsicht auf dem Jahresabschluss in der funktionalen ausländischen Währung zu behaften, und es liegt keine Diskriminierung vor.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vorzulegen. Darin sollen die Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen von Gesellschaften geregelt werden, die ihre Buchhaltung in einer funktionalen ausländischen Währung führen, und zwar im Sinne von Ziffer 2 der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 11.3823.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen. Änderung der Steuergesetze"}],"title":"Umrechnungsdifferenzen in Jahresabschlüssen. Änderung der Steuergesetze"}