﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114141</id><updated>2023-07-28T07:47:22Z</updated><additionalIndexing>28;Unternehmen;Angebotspreis;marktbeherrschende Stellung;SUVA;Gleichbehandlung;Versicherungsprämie;Dumping</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104011602</key><name>SUVA</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011305</key><name>Versicherungsprämie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11050201</key><name>Angebotspreis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010102</key><name>Dumping</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05020303</key><name>Gleichbehandlung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703010104</key><name>marktbeherrschende Stellung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K07030601</key><name>Unternehmen</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-02-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4141</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Den Einspracheentscheiden der Suva im Rahmen der Unterstellung von Betrieben können immer wieder folgende Begründungen entnommen werden: "Um den betroffenen Betrieben den Übergang zu erleichtern, hat die Suva spezielle Einreihungsregeln entwickelt: Für jene Betriebe, bei welchen das Bonus-Malus-System zur Anwendung gelangt, stützt sich die Suva für die ersten zwei Jahre auf die Erfahrung des Vorversicherers. Bei einem guten Schadenverlauf werden die Prämiensätze des Vorversicherers übernommen und auf den Grundtarif der Suva übertragen. Bei einem schlechten Schadenverlauf werden die Prämiensätze des Vorversicherers um bis zu 34 Prozent (6 Stufen) erhöht. Ab dem dritten Jahr erfolgt in beiden Fällen eine schrittweise Anpassung an den Bedarfssatz gemäss Bonus-Malus-System. Ab dem fünften Jahr schliesslich wird der Betrieb zu seinem Bedarf eingereiht, womit das Ziel der risikogerechten Prämie erreicht ist."&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Artikel 92 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG, SR 832.20) müssen die Prämien in der obligatorischen Unfallversicherung dem Risiko entsprechen. Da die Risikogerechtigkeit einer Prämie nicht nur vom Risiko des einzelnen Betriebes, sondern durch Bildung von gewichteten Durchschnitten der Schadenerfahrung auch von den Kosten des Kollektivs des Versicherers abhängt, können risikogerechte Prämien für denselben Betrieb bei zwei Versicherern unterschiedlich hoch sein. Die Prämienfestsetzung beim Wechsel von Betrieben und Betriebskategorien von der Privatassekuranz zur Suva ist im Reglement vom 14. November 2008 des Verwaltungsrates der Suva betreffend die Einreihungsregeln zur Prämienbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung ausführlich geregelt. Dieses Reglement hat der Verwaltungsrat gestützt auf Artikel 63 Absatz 4 Buchstabe g UVG erlassen. Die Suva kann gemäss ihrem Reglement in Fällen des Wechsels von Betrieben von der Privatassekuranz in ihren Tätigkeitsbereich einen Übergang vom Prämiensystem des Vorversicherers zu ihrem Prämiensystem gewähren. Wenn die Suva ihre Prämie ausgehend von der Prämie des Vorversicherers aufgrund ihrer eigenen Risikoerfahrung sukzessive anpasst, handelt sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des UVG. Insbesondere wenn die Suva für einen Betrieb die Prämien im Rahmen des von ihr entwickelten Bonus-Malus-Systems, einer Modalität der Erfahrungstarifierung, festsetzt, behandelt sie die Betriebe nicht ungleich respektive willkürlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Übrigen kann die Prämienfestsetzung der Suva jederzeit gerichtlich überprüft werden (Art. 109 Bst. b UVG). Dem Bundesrat liegt kein gerichtlicher Entscheid zur Prämienfestsetzung beim Wechsel von Betriebskategorien von der Privatassekuranz zur Suva vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der obigen Ausführungen nimmt der Bundesrat zu den Fragen wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es liegen keine Unterlagen vor, welche Anhaltspunkte enthalten, dass sich die Suva nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Suva handelt gemäss Reglement, welches sich im Rahmen der Interpretation der gesetzlichen Vorschriften bewegt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Suva bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und handelt bei einer ungleichen Behandlung aufgrund eines ungleichen Sachverhalts nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Was hält er von der "Lockvogelpolitik" der Suva, die offensichtlich nur dazu dienen soll, Einsprachen der betroffenen Betriebe zu verhindern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er nicht auch der Meinung, dass die Suva die vom UVG vorgeschriebene risikogerechte Einstufung der Betriebe verletzt, da diese offensichtlich erst ab dem fünften Jahr vorgenommen werden soll? Abgesehen davon liegt für die schrittweise Anpassung ab dem dritten Jahr lediglich die Erfahrung eines einzigen Jahres vor, da die Neueinstufung ja vor Ende des zweiten Jahres verfügt werden muss. Da muss wohl weniger von korrektem Vorgehen als vielmehr von Willkür gesprochen werden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was gedenkt er gegen die Ungleichbehandlung der Betriebe durch die Suva zu unternehmen? Dass die Suva die bereits bei ihr versicherten Betriebe und die neu unterstellten Betriebe ungleich behandelt, belegt sie mit ihrer Einsprachebegründung gleich selber. Dadurch verletzt sie jedoch nicht nur das UVG, sondern auch die Verfassung. Das Bundesgericht hat unmissverständlich klar festgehalten, dass bei der Prämientarifanwendung der Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten sei. Und schliesslich greift die Monopolanstalt Suva durch ihr Vorgehen in nichtakzeptabler Weise in den Wettbewerb unter privaten Unternehmen ein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ungleichbehandlung der Betriebe durch die Suva</value></text></texts><title>Ungleichbehandlung der Betriebe durch die Suva</title></affair>