﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114142</id><updated>2023-07-28T13:10:48Z</updated><additionalIndexing>34;Antenne;Übertragungsnetz;Bewilligung;nationales Recht;Kompetenzregelung;Mobiltelefon;Baugenehmigung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L06K120202010101</key><name>Antenne</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L07K12020201010201</key><name>Mobiltelefon</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0806010102</key><name>Bewilligung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0102030101</key><name>Baugenehmigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05030205</key><name>nationales Recht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K120202010203</key><name>Übertragungsnetz</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-03-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4142</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In der Schweiz dauert das Erstellen einer Mobilfunkantenne in der Regel ein Jahr und länger. Damit ist die Bewilligungs- und Bauzeit einer Antenne in der Schweiz um bis zu 10-mal länger, als dies in anderen Ländern (z. B. Holland) der Fall ist. Dafür gibt es eine Vielzahl an Gründen wie beispielsweise: die komplexen Baubewilligungsverfahren; die zahlreichen Einsprachemöglichkeiten, welche oft bis aufs Letzte ausgereizt werden, selbst wenn die Einsprachen halt- und aussichtslos sind; politisch motivierte Verzögerungsmassnahmen seitens der Gemeinden mit Zonenplanrevisionen, welche den Antennenbau über Jahre blockieren; Städte und Gemeinden, die mit einem Moratorium Antennen auf eigenen Liegenschaften verunmöglichen und private Liegenschaftsbesitzer sowie die Bürgerinnen und Bürger verunsichern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Massive Mehrkosten im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich und somit höhere Tarife als im Ausland, Funklöcher, fehlende oder nicht ausreichende mobile Internetverbindungen zur Nutzung der modernen Mobilkommunikation sind Folgen des komplexen, mehrstufigen und oftmals durch einen Instanzenzug geprägten Baubewilligungsverfahrens für Mobilfunkantennen. &lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In einem Staat, in dem das private Grundeigentum verbreitet ist und rechtliche Instrumente zum Schutz dieses Eigentums bestehen, gibt es nur sehr beschränkt Möglichkeiten, Verfahren zur Erstellung von Infrastrukturanlagen zu beschleunigen. Wo es Verunsicherungen gibt und Betroffene Widerstand leisten, werden Verfahren in einem Rechtsstaat immer lange dauern. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die Diskussionen im Bereich der Mobilfunkanlagen in letzter Zeit versachlicht haben, und möchte diese Entwicklung nicht gefährden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem sind generell schlanke und sachgerechte Bewilligungsverfahren - einschliesslich der Rechtsmittelverfahren - anzustreben. Diesbezüglich sind bereits grosse Fortschritte erzielt worden. Sollte es in einzelnen Kantonen noch ein Optimierungspotenzial geben, soll dieses genutzt werden. Dies könnte auch die Realisierung anderer Bauvorhaben beschleunigen, die ebenfalls im öffentlichen Interesse liegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es ist denkbar, doch hält der Bundesrat dies nicht für sinnvoll. Die kantonalen und kommunalen Behörden sind besser in der Lage, die sich im Zusammenhang mit kleinräumigen Mobilfunkanlagen stellenden Fragen abzuklären und sie im Vergleich zu den anderen lokalen Gegebenheiten zu gewichten. Die Gefahr besteht daher, dass Bundesverfahren sogar länger dauern und im Ergebnis auch nicht zu besseren Resultaten führen würden. Klar ist, dass allfälligen Betroffenen auch bei einem Bundesverfahren die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gewährt werden müssten. Die Kompetenz zur Bewilligung bestimmter Infrastrukturen an den Bund zu übertragen könnte zudem die Akzeptanz dieser Infrastrukturen beeinträchtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Strassen-, Schienen- und Stromnetze sind Netzstrukturen, bei denen Knotenpunkte durch lückenlose, lineare Bauwerke (Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, Stromleitungen) verbunden werden und oft in grenzüberschreitenden Verfahren beurteilt werden müssen. Im Gegensatz dazu gibt es in Mobilfunknetzen zwar örtliche Abhängigkeiten der einzelnen Netzzellen untereinander. Diese sind aber weitaus geringer, weshalb in der Praxis denn auch jeder Antennenstandort in einem separaten Bewilligungsverfahren beurteilt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Funkfrequenzspektrum ist ein beschränktes öffentliches Gut, an dessen möglichst effizienter Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Die Konzessionsabgaben bilden die Gegenleistung für die Einräumung des exklusiven Nutzungsrechts. Als flankierende ökonomische Massnahme sollen sie zudem verhindern, dass Frequenzen ersteigert werden, die in der Folge nicht genutzt werden. Hingegen werden in der Konzession keine Auflagen hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Technologie (GSM, UMTS, LTE) oder der Erbringung bestimmter Dienste gemacht. In der Mobilfunkversorgung soll so weit als möglich der Markt bzw. die Wettbewerbssituation zwischen den Anbieterinnen spielen und für eine hohe Versorgungsqualität sorgen. Bei der Erstellung der Infrastrukturanlagen ist das einschlägige Recht zu beachten, wie es auch für andere private Bauten und Anlagen gilt. Der Bundesrat kann darin keinen Widerspruch erkennen und ist deshalb überzeugt, dass die heutige gesetzliche Regelung für eine qualitativ gute Mobilfunkversorgung der Schweiz ausreicht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist es denkbar, Telekommunikationsinfrastrukturen wie Mobilfunkantennen, die zweifellos einem übergeordneten öffentlichen Interesse dienen, dem kommunalen Baubewilligungsprozess zu entziehen und den Bau von Basisstationen einer einheitlichen und zentralen Bewilligungspraxis zu unterstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sieht er Parallelen zu anderen Bewilligungsverfahren für Infrastrukturen mit übergeordnetem öffentlichem Interesse wie militärische Anlagen, das Strassen- und Schienennetz, das Stromnetz usw., aus denen sich ein ähnliches Verfahren für den Bau von Mobilfunkantennenbau ableiten liesse? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Sieht er keinen Widerspruch darin, von den Mobilfunkanbietern über eine halbe Milliarde Franken an Mindestgeboten bei der Frequenzen-Auktion im Frühjahr 2012 einnehmen zu wollen, ohne denselben ein geeignetes Instrument für einen raschen Aufbau eines Netzes der neuen Generationen zu bieten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einheitliche und zentrale Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen</value></text></texts><title>Einheitliche und zentrale Bewilligungspraxis für Mobilfunkantennen</title></affair>