﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114153</id><updated>2023-07-27T21:48:25Z</updated><additionalIndexing>15;28;Arbeitsmarkt (speziell);Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Arbeitslosenversicherung;Berufspraktikum;erstmalige Beschäftigung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K13020202</key><name>Berufspraktikum</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K07020203</key><name>Arbeitsmarkt (speziell)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702020307</key><name>erstmalige Beschäftigung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040102</key><name>Arbeitslosenversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702030303</key><name>Bekämpfung der Arbeitslosigkeit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-09-18T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-02-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-09-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2691</code><gender>m</gender><id>3888</id><name>Hiltpold Hugues</name><officialDenomination>Hiltpold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4153</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Eine private Stiftung (Intégration pour tous, IPT) hat das Programm Jeunes@Work lanciert. Damit soll jungen Menschen geholfen werden, ihre erste Anstellung im Berufsleben zu finden. Das Programm sieht eine sechsmonatige Ausbildung für Personen mit einem Ausbildungsabschluss vor, die auf der Suche nach ihrer ersten Anstellung sind. Diese Massnahme ist besonders sinnvoll, weil diese jungen Menschen von der sechsmonatigen Karenzfrist gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz betroffen sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 6 Absatz 1ter der Arbeitslosenversicherungsverordnung erlaubt diesen jungen Arbeitslosen während ihrer Wartezeit lediglich den Besuch eines Berufspraktikums oder eines Bewerbungskurses von drei Wochen. Hinzu kommt, dass dieses Recht nur dann besteht, wenn die durchschnittliche Arbeitslosenquote in den vergangenen sechs Monaten in der Schweiz 3,3 Prozent überstiegen hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorliegende Motion möchte den Zugang zu solchen Massnahmen Stellensuchenden öffnen, die noch keine Entschädigung erhalten, namentlich jungen Menschen auf der Suche nach ihrer ersten Anstellung. Die Kosten der mit dieser Motion bewirkten Rechtsänderung beschränkten sich auf die Finanzierung der Institution, die das Praktikum anbietet; die Praktikantinnen und Praktikanten selber würden nicht entschädigt. Die Teilnahme an einer solchen Massnahme sollte ausserdem nicht auf drei Wochen beschränkt sein; vielmehr sollte sie, wenn sie der beruflichen Eingliederung dienlich ist, auf die ganze Wartezeit ausgedehnt werden können. So entsprechen im Programm Jeunes@Work die drei Wochen dem Einstiegsmodul; diesem folgt das Begleitmodul, das drei Monate dauert. Die Erfahrungen zeigen, dass gerade dieses Letztere mit der Vermittlung von Fertigkeiten für die Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt das Entscheidende ist. Im Jahre 2010 haben 65 Prozent der jungen Leute, die das Programm Jeunes@Work bis zum Schluss absolviert haben, eine Anstellung gefunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich ist es nutzlos zuzuwarten, bis die Arbeitslosenquote in der Schweiz im Durchschnitt der letzten sechs Monate 3,3 Prozent erreicht hat, um solche Massnahmen zuzulassen. Sie sollten vielmehr unabhängig von der Arbeitslosenquote jederzeit möglich sein.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das am 1. April 2011 in Kraft getretene revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) sieht vor, dass alle Personen, die sich im Anschluss an ihre schulische bzw. universitäre Ausbildung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden und die Beitragszeit nicht erfüllt haben, nach Artikel 18 Absatz 2 Avig eine besondere Wartezeit von 120 Tagen bestehen müssen. Während dieser Wartezeit erhalten sie kein Taggeld und können grundsätzlich an keiner arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Übersteigt die durchschnittliche Arbeitslosenquote der vergangenen sechs Monate in der Schweiz jedoch 3,3 Prozent, können Beitragsbefreite während dieser Wartezeit gemäss Artikel 64a Absatz 1 Buchstabe b Avig an einem Berufspraktikum der ALV teilnehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem können alle Versicherten mit einer Wartezeit ab zehn Tagen (Art. 18 Abs. 1 Bst. a bis c Avig) seit dem 1. April 2011 während der Wartezeit an einem Bewerbungskurs teilnehmen oder eine Standortbestimmung vornehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das in der Motion erwähnte Programm Jeunes@Work der Stiftung Integration für alle (IPT) ist eine kantonale arbeitsmarktliche Massnahme nach den Artikeln 59ff. Avig. Mit diesem Programm werden junge Erwachsene nach ihrer Ausbildung unterstützt und mithilfe privater Unternehmen in den Arbeitsmarkt integriert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Ausdehnung des Programms auf weitere Regionen der Schweiz ist zurzeit im Gang. Eine Anpassung des Gesetzes ist dafür nicht notwendig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Parlament hat in der Revision des Avig festgehalten, dass beitragsbefreite Jugendliche und junge Erwachsene während der sechsmonatigen Wartezeit nur in Zeiten überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit an arbeitsmarktlichen Massnahmen der ALV teilnehmen können. Nach Auffassung des Bundesrats ist an diesem Willen festzuhalten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Arbeitslosenversicherungsverordnung dahingehend zu ändern, dass Versicherten, die eine Wartezeit zu bestehen haben, ermöglicht wird, Berufspraktika oder Bewerbungskurse auf dem Arbeitsmarkt zu absolvieren, und zwar unabhängig von der Höhe der Arbeitslosenquote.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Den jungen Leuten den Zugang zu Berufspraktika erleichtern</value></text></texts><title>Den jungen Leuten den Zugang zu Berufspraktika erleichtern</title></affair>