﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114177</id><updated>2023-07-28T07:14:03Z</updated><additionalIndexing>24;Buchprüfung;Rechtshilfe;Zypern;Geldwäscherei;Doppelbesteuerung;Image;Russland;Finanzplatz Schweiz;Steuerübereinkommen;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;internationales Steuerrecht;Kapitaltransaktion</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann Hans</name><officialDenomination>Kaufmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020108</key><name>Kapitaltransaktion</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301040201</key><name>Russland</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106011201</key><name>Finanzplatz Schweiz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020215</key><name>Image</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040513</key><name>Eidgenössische Finanzmarktaufsicht</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703020202</key><name>Buchprüfung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070313</key><name>Steuerübereinkommen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070302</key><name>Doppelbesteuerung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K03010510</key><name>Zypern</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-06-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-06-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2690</code><gender>m</gender><id>3887</id><name>Heer Alfred</name><officialDenomination>Heer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2681</code><gender>f</gender><id>3878</id><name>Flückiger-Bäni Sylvia</name><officialDenomination>Flückiger Sylvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2503</code><gender>m</gender><id>479</id><name>Kaufmann Hans</name><officialDenomination>Kaufmann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4177</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat kennt den vom Interpellanten beschriebenen Sachverhalt nur aus den Berichten der Medien. Er hat keine zusätzlichen Angaben. Der Bundesrat kann den Sachverhalt weder bestätigen noch richtigstellen. Der Bundesrat kann im Folgenden zu den einzelnen Fragen nur allgemeine Antworten geben. Er kann keine Auskünfte darüber geben, was genau im konkreten Fall geschehen ist. Unabhängig davon ist der Bundesrat jedoch überzeugt, dass die Schweiz über wirksame Gesetze (insbesondere das Geldwäschereigesetz) verfügt, um allfällige Verstösse gegen die Rechtsordnung verhindern und ahnden zu können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Es sind diverse Fälle bedeutender russischer Investitionen in der Schweiz bekannt. Soweit schweizerische Finanzintermediäre dabei eine Rolle gespielt haben, richten sich deren Sorgfaltspflichten betreffend die Abklärungen zur Herkunft der investierten Mittel nach dem Geldwäschereigesetz und dessen Ausführungsbestimmungen. Prüfgesellschaften von Finanzintermediären haben nach Massgabe des Aufsichtsrechts die Aufgabe, zu überprüfen, ob die Finanzintermediäre ihren Pflichten nachkommen. Der Amts- oder Rechtshilfeweg steht Behörden offen, nicht aber privaten Einrichtungen wie Prüfgesellschaften oder von Behörden eingesetzten Dritten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Juristische Personen unterliegen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit der direkten Bundessteuer sowie den kantonalen und kommunalen Steuern vom Gewinn und Kapital, falls sie entweder ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben. Als dafür massgebliche Aktivität gilt grundsätzlich die Führung der laufenden Geschäfte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Liegt weder Sitz noch tatsächliche Verwaltung in der Schweiz vor, kann eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit entstehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die ausländische Kapitalgesellschaft in der Schweiz eine Betriebsstätte hat. Eine Betriebsstätte ist in der Schweiz grundsätzlich dann vorhanden, wenn sich hier ständige Anlagen oder Einrichtungen befinden, mittels deren sich ein qualitativ oder quantitativ wesentlicher Teil des Betriebs vollzieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Besteuerungsrecht der Schweiz gegenüber der ausländischen Kapitalgesellschaft aufgrund tatsächlicher Verwaltung oder Betriebsstätte in der Schweiz wird durch ein allfälliges Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat des Sitzes der Kapitalgesellschaft in vielen Fällen nicht eingeschränkt. Denn erstens wird in den schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen jeweils jenem Staat die steuerliche Ansässigkeit einer Kapitalgesellschaft zugewiesen, in dem sich die tatsächliche Verwaltung abspielt. Zweitens räumen die schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen dem Staat, in dem sich eine Betriebsstätte befindet, regelmässig ein Besteuerungsrecht ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine ausländische Kapitalgesellschaft mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz kann nicht nur für Zwecke der Gewinn- und Kapitalsteuern in der Schweiz steuerpflichtig werden, sondern auch für Zwecke der Verrechnungssteuer. Dazu muss jedoch noch eine weitere Bedingung erfüllt sein. So gilt gemäss Verrechnungssteuergesetz eine ausländische Kapitalgesellschaft nur dann als "Inländer", wenn sie in der Schweiz geleitet wird und hier auch eine Geschäftstätigkeit ausübt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die direkte Bundessteuer sowie die kantonalen und kommunalen Steuern vom Gewinn und Kapital werden durch die kantonalen Steuerbehörden veranlagt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine in der Schweiz den Gewinn- und Kapitalsteuern unterliegende ausländische Kapitalgesellschaft muss periodisch eine Steuererklärung einreichen, auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen kein Formular zugestellt worden ist. Die Bundessteuergesetze bestimmen, dass das Recht, die Veranlagung einzuleiten, nach fünf Jahren relativ und nach 15 Jahren absolut verjährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Steuerbehörden können, falls die Steuer als gefährdet erscheint, auch vor der rechtskräftigen Veranlagung Sicherstellung verlangen. Dies gilt auch für die Verrechnungssteuer, bei welcher die Reserven der Gesellschaft, sofern sie nicht aus Kapitaleinlagen stammen, bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Leitung ins Ausland der Steuer unterliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Im Sommer 2011 fand eine erste Runde von Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Zypern statt. Dabei wurde auch über die Aufnahme eines Artikels über den Informationsaustausch gemäss internationalem Standard verhandelt. Es ist jedoch noch zu keinem Abschluss des Abkommens gekommen. Damit bleibt Zypern das einzige Land der EU, mit dem die Schweiz noch kein Doppelbesteuerungsabkommen hat.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Monaten und Wochen sind in den Medien vermehrt Berichte über Milliardentransaktionen russischer Grossinvestoren über die Schweiz publiziert worden. Einige dieser intransparenten Transaktionen könnten die Reputation des Finanzplatzes Schweiz gefährden, denn darüber wurde auch schon in der internationalen Presse, z. B. "Financial Times", berichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hatte die Finma von diesen Grosstransaktionen Kenntnis, und wie kann eine Schweizer Revisionsstelle in Russland die rechtmässige Herkunft der betreffenden Gelder überprüfen? Hätte eine von der Finma beauftragte Revisionsstelle, z. B. zwecks Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie Abklärung von Tatbeständen bezüglich Geldwäscherei oder der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten, die Möglichkeit, direkt in Russland Amtshilfe anzufordern? Wenn nein, wie kann sie dann feststellen, ob solche Gelder mit Gewissheit aus rechtlich einwandfreien Quellen stammen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann in der Schweiz auch eine Steuerpflicht entstehen, selbst wenn sich die involvierten Unternehmen im Ausland befinden, wenn solche Transaktionen über eigene oder zugemietete Infrastrukturen in der Schweiz abgewickelt werden? Wurden von den Steuerbehörden in dieser Beziehung die nötigen Abklärungen getroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie werden die Steuerbehörden sicherstellen, dass von diesen Geldern noch genügend Restbeträge in der Schweiz verbleiben, um allfällige Steuern zu bezahlen? Immerhin war in der Presse nachzulesen, dass beträchtliche Beträge (790 Millionen Franken) nach Zypern verschoben wurden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Reicht das Doppelbesteuerungsabkommen aus, um die nötigen Amts- und Rechtshilfegesuche an Zypern zu richten, und hat die Eidgenossenschaft bereits entsprechende Schritte unternommen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz</value></text></texts><title>Reputationsrisiken für den Finanzplatz Schweiz</title></affair>