﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20114205</id><updated>2023-07-28T10:48:34Z</updated><additionalIndexing>2811;Flüchtlingsbetreuung;Asylbewerber/in;Notfallmedizin;Asylverfahren;Sozialhilfe;Subsidiarität</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3003</code><gender>m</gender><id>4093</id><name>Glättli Balthasar</name><officialDenomination>Glättli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-12-23T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4901</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K01080103</key><name>Flüchtlingsbetreuung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010201</key><name>Asylverfahren</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0108010102</key><name>Asylbewerber/in</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040408</key><name>Sozialhilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050514</key><name>Notfallmedizin</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08070106</key><name>Subsidiarität</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-12-13T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-02-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-12-23T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-12-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2759</code><gender>m</gender><id>4057</id><name>Wermuth Cédric</name><officialDenomination>Wermuth</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3003</code><gender>m</gender><id>4093</id><name>Glättli Balthasar</name><officialDenomination>Glättli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.4205</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Es trifft zu, dass im Dezember 2011 die Situation in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) so angespannt war, dass vereinzelt Personen vorübergehend nicht aufgenommen werden konnten. Bekannt sind bisher gut 30 Fälle in Basel sowie Einzelfälle in Vallorbe. In Vallorbe wurden Lösungen gefunden, dass die betroffenen Personen bis zur Aufnahme im EVZ in geheizten Räumen übernachten und mit warmen Mahlzeiten verpflegt werden konnten. In Basel wurden vereinzelt junge Männer vorläufig abgewiesen. Verletzliche Personen (Familien, unbegleitete Minderjährige) wurden stets aufgenommen. Seit Januar 2012 erfolgte keine Abweisung mehr.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das in Artikel 12 der Bundesverfassung enthaltene Recht auf Hilfe in Notlagen garantiert, dass alle sich in einer Notlage befindenden Personen Hilfe und Betreuung sowie diejenigen materiellen Mittel erhalten, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Der in Not Geratene hat dabei nur Anspruch auf Unterstützungsleistungen des Staates, wenn er nicht in der Lage ist, selbst für sich zu sorgen. Asylsuchende werden bei der ersten Vorsprache im EVZ registriert. Sofern ausnahmsweise für ein paar wenige Tage keine Unterbringungskapazitäten vorhanden sind, ist das EVZ-Personal zur Abklärung verpflichtet, ob eine betroffene asylsuchende Person bedürftig ist. Bei Bedürftigkeit und bei verletzlichen Personen erfolgt immer eine Aufnahme. Verfügt die asylsuchende Person über Eigenmittel oder ein verwandtschaftliches Beziehungsnetz in der Schweiz, ist es ihr zuzumuten, sich bei Bedarf für wenige Tage selbst um eine Unterkunft zu kümmern. Diese Praxis wird nun einer Überprüfung unterzogen. Zudem hat das BFM in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden Notunterkünfte eröffnet und die Verfahren in den EVZ beschleunigt. Diese Anstrengungen werden weitergeführt und intensiviert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die EVZ werden in solchen Situationen angewiesen, möglichst viele Befragungen zur Person durchzuführen und die befragten asylsuchenden Personen auf die Kantone zu verteilen. Ausserdem versuchen die Leiter der EVZ in Absprache mit den Behörden der EVZ-Standorte vorübergehend Unterkünfte wie Zivilschutzanlagen oder Jugendherbergen zu nutzen. Zu solchem Vorgehen hält ausdrücklich auch Artikel 16a Absatz 1 der Asylverordnung 1 (AsylV 1; SR 142.311) an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Solange die Asylsuchenden noch nicht auf die Kantone verteilt sind, kann der Bund auch Private, insbesondere Hilfswerke, mit der Unterbringung von Asylsuchenden beauftragen und entsprechend entschädigen (Art. 80 Abs. 2 AsylG, Delegation an Dritte für Sozialhilfe). Zurzeit prüft das BFM eine verstärkte Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere mit Hilfswerken, für die Betreuung und Unterstützung von Asylsuchenden bei Unterbringungsengpässen in den EVZ. Mit migrantischen Communities ist in dieser Angelegenheit seitens des BFM noch keine Kontaktaufnahme erfolgt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Beim erwähnten Gesuchsteller handelte es sich um eine renitente, gewaltbereite Person, die am 20. Dezember 2011 um 18.00 Uhr nach einer tätlichen Auseinandersetzung aus Sicherheitsgründen aus dem Areal des EVZ ausgeschlossen werden musste. Diese Massnahme wurde auf der Grundlage von Artikel 13 der Verordnung des EJPD zum Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich angeordnet. Diese Bestimmung sieht als Sanktionsmöglichkeit gegen renitente und gewaltbereite Asylsuchende und zum Schutz der übrigen Asylsuchenden und des Personals einer EVZ die Möglichkeit vor, Asylsuchende bis zu 24 Stunden aus einem EVZ auszuschliessen. Nach dem Ausschluss entfernte sich der Gesuchsteller zunächst vom EVZ. Er erschien gegen 19.00 Uhr wieder vor dem Tor der Umzäunung und verlangte lauthals nach Einlass. Nachdem er aufgefordert worden war, sich ruhig zu verhalten, entfernte er sich erneut vom Aussentor des EVZ. Um 19.15 Uhr wurde die Aussenpatrouille der Securitas AG zum Aussentor gerufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Ambulanz bereits durch eine Privatperson verständigt worden. Es entzieht sich der Kenntnis des BFM, was zwischen 19.00 Uhr und 19.15 Uhr geschah, da sich die betroffene Person ausserhalb des Areals der EVZ aufgehalten hatte. Im ärztlichen Bericht wurde festgestellt, dass die Untersuchung keine Hinweise auf einen vorgängigen epileptischen Anfall ergeben habe.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wie durch Solidarité sans frontières und die Medienberichterstattung von "10 vor 10" am 21./22. Dezember 2011 bekanntwurde, sind an den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) Basel und Vallorbe über 40 Asylsuchende weggewiesen worden. Unterdessen wird auch von einzelnen Fällen in Chiasso gesprochen. Die Betroffenen bekamen - bei winterlicher Witterung - weder Unterkunft noch Nahrung, sondern erhielten die Aufforderung, sich nach einer Frist von bis zu einer Woche wieder zu melden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat der Bund nach der Medienberichterstattung Nachforschungen darüber angestellt? Wie viele solcher Vorfälle sind dem Bund unterdessen bekannt? Stimmt die Information, dass einzelne solcher Wegweisungen auch Familien betroffen haben? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welche Anstrengungen unternimmt der Bund, damit das Recht auf Hilfe in Notlagen (Artikel 12 der Bundesverfassung) künftig in jedem konkreten Einzelfall gewährt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bestehen Weisungen oder andere Direktiven des Bundes an die EVZ bezüglich des Umgangs mit Situationen mit akuter Platznot?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist der Bund bereit, auch mit Freiwilligen und Hilfswerken in Kontakt zu treten, welche für Notfälle ihre Unterstützung anbieten - und die anfallenden Kosten entsprechend zu vergüten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Hat der Bund Kontakte aufgenommen mit migrantischen Communities, um abzuklären, ob diese gegebenenfalls bereit wären, in Notlagen bei der Beherbergung von Flüchtlingen aus ihren Herkunftsländern mitzuhelfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Stimmt die Information, dass einem Asylsuchenden mit bekannten medizinischen Problemen (Epilepsie) durch die Securitas bei der EVZ Basel am 20. Dezember medizinische Unterstützung verweigert wurde und private Helferinnen und Helfer die Sanität rufen mussten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wegweisung von Asylsuchenden an den Empfangszentren. Gewährleistung von Hilfe in Notlagen</value></text></texts><title>Wegweisung von Asylsuchenden an den Empfangszentren. Gewährleistung von Hilfe in Notlagen</title></affair>