{"id":20114212,"updated":"2023-07-28T12:25:34Z","additionalIndexing":"2841;Spurenelement;Arzneimittelrecht;Rechtssicherheit;Nahrungsmittel;Medikament","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2011-12-23T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4901"},"descriptors":[{"key":"L04K01050502","name":"Arzneimittelrecht","type":1},{"key":"L05K0105030102","name":"Medikament","type":1},{"key":"L05K1402040205","name":"Spurenelement","type":1},{"key":"L03K140203","name":"Nahrungsmittel","type":1},{"key":"L04K05030207","name":"Rechtssicherheit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-02-27T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1324594800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1330297200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.4212","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Oligotherapie beruht auf der Wirkung von Spuren- oder Oligoelementen, die in geringer Konzentration vorhanden sind. Damit ist die Oligotherapie eher im Umfeld einer schlichten und gesunden Ernährung anzusiedeln, als dass es sich dabei um eine medikamentöse Therapie handelt. Lange Zeit ging man davon aus, dass oligotherapeutische Produkte, in der Regel handelt es sich dabei um traditionelle Präparate, nicht Bestandteil der Pharmakopöe sind. Da die Konzentration der Elemente nur gering ist und da Hersteller und Vertriebsfirmen nicht behaupteten, dass ihre Produkte eine Heilwirkung hätten, benötigten oligotherapeutische Produkte keine Zulassung als Medikament. Negative gesundheitlichen Auswirkungen waren bisher keine zu verzeichnen. Aber seit wenigen Jahren ist in einigen Kantonen eine Tendenz hin zu mehr Bürokratie und zu strikteren Kontrollen zu verzeichnen, ohne dass dafür der geringste Anlass besteht; diese Tendenz steht in völligem Widerspruch zum Verfassungsgrundsatz, die Komplementärmedizin zu fördern (Art. 118a der Bundesverfassung). Die parlamentarische Initiative Kleiner 07.424, \"Heilmittelgesetz. Vereinfachte Zulassung der Heilmittel der Komplementärmedizin konkretisieren\", hätte zur Klärung der Lage beitragen können; aber obwohl der Initiative Folge gegeben wurde, ist die Frist zu ihrer Beantwortung bis zur Herbstsession 2012 verlängert worden. Weil eine relativ grosse rechtliche Unsicherheit herrscht, die sich auf oligotherapeutische Produkte auswirkt, ist es wichtig, eine Klärung der Lage zu bewirken.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Pharmakopöe - bestehend aus der Europäischen und der Schweizerischen Pharmakopöe - ist eine Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen Medizinprodukten. Sie enthält keine spezifischen Vorschriften zu oligotherapeutischen Produkten.<\/p><p>2. Für die Einstufung eines Produktes als Arzneimittel ist in erster Linie seine Zweckbestimmung wesentlich. Produkte, die in der Oligotherapie eingesetzt werden, sind grundsätzlich als Heilmittel einzustufen, da sie einem medizinischen Verwendungszweck dienen. Es ist aber richtig, dass Zubereitungen mit sehr geringen Konzentrationen an Oligo- oder Spurenelementen nicht als Arzneimittel einzustufen und somit auch nicht zulassungspflichtig sind, wenn sie den Vorgaben für Lebensmittel entsprechen. Insbesondere müssen die Produkte nachfolgende Anforderungen erfüllen:<\/p><p>- Für die Produkte werden keinerlei Heilanpreisungen gemacht. Sie dürfen dabei weder auf den Packungstexten noch im Rahmen von Informationsveranstaltungen, separaten Broschüren, Anpreisungen im Internet, Flugblättern usw. sowie zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen angepriesen werden.<\/p><p>- Die im Produkt enthaltenen Oligo- und\/oder Spurenelemente liegen in einer Konzentration vor, welche aufgrund des aktuellen Wissensstandes keine therapeutische und insbesondere auch keine toxikologische Wirkung im Körper entfaltet.<\/p><p>Solche Produkte müssen die lebensmittelrechtlichen Vorgaben bezüglich Kennzeichnung und Zusammensetzung erfüllen. Als Nahrungsergänzungsmittel müssen sie mindestens 15 Prozent der für Erwachsene zugelassenen Tagesdosis in der empfohlenen Tagesration enthalten (Verordnung des EDI über Speziallebensmittel; SR 817.022.104).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Kann er bestätigen, dass oligotherapeutische Produkte nicht Bestandteil der Pharmakopöe sind?<\/p><p>2. Ist es zutreffend, dass oligotherapeutische Produkte keine Zulassung als Medikament benötigen, falls die Konzentration der verwendeten Oligoelemente gering ist und der Hersteller oder die Vertriebsfirma nicht öffentlich vorbringt, dass das Produkt eine Heilwirkung habe?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Oligotherapeutische Produkte von der Arzneimittelkontrolle ausnehmen"}],"title":"Oligotherapeutische Produkte von der Arzneimittelkontrolle ausnehmen"}