﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20115020</id><updated>2024-07-23T18:59:19Z</updated><additionalIndexing>24;Rechtshilfe;Geldwäscherei;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerhinterziehung;OECD;Steuerstrafrecht;internationales Steuerrecht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2011-03-01T00:00:00Z</date><legislativePeriod>48</legislativePeriod><session>4817</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1106020104</key><name>Geldwäscherei</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1001020402</key><name>Rechtshilfe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K050102010205</key><name>Steuerstrafrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070303</key><name>internationales Steuerrecht</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11070604</key><name>Steuerhinterziehung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10010217</key><name>Zusammenarbeit in Rechtsfragen</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L03K150222</key><name>OECD</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2011-03-07T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2011-03-07T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2011-03-07T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2631</code><gender>m</gender><id>1159</id><name>Schwander Pirmin</name><officialDenomination>Schwander</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>11.5020</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Wie in den Antworten auf eine Interpellation Schwaller und ein Postulat Bischof bereits festgehalten wurde, wird die Tragweite der Auswirkungen einer Qualifizierung der schweren Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei auf das Schweizer Recht und die inländische Praxis weitgehend von der Art und Weise der Umsetzung dieser neuen Kategorie von Vortaten im Schweizer Recht abhängen - anders gesagt also hauptsächlich von ihrem Inhalt. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass die Gafi ganz bewusst darauf verzichtet hat, diese Kategorie von Vortaten genau zu definieren, und dass ihre Standards es den einzelnen Ländern erlauben, sich auf diejenigen Delikte zu beschränken, die nach ihrem nationalen Recht als schwere Delikte qualifiziert werden. Diese Massnahme wird Teil eines Revisionspakets sein, dessen Verabschiedung durch die Gafi-Plenarversammlung neu für Februar 2012 vorgesehen ist. Anschliessend wird das Paket in innerstaatliches Recht umzusetzen sein. In der Schweiz sind derzeit Vorarbeiten im Hinblick auf die Qualifizierung der schweren Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei im Gang. Die Qualifizierung der schweren Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei wird für die internationale Zusammenarbeit von Straf- und Verwaltungsbehörden, die für die Bekämpfung der Geldwäscherei zuständig sind, Folgen haben. Die Gafi-Empfehlungen zur internationalen Zusammenarbeit sehen vor, dass die zuständigen Behörden sich sowohl bei der Geldwäscherei als auch bei den entsprechenden Vortaten, zu denen die schweren Steuerdelikte gehören werden, gegenseitig Rechts- bzw. Amtshilfe gewähren müssen. Allerdings besitzen die Steuerbehörden in der Schweiz keine Kompetenzen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, sodass der zukünftige Gafi-Standard sie kaum tangieren dürfte. Was den OECD-Standard anbelangt, so betrifft dieser lediglich den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden zu steuerlichen Zwecken; er ist demnach ohne Relevanz für Behörden, die für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Beim Gafi- und beim OECD-Standard geht es um zwei verschiedene Kanäle des internationalen Informationsaustausches, welche die direkte Zusammenarbeit zwischen Partnerbehörden betreffen und von denen jeder seine eigenen Regeln und Zwecke befolgt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Plenarversammlung der Groupe d'action financière (Gafi) wird Ende 2011 die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei qualifizieren. In seinen Antworten zur Interpellation Schwaller 10.3250 und zum Postulat Bischof 10.3305 wollte der Bundesrat noch keine Stellung nehmen zur Frage der Auswirkungen auf das schweizerische Recht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie beurteilt der Bundesrat ein Jahr später die Auswirkungen auf das schweizerische Recht, insbesondere im heutigen internationalen Umfeld und mit Blick auf die aktuellen Diskussionen rund um die Rechts- und Amtshilfe nach OECD-Standard?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Sind Steuerdelikte Vortaten zur Geldwäscherei?</value></text></texts><title>Sind Steuerdelikte Vortaten zur Geldwäscherei?</title></affair>