{"id":20115112,"updated":"2024-07-23T19:27:48Z","additionalIndexing":"04;Kandidatenaufstellung;Strafregister;Nationalratswahl","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-03-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4817"},"descriptors":[{"key":"L05K0801030101","name":"Nationalratswahl","type":1},{"key":"L06K080103050101","name":"Kandidatenaufstellung","type":1},{"key":"L04K05010113","name":"Strafregister","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-03-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"BK","id":10,"name":"Bundeskanzlei","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1300057200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1300057200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"11.5112","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Strafgesetzbuchrevision der frühen Siebzigerjahre wurde die Nebenstrafe der Einstellung in der bürgerlichen Ehrenfähigkeit, d. h. im aktiven und passiven Wahlrecht (alt Art. 52 StGB) ersatzlos abgeschafft. Nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte von 1976 sollte vom Stimmrecht nurmehr ausgeschlossen sein, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist (alt Art. 2 BPR, seit 1999 Art. 136 BV). Nach Artikel 136 Absatz 1 zweiter Satz der Bundesverfassung haben alle die gleichen politischen Rechte; dazu gehört nach Absatz 2 auch die Teilnahme an den Nationalratswahlen. Wer Wahlvorschläge zu den Nationalratswahlen einreicht - in aller Regel die Parteien - übernimmt gegenüber der Wählerschaft auch eine Art Gewähr für die Qualität der Kandidaturen. Es ist den Parteien unbenommen, von ihren Kandidatinnen und Kandidaten Ehrenerklärungen, Strafregisterauszüge oder dergleichen zu verlangen, damit sie sie aufstellen. Die Möglichkeiten bestehen also. Für gesetzgeberisches Handeln sieht der Bundesrat keinen Bedarf. <\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Kanton Tessin müssen die Kandidaten für die Kantonsratswahlen einen Strafregisterauszug einreichen. So wird eine allfällige kriminelle Vergangenheit gegenüber den Wählern transparent gemacht und im Amtsblatt publiziert.<\/p><p>- Ist der Bundesrat bereit, eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzuschlagen, sodass die Nationalratskandidaten einen Strafregisterauszug einreichen müssen?<\/p><p>- Kann das auf parlament.ch publiziert werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Vorbestrafte Kandidaten für die Nationalratswahlen"}],"title":"Vorbestrafte Kandidaten für die Nationalratswahlen"}