{"id":20115255,"updated":"2024-07-23T19:15:37Z","additionalIndexing":"66;52;nuklearer Unfall;Kostenrechnung;Verantwortlichkeit der Verwaltung;Haftung","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-07T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L05K1703010601","name":"nuklearer Unfall","type":1},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":1},{"key":"L04K05070202","name":"Haftung","type":1},{"key":"L04K08060303","name":"Verantwortlichkeit der Verwaltung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-06-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1307397600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307397600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2733,"gender":"f","id":4001,"name":"Weber-Gobet Marie-Thérèse","officialDenomination":"Weber-Gobet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.5255","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Heute gilt in der Schweiz gemäss Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 eine Versicherungsdeckung von 1 Milliarde Schweizerfranken. 2008 verabschiedete das Parlament mit dem neuen Kernenergiehaftpflichtgesetz eine Deckung von 1,2 Milliarden Euro. Zudem sind weitere 300 Millionen Euro Entschädigung vorgesehen, die in einem Schadenfall von allen Vertragsstaaten gemeinsam zu tragen sind. Das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz kann vom Bundesrat aber erst in Kraft gesetzt werden, wenn das massgebliche internationale Übereinkommen in Kraft getreten ist und die Kernenergiehaftpflichtverordnung vorliegt; dies wird frühestens 2012 der Fall sein.<\/p><p>Wie bisher würde der Inhaber der Kernanlage mit seinem ganzen Vermögen haften, falls die Versicherungsdeckung im Schadensfall nicht ausreichte. Der Bund könnte im Rahmen einer vom Parlament zu beschliessenden Grossschadensregelung zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Das Postulat Vischer 11.3356 vom 13. April 2011 hat vom Bundesrat zu dieser Thematik einen Bericht verlangt. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieses Postulates. Die Finanzierung der Folgekosten bei einem AKW-Unfall ist im Rahmen des Berichts ebenfalls zu thematisieren.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wenn in einem Schweizer AKW ein Unfall eintritt, haftet der Inhaber einer Kernanlage unbeschränkt. Wenn die Nuklearschäden grösser sind als die Versicherungsdeckung, haftet der Inhaber der Kernanlage mit seinem ganzen Vermögen. Der Bund hat den möglichen Gesamtschaden eines Atom-GAU in der Schweiz auf bis zu 4000 Milliarden Schweizerfranken hochgerechnet. Das kann der Inhaber des AKW nicht bezahlen.<\/p><p>Kann der Bund die Finanzierung der Folgekosten bei einem Unfall der Stufe 7 (Ines) heute sicherstellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzierung der Folgekosten bei einem AKW-Unfall der Stufe 7 in der Schweiz"}],"title":"Finanzierung der Folgekosten bei einem AKW-Unfall der Stufe 7 in der Schweiz"}