{"id":20115262,"updated":"2024-07-23T19:11:48Z","additionalIndexing":"66;nuklearer Unfall;Interessenkonflikt;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-06-07T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4819"},"descriptors":[{"key":"L04K08040707","name":"Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1},{"key":"L05K1703010601","name":"nuklearer Unfall","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-06-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1307397600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1307397600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.5262","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Aufsicht über die nukleare Sicherheit ist eine hoheitliche Aufgabe. Aufsichtsbehörde in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung ist gemäss Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe a des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Die Unabhängigkeit des Ensi war dem Gesetzgeber wichtig. Sie ist daher explizit im KEG festgehalten. Die Mitglieder des Ensi-Rates werden vom Bundesrat für vier Jahre gewählt und dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches oder kantonales Amt bekleiden, welche geeignet sind, ihre Unabhängigkeit zu beeinträchtigen (Art. 6. Abs. 3 Ensig). Im Zuge der Erneuerungswahlen des Ensi-Rates für die Periode 2012-2015 klärt das UVEK Fragen zur Unabhängigkeit der Mitglieder.<\/p><p>2. Für die Bewältigung der Folgen eines schweren Unfalls existieren umfangreiche Stör- und Notfallvorschriften. Bei einem ähnlich verlaufenden Störfall wie in Fukushima (Japan) wäre je nach Wettersituation eine Kontamination in einem Umkreis von rund 100 Kilometern um die verunfallte Anlage zu erwarten.<\/p><p>Der Bundesrat hat sodann am 4. Mai 2011 die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz beschlossen. Diese soll überprüfen, ob und allenfalls welche neuen gesetzlichen oder organisatorischen Massnahmen ergriffen werden müssen. Dies wird auch die Frage der Evakuierung betreffen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie ich bereits mit meiner Frage 10.5606 am 13. Dezember 2010 festhielt, vernachlässigt das Ensi die Sicherheit der bestehenden Atomkraftwerke. Inzwischen stellen sich auch Fragen zur Unabhängigkeit dieser \"Kontrollstelle\".<\/p><p>1. Ist der Bundesrat nach der Katastrophe in Fukushima gewillt, die Kontrollbehörde mit unabhängigen und kritischen Expertinnen und Experten zu besetzen?<\/p><p>2. Ist ihm klar, dass nach einem vergleichbaren GAU in Mühleberg die Städte Bern, Biel, Freiburg usw. geräumt werden müssten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Der Filz im Ensi muss ausgeräumt werden"}],"title":"Der Filz im Ensi muss ausgeräumt werden"}