{"id":20115388,"updated":"2023-07-28T11:06:08Z","additionalIndexing":"66;Interessenkonflikt;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2011-09-14T00:00:00Z","legislativePeriod":48,"session":"4820"},"descriptors":[{"key":"L04K08040707","name":"Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2011-09-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1315951200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1316383200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"11.5388","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Mitglieder des Ensi-Rates sind in der Verordnung zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat näher umschrieben.<\/p><p>Die geltende Verordnung untersagt den Mitgliedern des Ensi-Rates, Tätigkeiten auszuüben, die sie von einer Unternehmung, welche der Aufsicht des Ensi untersteht, tatsächlich wirtschaftlich abhängig machen würden.<\/p><p>Der Bundesrat hat aus den Umständen, unter denen der erste Präsident des Ensi-Rates im Juni 2011 zurückgetreten ist, die Schlussfolgerung gezogen, dass es nicht genügt, eine tatsächliche wirtschaftliche Abhängigkeit auszuschliessen: Die Glaubwürdigkeit leidet bereits dann, wenn Mitglieder des Ensi-Rates daneben eine Tätigkeit ausüben, die bei unvoreingenommenen Dritten den Anschein einer Voreingenommenheit gegenüber bestimmten, vom Ensi kontrollierten Unternehmungen entstehen lassen.<\/p><p>Der Bundesrat hat deshalb das UVEK beauftragt, eine entsprechende Änderung der Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat vorzubereiten. Das UVEK wird seinen Revisionsvorschlag noch vor der nächsten Wahl des Ensi-Rates unterbreiten.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Mitglieder des Ensi-Rates dürfen weder eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben noch ein eidgenössisches\/kantonales Amt bekleiden, das ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt (Art. 6 Abs. 3 EnsiG). Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall.<\/p><p>- Welche Kriterien wird der Bundesrat anwenden, um die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit bei der Besetzung des Ensi-Rates zu beurteilen?<\/p><p>- Zieht er auch in Betracht, ausländische Fachleute als unabhängige Personen in den Ensi-Rat zu wählen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kriterien zur zukünftigen Beurteilung der Unabhängigkeit des Ensi-Rates"}],"title":"Kriterien zur zukünftigen Beurteilung der Unabhängigkeit des Ensi-Rates"}