﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20121001</id><updated>2025-11-14T07:33:02Z</updated><additionalIndexing>2811;Flughafen;Einreise von Ausländern/-innen;Grenzwachtkorps;Grenzkontrolle;Genf (Kanton);Personenkontrolle an der Grenze;Polizeikontrolle</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2796</code><gender>f</gender><id>4090</id><name>Amaudruz Céline</name><officialDenomination>Amaudruz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-02-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0701040402</key><name>Grenzkontrolle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040202</key><name>Personenkontrolle an der Grenze</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K18040101</key><name>Flughafen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010106</key><name>Genf (Kanton)</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05060107</key><name>Einreise von Ausländern/-innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0403030401</key><name>Polizeikontrolle</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070104040201</key><name>Grenzwachtkorps</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-05-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-02-27T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2012-05-09T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2796</code><gender>f</gender><id>4090</id><name>Amaudruz Céline</name><officialDenomination>Amaudruz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.1001</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Grenzwachtkorps (GWK) führt die Schengener Aussengrenzkontrollen auf den Flughäfen in Übereinstimmung mit den geltenden Schengener Regelungen in diesem Bereich, insbesondere mit dem Schengener Grenzkodex, durch. Die Durchführung dieser Kontrollen wurde im Rahmen der Beitrittsevaluation der Schweiz von einer europäischen Expertengruppe überprüft und für korrekt befunden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Drittstaatenangehörigen, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, wird die Einreise verweigert. Die Rückweisung erfolgt im Auftrag des Bundesamtes für Migration. Anders als von der Fragestellerin behauptet, erhalten Personen, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, keine "Ausreisekarte".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf dem Flughafen Genf ist der Dienst für internationale Sicherheit der Genfer Kantonspolizei (Police de la sécurité internationale, PSI) zuständig für Personen, welche die Voraussetzungen für eine Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllen. Das Gleiche gilt für Personen, bei denen bei ihrer Ausreise festgestellt wird, dass sie sich gemäss Ausländergesetz widerrechtlich in der Schweiz aufgehalten haben. Im letzteren Fall kommen die Wegweisungsbestimmungen des Ausländergesetzes zum Tragen. Das GWK übergibt Personen, welche die Voraussetzungen für einen Aufenthalt im Schengen-Raum nicht erfüllen, in beiden Fällen der PSI. Diese ist die zuständige Behörde für die Einleitung von weiteren administrativen oder strafrechtlichen Verfahren und gibt auch die genannten "Ausreisekarten" ab. Das GWK bzw. der Bund gibt keine "Ausreisekarten" ab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Konkret laufen die Verfahren wie folgt ab:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn eine Person bei der Einreise die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird sie der PSI übergeben, die eine der beiden folgenden Massnahmen ergreift:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Falls ein Rückflug zur Verfügung steht, wird die Person ins Flugzeug verbracht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Falls gleichentags kein Rückflug zur Verfügung steht, wird die Person in einen speziellen Bereich des Flughafens gebracht, wo sie Unterkunft und Verpflegung erhält, bis ein Rückflug zur Verfügung steht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wenn bei der Ausreise festgestellt wird, dass sich eine Person widerrechtlich in der Schweiz aufgehalten hat, erstattet die PSI Anzeige. Je nach Beurteilung des Einzelfalls darf die Person danach regulär ihren gebuchten Flug besteigen. Falls sie diesen aufgrund der Befragung verpasst, stellt das PSI unter Umständen eine sogenannte "Ausreisekarte" aus, damit sie sich frei bewegen kann, bis eine Ausreisemöglichkeit besteht. Eine Person, die im Besitz einer "Ausreisekarte" ist, muss nicht innerhalb des Flughafenbereichs verweilen. Es ist zu betonen, dass Personen mit illegalem Aufenthalt, denen gravierende Vergehen vorgeworfen werden, nicht auf freien Fuss gesetzt, sondern von der PSI in Haft genommen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass "Ausreisekarten" von der PSI nur an illegal aufhältige Personen abgegeben werden, die sich angeschickt haben, freiwillig aus der Schweiz auszureisen. Personen, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, wird die Einreise verweigert. Sie erhalten keine "Ausreisekarte", sondern werden mit dem nächstmöglichen Flug zurückgeschickt. Im Jahr 2011 wurden am Flughafen Genf 191 Einreiseverweigerungen ausgesprochen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Entscheid, dem Schengen-Raum beizutreten, hat die Schweiz freiwillig die Souveränität über die Binnengrenzen aufgegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum einen will das Abkommen den freien Waren- und Personenverkehr fördern, wie er auf dem EU-Binnenmarkt schon etabliert wurde. Zum anderen sieht es aber auch eine Reihe von Massnahmen vor, welche die innere Sicherheit erhöhen sollen. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) führt diese Massnahmen genauer aus, insbesondere die Verstärkung der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen sind in den Artikeln 7 und 13 SDÜ geregelt. Die Einreise in einen Schengen-Staat muss jenen Angehörigen von Drittstaaten verweigert werden, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An der Aussengrenze am Flughafen Genf fällt die Kontrolle der Einreise in den Schengen-Raum und der Ausreise aus dem Schengen-Raum in den Verantwortungsbereich des Grenzwachtkorps, für die Verfolgung von Widerhandlungen gegen das SDÜ oder gegen das Ausländergesetz ist die "Police de sécurité internationale" zuständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nur schon die logistischen Bedingungen, unter denen die Personenkontrollen am Flughafen Genf durchgeführt werden, sind fragwürdig. Hinzu kommt noch, dass der Kanton Genf über keine Räumlichkeiten für Personen in Administrativhaft verfügt. Es ergeben sich regelmässig Probleme im Umgang mit Angehörigen von Drittstaaten, die nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllen. So gelingt es der Schweiz am Flughafen Genf nicht, das völkerrechtliche Abkommen, das sie ratifiziert hat, wortgetreu umzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Einverständnis der Vorgesetzten lassen das Grenzwachtkorps und die "Police de sécurité internationale" Angehörige von Drittstaaten, die nicht alle Voraussetzungen für den Aufenthalt im Schengen-Raum erfüllen, ins Schweizer Staatsgebiet einreisen und händigen diesen Personen jeweils eine "Ausreisekarte" aus. Erlaubt das SDÜ eine solche Praxis?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Überwachung der Aussengrenze am Flughafen Genf</value></text></texts><title>Überwachung der Aussengrenze am Flughafen Genf</title></affair>