{"id":20121071,"updated":"2025-11-14T08:42:11Z","additionalIndexing":"12;48;Tarif;Festpreis;Motorfahrzeugversicherung;Wirtschaftsfreiheit;Legalität;Kampf gegen die Diskriminierung;Preisunterschied;Versicherungsgesellschaft;Expertise;ethnische Diskriminierung;Versicherungsprämie;Güterabwägung;Staatsangehörigkeit","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4904"},"descriptors":[{"key":"L05K1110010801","name":"Motorfahrzeugversicherung","type":1},{"key":"L06K110503020101","name":"Tarif","type":1},{"key":"L05K1110011305","name":"Versicherungsprämie","type":1},{"key":"L04K05060106","name":"Staatsangehörigkeit","type":1},{"key":"L04K05020404","name":"ethnische Diskriminierung","type":1},{"key":"L04K11100118","name":"Versicherungsgesellschaft","type":2},{"key":"L04K02020601","name":"Expertise","type":2},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2},{"key":"L03K050204","name":"Kampf gegen die Diskriminierung","type":2},{"key":"L04K05020601","name":"Wirtschaftsfreiheit","type":2},{"key":"L06K080203070101","name":"Güterabwägung","type":2},{"key":"L04K11050311","name":"Preisunterschied","type":2},{"key":"L05K1105030201","name":"Festpreis","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-08-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1345586400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2422,"gender":"f","id":359,"name":"Teuscher Franziska","officialDenomination":"Teuscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.1071","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die herrschende Lehre und Praxis anerkennen, dass Unterscheidungen aufgrund der Staatsangehörigkeit nicht per se eine Diskriminierung darstellen, sondern sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung eigener und fremder Staatsangehöriger gestatten. Die Staatsangehörigkeit ist demnach für sich allein noch kein genügend sachlicher Grund, um Menschen unterschiedlich behandeln zu können, sie darf aber als Anknüpfungspunkt für Unterscheidungen benutzt werden, wenn sachliche Gründe dies zu rechtfertigen vermögen.<\/p><p>Das ehemalige Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) hat sich dieser Problematik angenommen und sich sowohl mit dem Gutachten von Prof. Waldmann als auch mit demjenigen des Bundesamtes für Justiz auseinandergesetzt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse wurden folgende sieben Prüfkriterien definiert, bei deren Beachtung das Verwenden des Tarifkriteriums Nationalität nicht als missbräuchlich qualifiziert wird:<\/p><p>1. Der Tarif muss nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgebaut sein.<\/p><p>2. Ausländer oder Ausländergruppen dürfen wegen ihrer Staatsangehörigkeit weder direkt noch indirekt von der Versicherung ausgeschlossen werden.<\/p><p>3. Wenn das Kriterium Staatsangehörigkeit verwendet wird, muss es auf alle Versicherten angewendet werden.<\/p><p>4. Wenn das Versicherungsunternehmen das Tarifierungskriterium der Staatsangehörigkeit verwendet, hat es darüber Statistik zu führen.<\/p><p>5. Zur Tarifierung des Risikomerkmals Staatsangehörigkeit sind eigene und Gemeinschaftsstatistiken heranzuziehen.<\/p><p>6. Gruppenbildungen für die Tarifierung anhand des Kriteriums Staatsangehörigkeit haben aufgrund von sachlogischen und risikobezogenen Überlegungen zu erfolgen.<\/p><p>7. Gruppenbildungen und Tarife sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.<\/p><p>Seit Bekanntgabe dieser Prüfkriterien haben das damalige BPV und die heutige Finma verschiedentlich Einzelfälle geprüft, wobei in keinem Fall eine Verletzung der definierten Prüfpunkte und damit ein missbräuchliches Verhalten der Versicherer festgestellt werden konnte.<\/p><p>Überdies hat die Finma in einer breitangelegten Untersuchung in den Jahren 2010 und 2011 die Einhaltung der erwähnten Kriterien bei allen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherern überprüft, wobei keine entsprechende Verletzung festgestellt werden konnte. Die Untersuchung zeigte zudem auf, dass sich die Versicherer der besonderen Sensitivität des Tarifmerkmals Nationalität bewusst sind.<\/p><p>1. Das BPV hat sich mit dem Gutachten Waldmann auseinandergesetzt. In der Folge wurden die noch heute geltenden Prüfkriterien definiert. Es bringt diesbezüglich heute keine neuen Erkenntnisse und stellt keinen Grund dar, die geltende Praxis infrage zu stellen beziehungsweise davon abzuweichen und die Anwendung des Kriteriums Nationalität grundsätzlich als rechtswidrig zu betrachten.<\/p><p>2. Tarifkalkulationen werden auf der Beobachtung langjähriger Zeitreihen aufgebaut (nachdem entsprechende Tarife in der Schweiz seit 1996 auf dem Markt sind, bestehen diesbezüglich Zeitreihen über mindestens 16 Jahre) und stützen sich nicht nur auf eigene Statistiken, sondern auch auf die Statistik über den Gesamtmarkt. Zudem gibt es anerkannte statistische und versicherungsmathematische Methoden, um auch in Bezug auf kleinere Gruppen signifikante Aussagen treffen zu können. Deshalb kann in diesem Zusammenhang nicht von einer \"versicherungstechnisch und sachlich nicht begründbaren Ungleichbehandlung\" gesprochen werden.<\/p><p>3. Die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer in der Gestalt der Produkt- und Tarifgestaltungsfreiheit findet ihre Grenzen im missbräuchlichen Verhalten gegenüber den Versicherungsnehmern. Ob sich ein Versicherer missbräuchlich verhält, hat die Aufsichtsbehörde jeweils anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Dabei sind Prämiendifferenzierungen, auch wenn sie auf der Basis der Nationalität beruhen, so lange nicht diskriminierend, als die erwähnten Prüfkriterien eingehalten werden.<\/p><p>4. Der Motorfahrzeug-Versicherungsmarkt zeichnet sich durch einen intensiven Wettbewerb aus. Dies äussert sich in einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifmodelle mit vielen unterschiedlichen Tarifkriterien, die ebenso unterschiedlich gewichtet werden. Die Tarifdifferenzierung nach Nationalitäten ist demnach nur ein Merkmal unter vielen und bestimmt im Zusammenwirken mit den anderen Merkmalen die Prämienhöhe. Die blosse Offenlegung eines Tarifkriteriums ist daher wenig aussagekräftig.<\/p><p>5. Die Kalkulation von Versicherungstarifen anhand unterschiedlichster Kriterien basiert nicht auf Wertungen, (Vor-)Urteilen und Einstellungen, sondern ist das Resultat der Beobachtung von statistischen Zeitreihen, statistischen Zusammenhängen sowie statistischen und mathematischen Berechnungen. Das Resultat dieser Kalkulationen hat zum Ziel, für jeden Kunden den Preis zu bestimmen, der seiner Schadenerwartung entspricht (\"risikogerechte Tarifierung\").<\/p><p>6. Eine unterschiedliche Tarifdifferenzierung nach der Nationalität ist in unterschiedlichen Versicherungsprodukten grundsätzlich zulässig.<\/p><p>7. Die Versicherer müssen ihre Tarife nach anerkannten statistisch-mathematischen Methoden kalkulieren, um damit jederzeit ihre Solvenz gewährleisten zu können. Eine hohe Prämiendifferenz aufgrund der Nationalität in einem konkreten Einzelfall ist entsprechend der aktuellen Aufsichtspraxis kein hinreichender Grund, den Versicherern missbräuchliches Verhalten zu unterstellen. Solange kein begründeter Verdacht auf missbräuchliches Verhalten vorliegt, führt die zuständige Aufsichtsbehörde keine Prämienerhebungen zu Vergleichszwecken durch.<\/p><p>8. Die Wiedereinführung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarifes würde in erster Linie dazu führen, dass sich die Motorfahrzeug-Haftpflichtprämie für die überwiegende Mehrheit der Versicherten deutlich verteuern würde. Zudem werden damit die Angebotspalette und damit verbunden die Wahlfreiheit der Konsumenten eingeschränkt, da mit der heutigen Tarif- und Produktgestaltungsfreiheit jeder Konsument entsprechend seinen Preis-\/Leistungsvorstellungen das für ihn passende Versicherungsprodukt findet. Schliesslich wird damit die Wirtschaftsfreiheit in einem Versicherungszweig eingeschränkt, der sich durch seine Preissensitivität und vor allem durch seine Wettbewerbsintensität auszeichnet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bei der Motorfahrzeugversicherung gibt es eine Ungleichbehandlung aufgrund der Nationalitäten. Der Bundesrat hat diese immer mit der Einführung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1996 begründet. Er hielt in seiner Antwort auf die Interpellation 07.3125 fest, dass eine verfassungsrechtliche Abklärung beim Bundesamt für Justiz ergeben habe, dass eine risikobezogene Tarifierung nach Nationalitäten keine Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots und keine Diskriminierung darstelle. Ein Gutachten von Professor Dr. Bernhard Waldmann kommt zu einem anderen Schluss (Nationalitätsbedingte Erhöhung der Autoversicherungsprämien. 2007).<\/p><p>Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie stellt er sich zum Gutachten Waldmann, das die Anwendung des Kriteriums Nationalität als rechtswidrig bezeichnet?<\/p><p>2. Wie stellt er sich zur Tatsache, dass das Kriterium Nationalität flächendeckend auch für die Risikobeurteilung von Volksgruppen verwendet wird, für die keine bzw. kaum statistisch erhebliche Erfahrungswerte über die Schadensanfälligkeit existieren? Ist dies nicht eine versicherungstechnisch und sachlich nicht begründbare Ungleichbehandlung?<\/p><p>3. Wie stellt er sich zu Waldmanns Einschätzung, dass es gerechtfertigt ist, die Wirtschaftsfreiheit der Versicherer zugunsten des Schutzes der Versicherten vor Diskriminierungen einzuschränken?<\/p><p>4. Ist er bereit, Transparenz zu verlangen, damit es für den Versicherten nachvollziehbar ist, ob und mit welchem Gewicht die nationale Herkunft für die Berechnung der Prämie einbezogen wird?<\/p><p>5. Werden mit der Bildung von Gefahrenklassen, die sich an einer bestimmten Staatsangehörigkeit der Versicherten orientieren, nicht bestehende gesellschaftliche stereotype und diskriminierende Einstellungen aufrechterhalten bzw. sogar verstärkt?<\/p><p>6. Müssten die verschiedenen Nationalitäten nicht in allen Versicherungen gleich behandelt werden?<\/p><p>7. Wie gross sind die Unterschiede in den Autoversicherungs-Haftpflichtsprämien bei den grossen Autoversicherungen und den grössten Nationalitäten? Welche Prämienunterschiede erachtet er als gerechtfertigt?<\/p><p>8. Was spricht dagegen, im Bereich der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wieder einen gesetzlich vorgeschriebenen Einheitstarif für alle Versicherer dieses Versicherungszweiges einzuführen, wie dies bis 1995 der Fall war? Würde damit nicht ein Beitrag zur Verhinderung von Diskriminierungen geleistet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Diskriminierende Prämien bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund der Nationalitäten"}],"title":"Diskriminierende Prämien bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung aufgrund der Nationalitäten"}