{"id":20121076,"updated":"2025-06-24T22:34:24Z","additionalIndexing":"66;Lagerung radioaktiver Abfälle;nukleare Sicherheit;Qualitätskontrolle;Interessenkonflikt;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;berufliche Eignung;Kernkraftwerk","affairType":{"abbreviation":"DA","id":19,"name":"Dringliche Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K08040707","name":"Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat","type":1},{"key":"L04K08020339","name":"Interessenkonflikt","type":1},{"key":"L05K0601020302","name":"Lagerung radioaktiver Abfälle","type":1},{"key":"L04K17030106","name":"nukleare Sicherheit","type":1},{"key":"L04K17030201","name":"Kernkraftwerk","type":1},{"key":"L05K0702020106","name":"berufliche Eignung","type":2},{"key":"L05K0706010309","name":"Qualitätskontrolle","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-09-21T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1347228000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1348178400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20123670,"priorityCode":"N","shortId":"12.3670"}],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.1076","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Gesetzgeber hat die Rollen und Aufgaben der verschiedenen Organe im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung in der Schweiz klar festgelegt. Die Funktion der Aufsichtsbehörde wird durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wahrgenommen. Das Ensi ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es übt seine Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus und ist mit den dazu erforderlichen Ressourcen und Kompetenzen ausgestattet. Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Funktion in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und gemäss dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt.<\/p><p>Der angesprochene Vorwurf eines ehemaligen Mitgliedes der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS), wonach es im Rahmen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager zu Unkorrektheiten gekommen sei, wird zurzeit durch das UVEK und durch den Ensi-Rat abgeklärt. Der Bundesrat hält fest, dass die KNS keine solchen Beanstandungen geäussert hat und die Einschätzungen ihres ehemaligen Mitglieds in der vorgebrachten Form nicht teilt. Der Bundesrat sieht nach derzeitigem Wissensstand keinerlei Veranlassung, die Glaubwürdigkeit des Ensi in Zweifel zu ziehen.<\/p><p>1.\/2. Das Ensi untersteht der Aufsicht des Bundesrates. Dieser wählt laut Gesetz die Mitglieder sowie das Präsidium des Ensi-Rates, wobei die fachliche Kompetenz, die persönliche Integrität und die Unabhängigkeit der Kandidaten, nicht jedoch deren Einstellung zur Kernenergie ausschlaggebend sind. Weiter genehmigt der Bundesrat den jährlichen Tätigkeits- und Geschäftsbericht des Ensi-Rates, wobei er sich in Bezug auf die fachlichen Aspekte auf eine Stellungnahme der KNS stützt. Schliesslich entscheidet der Bundesrat über die Entlastung des Ensi-Rates. Jenseits dieser Aufsichtsfunktionen des Bundesrates organisiert sich das Ensi als fachlich nicht weisungsgebundene Behörde selber. So liegt die Wahl des Direktoriums und der Geschäftsleitung des Ensi in der ausschliesslichen Verantwortung des Ensi-Rates. Der Bundesrat geht davon aus, dass dabei Fach- und Führungskompetenz als bestimmende Wahlkriterien zur Anwendung kommen, nicht jedoch die Einstellung zur Kernenergie.<\/p><p>3. Das Ensi-Gesetz schreibt vor, dass das Ensi die Qualität seiner Aufgabenerfüllung und seiner Dienstleistungen periodisch durch eine externe Stelle überprüfen lässt. Neben den jährlichen Audits des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und 14001 durch die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) sowie des Prüf- und Messlabors durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) lässt sich das Ensi periodisch im Hinblick auf die Erfüllung der Standards der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEA) durch externe Expertinnen und Experten überprüfen. Ende vergangenen Jahres fand ein umfassendes Audit der IAEA - eine sogenannte IRRS-Mission - statt. Der Schlussbericht der Mission fiel positiv aus. Nach Einschätzung des internationalen Expertenteams verfügt das Ensi über die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit und befindet sich absolut auf der Höhe der internationalen Anforderungen. Das Expertenteam gab Empfehlungen zur Stärkung der Nuklearsicherheitsaufsicht ab. So sollen u. a. bei Bewilligungsverfahren alle Behörden und Kommissionen im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens ihre Stellungnahmen direkt beim Ensi einbringen, bevor dieses eine fundierte, abschliessende Beurteilung abgibt. Ensi und UVEK prüfen zurzeit, inwieweit die Empfehlungen der IRRS-Mission umzusetzen sind.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In den letzten Wochen hat sich die Kritik gegenüber dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als berechtigt erwiesen, wonach dieses eine kernenergiefreundliche Haltung vertritt und dadurch seine Aufgabe, die Aufsicht über die Nuklearanlagen in der Schweiz, nicht wahrnehmen kann. In der heutigen Tagespresse (\"24 heures\", \"Tribune de Genève\") sind die Aussagen des Geologen Marcos Buser abgedruckt, die belegen, dass die Protokolle der Sitzungen des Ensi mit der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) manipuliert wurden, um nicht den Unmut der Nagra hervorzurufen.<\/p><p>Im Zusammenhang mit den Rissen, die im Reaktordruckbehälter des belgischen Kernkraftwerks Doel entdeckt wurden, hat das Ensi letzten August keine umfassende Ultraschallüberprüfung des Reaktordruckbehälters von Mühleberg, der vom gleichen Hersteller wie derjenige von Doel stammt, verlangt, sondern hat sich mit Teilprüfungen zufriedengegeben.<\/p><p>Diese beiden aktuellen Vorkommnisse lassen den Schluss zu, dass das Ensi bei seinen Entscheiden die Kernkraftwerkbetreiber bevorzugt und die Sicherheit vernachlässigt, obwohl diese unerlässlich ist.<\/p><p>Zudem hat der Ensi-Direktor, der die allgemeine Politik des Ensi prägt, öffentlich erklärt, es solle davon ausgegangen werden, dass die Nuklearanlagen grundsätzlich sicher sind (vgl. Site des Ensi), statt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufzufordern, beharrlich möglichen Mängeln und Risiken nachzuspüren.<\/p><p>Ist dadurch die Glaubwürdigkeit des Ensi nicht angekratzt?<\/p><p>Der Bundesrat stützt sich aber bei seinen Entscheiden zur Kernenergie regelmässig auf die Berichte des Ensi. Ende 2009 hat er beispielsweise Mühleberg eine unbefristete Betriebsbewilligung erteilt und sich dabei auf einen Bericht des Ensi gestützt, der folgende Elemente nicht berücksichtigt hat: die immer noch anhaltende Vergrösserung der Risse im Reaktorkern; Risse in den Leitungen, die in Notfällen zur Kühlung des Reaktors durch Besprühung dienen; 2009 entdeckte Unregelmässigkeiten beim Reaktordruckbehälter; Korrosion und Risse im Hauptabflussrohr; Mängel des Kernkraftwerks Mühleberg bei einem Erdbeben; sämtliche Risiken der Überflutung und Risiken im Zusammenhang mit mangelnder Kühlung usw.<\/p><p>Wir fragen deshalb den Bundesrat, was er zu tun gedenkt, um die Glaubwürdigkeit des Ensi wiederherzustellen:<\/p><p>1. Soll die Zusammensetzung der Organe des Ensi so verändert werden, dass darin Persönlichkeiten vertreten sind, die die Kernenergie kritischer betrachten?<\/p><p>2. Soll vom Ensi-Direktor verlangt werden, dass er seine kernenergiefreundliche Haltung ändert und eine vorsichtigere Haltung einnimmt oder dass er gar zurücktritt, falls er nicht bereit ist, strengere Weisungen zu erlassen?<\/p><p>3. Soll das Ensi einem Audit unterzogen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Glaubwürdigkeit des Ensi wiederherzustellen?"}],"title":"Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die Glaubwürdigkeit des Ensi wiederherzustellen?"}