{"id":20121082,"updated":"2025-06-24T22:43:22Z","additionalIndexing":"34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Festpreis;Wettbewerbsbeschränkung;Kostenrechnung;Interkonnektion;Telekommunikationstarif;Swisscom;Gleichbehandlung;Preisfestsetzung;Ausstattungskosten;Marktzugang","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-19T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L04K12020308","name":"Telekommunikationsindustrie","type":1},{"key":"L05K1202040104","name":"Telekommunikationstarif","type":1},{"key":"L05K0701030311","name":"Marktzugang","type":1},{"key":"L05K1105030201","name":"Festpreis","type":1},{"key":"L04K11050302","name":"Preisfestsetzung","type":1},{"key":"L04K07030101","name":"Wettbewerbsbeschränkung","type":2},{"key":"L04K05020303","name":"Gleichbehandlung","type":2},{"key":"L05K1202020104","name":"Interkonnektion","type":2},{"key":"L06K120202010203","name":"Übertragungsnetz","type":2},{"key":"L05K1202020107","name":"Swisscom","type":2},{"key":"L05K0703020201","name":"Kostenrechnung","type":2},{"key":"L06K070302020102","name":"Ausstattungskosten","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348005600000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1352242800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.1082","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Lombardi 11.3931, \"Diskriminierungsfreier Netzzugang in der Telekommunikation\", angekündigt hat, ist eine Revision der Verordnung über Fernmeldedienste vom 9. März 2007 (SR 784.101.1) zur Kostenberechnung in Vorbereitung. Das UVEK wird noch vor Jahresende die Anhörung der interessierten Kreise zu einer Änderung der entsprechenden Bestimmungen auslösen. Zurzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten für diese Anhörung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In seinem Evaluationsbericht und im Ergänzungsbericht hat sich der Bundesrat beide Male zur Frage der Kostenberechnungsmethode für regulierte Zugangsdienste geäussert. Mit Bezugnahme auf den Preisüberwacher hat er infrage gestellt, ob der heute geltende Wiederbeschaffungsansatz (Anlagen werden anhand aktueller Kosten bewertet) speziell für Kabelkanäle sachgerecht sei. Der Preisüberwacher macht geltend, dass diese Anlagen abgeschrieben seien und daher für die Preisbestimmung nicht mehr massgebend sein sollten. Statt Wiederbeschaffungswerten seien historische Kosten (Buchwerte) relevant. Der Bundesrat kommt in seinen Evaluationsberichten vom September 2010 bzw. März 2012 zum Schluss, dass sich (bei passiven Netzelementen wie Kabelkanälen) eine Anpassung in Richtung historischer Kosten aufdränge. In seiner Antwort auf die Interpellation Lombardi 11.3931, \"Diskriminierungsfreier Netzzugang in der Telekommunikation\", hat der Bundesrat angekündigt, dass die Frage im Rahmen der FDV-Revision 2012 aufgenommen werden soll.<\/p><p>Im laufenden Jahr 2012 hat das Bakom zwei Expertenbefragungen zu dieser Fragestellung durchgeführt. In der ersten Befragung konnten sich interessierte Kreise zu \"Methoden für die Bestimmung von regulierten Vorleistungspreisen\" äussern. Die zweite Umfrage hatte eine Studie (WIK-Studie) zum Gegenstand, welche empfiehlt, dass der Preisregulierung von Kabelkanälen historische Kosten (Buchwerte) zugrunde zu legen seien. Bei beiden Umfragen hat sich die überwiegende Mehrheit der befragten Experten gegen historische Kosten ausgesprochen. Vielmehr wird verlangt, am heute geltenden Wiederbeschaffungsansatz festzuhalten. Infrastrukturbetreiber wie Kabelfernsehnetzbetreiber, Swisscom und Elektrizitätswerke haben dargelegt, dass die heute geltende Methode eine angemessene Bewertung sämtlicher Netzelemente sicherstelle, was den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Netzen überhaupt ermögliche. Eine erzwungene, massive Absenkung von Netzvorleistungspreisen - indem die Kapitalbasis von Kabelkanälen als wertlos qualifiziert wird - würde Investitionsanreize bei allen Netzbetreibern in Mitleidenschaft ziehen.<\/p><p>In der EU wurde in den vergangenen Monaten die gleiche Diskussion geführt. Nach Abwägung aller Argumente hat sich die zuständige Kommissarin, Frau Neelie Kroes, hinsichtlich Kostenberechnung für Wiederbeschaffungswerte ausgesprochen.<\/p><p>Wie gedenkt der Bundesrat in der Frage der Kostenberechnungsmethoden für regulierte Preise in der Telekommunikation inhaltlich weiter vorzugehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Telekommunikation. Kostenberechnung für regulierte Preise"}],"title":"Telekommunikation. Kostenberechnung für regulierte Preise"}