{"id":20121095,"updated":"2025-11-14T07:52:47Z","additionalIndexing":"34;28;Fernsehen;Werbeverbot;Jugendschutz;Pornographie;Teletext;Sendekonzession","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4905"},"descriptors":[{"key":"L05K1202020112","name":"Teletext","type":1},{"key":"L05K1202050101","name":"Fernsehen","type":1},{"key":"L04K01010210","name":"Pornographie","type":1},{"key":"L04K01040206","name":"Jugendschutz","type":1},{"key":"L05K1202050110","name":"Sendekonzession","type":1},{"key":"L06K070101030205","name":"Werbeverbot","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-11-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1348696800000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1352847600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.1095","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor nichtaltersgerechten Angeboten im Internet und in den elektronischen Medien ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen des nationalen Programms \"Jugend und Medien\" prüft der Bund zusammen mit den Kantonen und Branchenvertretern, welche Massnahmen hier zu einer Verbesserung führen können. In Umsetzung sind bereits Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz. Sollten die erwähnten Arbeiten zusätzlichen Schutzbedarf ergeben, hätten sich Massnahmen nicht primär auf den Teletext zu konzentrieren, da sich heute Jugendliche viel stärker an Internetangeboten orientieren.<\/p><p>Teletextdienste fallen grundsätzlich nicht unter das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (RTVG; SR 784.40). Der Teletext unterliegt somit den gleichen Regeln wie etwa Zeitungen und Online-Angebote. So garantiert Artikel 197 Ziffer 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) den Jugendschutz im Zusammenhang mit Pornografie: Es ist verboten, Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren Pornografie anzubieten, zu zeigen, zu überlassen oder zugänglich zu machen - dies gilt auch für sogenannt weiche Pornografie.<\/p><p>Zu den einzelnen Fragen:<\/p><p>1. Das geltende RTVG zieht den Geltungsbereich enger, als es das frühere RTVG von 1991 tat. Damit fallen Teletextdienste nicht mehr unter die Bestimmungen des RTVG. Es handelt sich hierbei nicht um eine Gesetzeslücke, sondern um einen bewussten Entscheid des Gesetzgebers. Eine Ausnahme besteht nur für die entsprechenden Angebote der SRG: Das RTVG enthält hier sowohl für die Teletextdienste als auch für die Online-Angebote spezielle Vorschriften, sofern die Finanzierung ganz oder teilweise aus Empfangsgebühren erfolgt.<\/p><p>2. Eine eigentliche Aufsichtskompetenz einer Bundesbehörde über die Inhalte von Teletextdiensten gibt es nicht; eine solche fehlt auch in anderen Medienbereichen wie Print oder Internet. Bei möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalten obliegt die Kontrolle über Teletextinhalte den zuständigen Strafbehörden.<\/p><p>3. Nach Ansicht des Bundesrates braucht es kein eigenständiges Verbot von pornografischer Werbung im Teletext. Ein solches existiert auch für Werbung in anderen Medien wie Print oder Internet nicht. Im Einzelfall müssen die zuständigen Strafbehörden entscheiden, ob eine Werbung im Teletext gegen die Pornografiebestimmungen des StGB verstösst.<\/p><p>4.\/5. Massnahmen zur Verhinderung von jugendgefährdenden Inhalten in Teletextdiensten können nur von der SRG eingefordert werden. Konzessionsrechtliche Anforderungen bzw. Beschränkungen, welche den Teletext der übrigen Radio- oder Fernsehveranstalter betreffen, sind auf der Basis des geltenden RTVG hingegen nicht möglich. Es gelten die Grenzen der allgemeinen Rechtsordnung. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz heute viele Fernsehveranstalter, welche auch Teletextdienste anbieten, über keine Konzession verfügen und lediglich meldepflichtig sind.<\/p><p>6. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf gesetzgeberischer Ebene Massnahmen gegen Sexwerbung im Teletext zu ergreifen. Bestehen konkrete Hinweise auf pornografische Werbung im Teletext, so wird die zuständige Strafbehörde von Amtes wegen tätig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf ihren Teletextdiensten werben private Fernsehsender in der Schweiz tagsüber mit Sexhotlines, Flirtchats und pornografischen Angeboten. In Deutschland ist diese Praxis auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verboten. Gemäss den Ausführungen des Bakom fällt der Teletextdienst in der Schweiz mit Ausnahme der SRG nicht unter das Schweizer Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Es fehlen spezifische Regelungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:<\/p><p>1. Handelt es sich um eine Gesetzeslücke, dass Teletextdienste (mit Ausnahme der SRG) nicht unter das RTVG fallen?<\/p><p>2. Welche Instanz beim Bund ist damit beauftragt, Teletextdienste auf pornografische Inhalte zu überprüfen?<\/p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes pornografische Werbung tagsüber auf den Teletextdiensten von Fernsehsendern (Programmveranstaltern) zu verbieten ist?<\/p><p>4. Können Fernsehsender verpflichtet werden, mit geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht mit Teletextdiensten konfrontiert werden, \"welche ihre körperliche, geistig-seelische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden\" (analog Art. 5 RTVG, \"Jugendgefährdende Sendungen\")?<\/p><p>5. Sieht er andere Möglichkeiten (z. B. über die Verpflichtung in der Konzession), pornografische Werbung aus den Teletextdiensten zu verbannen?<\/p><p>6. Ist der Bundesrat gewillt, Massnahmen zu ergreifen, um Sexwerbung tagsüber aus den Teletextdiensten von Programmanbietern in der Schweiz zu verbannen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sexwerbung in Teletextdiensten"}],"title":"Sexwerbung in Teletextdiensten"}