{"id":20121110,"updated":"2025-11-14T07:55:38Z","additionalIndexing":"24;04;Solidarität;Schwyz (Kanton);Auslegung des Rechts;Beziehung Bund-Kanton;Finanzausgleich","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4906"},"descriptors":[{"key":"L04K11080202","name":"Finanzausgleich","type":1},{"key":"L04K08020226","name":"Solidarität","type":1},{"key":"L05K0301010114","name":"Schwyz (Kanton)","type":1},{"key":"L04K05030201","name":"Auslegung des Rechts","type":1},{"key":"L07K08070102010101","name":"Beziehung Bund-Kanton","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2013-02-13T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1355180400000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1360710000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2631,"gender":"m","id":1159,"name":"Schwander Pirmin","officialDenomination":"Schwander"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"12.1110","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der vom Fragesteller angerufene Artikel 47 der Bundesverfassung wurde im Jahr 2004 im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in die Verfassung aufgenommen. Er verpflichtet den Bund, die Eigenständigkeit der Kantone zu wahren, insbesondere was die Erfüllung ihrer (eigenen) Aufgaben und ihre Organisation betrifft. Im Weiteren verpflichtet er den Bund, den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen zu belassen und beizutragen, dass sie über die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen. Entsprechend hat der Bund das Steuersubstrat der Kantone zu schonen und einen angemessenen bundesstaatlichen Finanzausgleich sicherzustellen (vgl. auch die Botschaft zur NFA vom 14. November 2001).<\/p><p>Richtungsweisend im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage ist jene Präzisierung zu Artikel 47 der Bundesverfassung in der erwähnten NFA-Botschaft, dass \"selbstverständlich auch die Kantone selbst\" um ausreichende finanzielle Mittel besorgt sein müssen, \"indem sie z. B. das vorhandene Potenzial tatsächlich ausschöpfen\". Aufgrund des aktuellsten verfügbaren Steuerausschöpfungsindexes, jenes des letzten Jahres mit der steuerlichen Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2013, ist Schwyz mittlerweile der Kanton mit der geringsten Ausschöpfungsquote. Sie beträgt mit rund 13 Prozent weniger als die Hälfte des Durchschnitts aller Kantone. Damit hat Schwyz erstmals auch den Kanton Zug unterboten. Die Steuerausschöpfung kann als Mass der durchschnittlichen Steuerbelastung verwendet werden; der Kanton Schwyz weist somit die niedrigste Steuerbelastung aller Kantone auf und schöpft das vorhandene Potenzial am geringsten aus.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund wäre ein Entgegenkommen bei der Umsetzung von Bundesrecht sowie in den vom Fragesteller genannten Bereichen Fabi, Infrastrukturfonds oder neue Regionalpolitik - gerade im Vergleich zu klar ressourcenschwächeren Kantonen - politisch fragwürdig. Ausserdem erfolgt die Mittelzuteilung nach den im Gesetz und in den Ausführungsbestimmungen definierten Kriterien (z. B. Regionalpolitik) oder im Rahmen von national abgestimmten Konzepten (z. B. Fabi, Infrastrukturfonds). Der Bundesrat sieht deshalb weder einen Anlass noch die rechtliche Möglichkeit, diese Kriterien und Konzepte zwecks Bevorzugung des Kantons Schwyz anzupassen. Andere Anliegen des Kantons Schwyz, die er insbesondere in seiner Standesinitiative eingebracht hat, werden im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich geprüft, der gegenwärtig erarbeitet und im Frühjahr 2014 vorliegen wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Anlässlich der Diskussionen über die Schwyzer Standesinitiative zum NFA haben die Finanzkommissionen des Ständerates und des Nationalrates und der Bundesrat für die Anliegen des Kantons Schwyz Verständnis gezeigt. Der NFA ist für den Kanton Schwyz unberechenbar, und die finanzielle Stabilität des Kantons Schwyz ist insbesondere wegen des NFA gefährdet. Der Kanton Schwyz muss also handeln. Das Verständnis aus Bundesbern braucht Inhalt.<\/p><p>Im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. November 2004 hat der Bundesrat die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen dem Stimmvolk als \"Solidaritätswerk\" angepriesen. Der Kanton Schwyz hat sich von Beginn weg sehr solidarisch gezeigt und bisher namhafte Ausgleichszahlungen geleistet. Nun ist er selbst auf die Solidarität des Bundes und der anderen Kantone angewiesen, in erster Linie nicht in Form von Transferzahlungen, sondern in Form von Verständnis und Entgegenkommen bei der Umsetzung von Bundesrecht. In Artikel 47 der Bundesverfassung trägt der Bund nämlich dazu bei, \"dass sie (die Kantone) über die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen\". Der Kanton Schwyz hat in absehbarer Zeit keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung, neues Bundesrecht mit finanziellen Folgen für den Kanton Schwyz umzusetzen. Es müssen also neue Lösungen gefunden werden. Es kann mit gutem Recht davon ausgegangen werden, dass dem Kanton Schwyz im Rahmen des Solidaritätswerkes die gleiche Solidarität widerfährt wie vielen anderen Kantonen auch.<\/p><p>Aus dem Gesagten stellt sich daher die Kernfrage: Ist der Bundesrat in minimaler Erfüllung von Artikel 47 der Bundesverfassung bereit, dem Kanton Schwyz bei der Umsetzung von Bundesrecht Ausnahmen und Fristverlängerungen zu gewähren und \"Schwyzer Projekte\" über Fabi, Infrastrukturfonds und neue Regionalpolitik bevorzugt zu behandeln und zu finanzieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Solidarität statt leeres Verständnis"}],"title":"Solidarität statt leeres Verständnis"}