﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20121126</id><updated>2025-06-24T22:41:51Z</updated><additionalIndexing>2841;09;Gesundheitsrisiko;Versicherungsleistung;militärische Anlage;Asbest;Informationsverbreitung;Militärversicherung;Armeeangehöriger</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-12-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4906</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K1702010101</key><name>Asbest</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020105</key><name>militärische Anlage</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K04020303</key><name>Armeeangehöriger</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050510</key><name>Gesundheitsrisiko</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01040114</key><name>Militärversicherung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K1110011304</key><name>Versicherungsleistung</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2013-02-13T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-12-14T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2013-02-13T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2597</code><gender>f</gender><id>1125</id><name>Galladé Chantal</name><officialDenomination>Galladé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.1126</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Armasuisse Immobilien verwaltet im VBS ein Portfolio von rund 24 000 Objekten. Davon sind 4000 Hochbauten, bei denen rund 1000 Objekte eine regelmässige Personenbelegung aufweisen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für alle Eigentümer von Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden, ist Asbest ein ernstzunehmendes Thema. Auch Armasuisse Immobilien misst dem Thema "Gebäudeschadstoffe" grosses Gewicht bei und beschäftigt deshalb eigens für diesen Bereich einen Fachberater. Mit der Mitgliedschaft und Mitarbeit im Forum Asbest Schweiz, in dem u. a. die Bundesämter für Gesundheit und für Umwelt, die Suva sowie die Arbeitnehmer vertreten sind, leistet Armasuisse Immobilien zudem einen Beitrag, den Wissensstand der Bevölkerung über Asbest zu verbessern und über Gefahren und Risiken im Umgang mit Asbest umfassend zu informieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Gebäude des VBS werden systematisch auf Asbest untersucht. Bisher wurden rund 350 der 1000 Objekte mit regelmässiger Personenbelegung auf Asbest untersucht. Dabei wurde lediglich bei einem Objekt eine Überschreitung des Toleranzwertes für Asbestfasern in der Raumluft gemessen. Die Resultate dieser Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass der Aufenthalt in Gebäuden des VBS nicht zu einem höheren gesundheitlichen Risiko führt als der Aufenthalt in einem beliebigen Gebäude, das vor 1990 erstellt wurde. Daher stützt sich das Vorgehen bei den Asbestuntersuchungen auf eine risikobasierte Prioritätenordnung. Eine sofortige flächendeckende Untersuchung aller Gebäude wäre nicht verhältnismässig. Objekte werden systematisch auf Asbest untersucht, wenn konkrete Hinweise bestehen oder wenn ein Umbau, eine Sanierung oder ein Rückbau geplant ist. Dieses Vorgehen wird auch bei zivilen Bundesbauten so gehandhabt. Im Rahmen von systematischen Zustandserhebungen werden die Gebäude des VBS zudem regelmässig inspiziert. Dabei wird auch der Problematik der Gebäudeschadstoffe Rechnung getragen. Daneben wurden mit Unterstützung der Suva rund 200 Personen (Hauswarte, Bauprojektleiter und Facility Manager) im VBS zur Thematik Asbest geschult. Falls ein Verdacht auf asbesthaltiges Material besteht, wird dieses umgehend beprobt, durch Spezialisten beurteilt und das weitere Vorgehen mit der Suva abgesprochen. Die Vorkommen von Spritzasbest wurden durch die zuständigen Ämter in den Achtziger- und Neunzigerjahren systematisch erhoben und konsequent saniert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wird in einem Objekt Asbest festgestellt, beurteilen Experten in Absprache mit der Suva situativ, ob eine Gefährdung der Nutzer besteht. Im Zweifelsfall wird eine Raumluftmessung veranlasst. Besteht eine Gefährdung für die Nutzer, wird der Raum gesperrt. Bisher haben sich Sperrungen auf einzelne Räume und kurze Zeitfenster beschränkt. Es sind keine Fälle aufgetreten, die einen Einfluss auf die Unterbringung der Truppe hatten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Jahr 2009 wurde beispielsweise das Truppenlager in Gluringen im Wallis im Auftrag des VBS einer systematischen Asbestuntersuchung unterzogen. Dabei wurde im Essraum eines der rund 25 Gebäude eine Asbestfaserkonzentration von 2300 lungengängigen Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft (LAF/m3) nachgewiesen. Die entsprechende Messung wurde zur Sicherheit so durchgeführt, dass eine bezüglich der Faserfreisetzung möglichst schlechte Situation provoziert wurde. Im Gegensatz zu Arbeitsplätzen gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in Wohnräumen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jedoch, längerfristig die Konzentration von Asbest so tief wie möglich zu halten und Konzentrationen über 1000 LAF/m3 nicht zu tolerieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der Resultate wurden im betroffenen Essraum folgende Sofortmassnahmen ergriffen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Raum wurde gereinigt. Bei der anschliessenden Kontrollmessung konnten keine Asbestfasern in der Raumluft mehr nachgewiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die asbesthaltigen Materialien wurden mit Spezialband versiegelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Der Raum wurde zur Weiternutzung bis zur Sanierung durch die Suva freigegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund des hohen allgemeinen Sanierungsbedarfs wurde das Truppenlager Gluringen im Jahr 2010 definitiv geschlossen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Bisher wurden in keinem Fall Nutzer nachträglich über das Vorhandensein von Asbest informiert. Die bisherigen Untersuchungen haben nach Rücksprache mit der Suva keine Situationen gezeigt, die für die jeweiligen Nutzer zu einem gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöhten Risiko für eine asbestbedingte Erkrankung geführt hätten. Demnach gab es bis heute keinen Fall, der Anlass für eine nachträgliche Information der Nutzer gegeben hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer Militärdienst leistet, ist grundsätzlich durch die Militärversicherung versichert. Diese deckt alle Gesundheitsschäden und deren wirtschaftlichen Folgen. Jede mit einem Militärdienst in Zusammenhang gebrachte Gesundheitsschädigung ist der Militärversicherung zu melden. Der Leistungsanspruch verjährt nicht, womit auch noch Jahre nach dem Militärdienst der Ausbruch einer Krankheit gemeldet werden kann. Die Militärversicherung prüft in jedem Fall von Amtes wegen den Sachverhalt und ihre Leistungspflicht. Im Zusammenhang mit asbestinduzierten Krankheiten stützt sich die Militärversicherung auf die Praxis und Erfahrung der Suva, welche die Militärversicherung im Auftrag und auf Rechnung des Bundes führt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Den Medien konnte entnommen werden, dass in verschiedenen Armeegebäuden das Problem von Asbest besteht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Kasernen sind in welchem Ausmass betroffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie wurde die Unterbringung von Angehörigen der Armee geregelt, nachdem in den jeweiligen Kasernen festgestellt wurde, dass Asbest vorhanden oder freigesetzt wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wurden die Angehörigen der Armee, welche in den betroffenen Kasernen zu kritischen Zeitpunkten untergebracht waren, nachträglich informiert, und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche Information geplant?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie gedenkt der Bundesrat die Frage der Militärversicherung zu regeln, wenn sich Folgen von Asbest nach Jahrzehnten bei Angehörigen der Armee, die in entsprechenden Gebäuden untergebracht waren, bemerkbar machen? Ist er bereit, hier Unterstützung zuzusichern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Asbest in Armeegebäuden</value></text></texts><title>Asbest in Armeegebäuden</title></affair>