﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123011</id><updated>2023-07-28T12:46:37Z</updated><additionalIndexing>12;48;Kompetenzregelung;Führerschein;Koordination;Strassenverkehrsordnung;Strafe;Geldstrafe;Behörde;gerichtliche Zuständigkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><committee><abbreviation>KVF-SR</abbreviation><id>22</id><name>Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR</name><abbreviation1>KVF-S</abbreviation1><abbreviation2>KVF</abbreviation2><committeeNumber>22</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-02-02T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K18020406</key><name>Strassenverkehrsordnung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050101</key><name>Strafe</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K050503</key><name>gerichtliche Zuständigkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K080704</key><name>Kompetenzregelung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0807010101</key><name>Behörde</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K05010107</key><name>Geldstrafe</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K18020401</key><name>Führerschein</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020314</key><name>Koordination</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2012-02-28T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-02-22T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-02-02T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-02-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>KVF-SR</abbreviation><id>22</id><name>Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR</name><abbreviation1>KVF-S</abbreviation1><abbreviation2>KVF</abbreviation2><committeeNumber>22</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>12.3011</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Nach verkehrsgefährdenden Widerhandlungen werden Verkehrstäter heute einerseits durch das Strafgericht am Tatort mit Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft, andererseits durch die Verwaltungsbehörde am Wohnsitz - in den meisten Kantonen das Strassenverkehrsamt - mit einem befristeten Führerausweisentzug belegt. Diese Ahndung durch zwei Behörden, die auch noch zweimal Gebühren für ihre Tätigkeiten erheben, stösst in der Bevölkerung auf Unverständnis. Deshalb sollen alle infragekommenden Sanktionen künftig nur noch durch eine Behörde, diejenige am Tatort, ausgesprochen werden. Davon ausgenommen sind Sicherungsmassnahmen, namentlich unbefristete Führerausweisentzüge wegen fehlender Fahreignung. Sie sollen weiterhin durch die Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons angeordnet werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Verkehrsdelikten ist heute das Strafgericht zuständig für Bussen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, die Verwaltungsbehörde für Führerausweisentzüge. Eine Änderung des heutigen Verfahrens wurde in den vergangenen Jahren zweimal zur Debatte gestellt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Rahmen der Totalrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurde diskutiert, ob der Massnahmenkatalog der Strafgerichte nicht um die Massnahme "Fahrverbot" erweitert werden sollte. Das Vorhaben scheiterte, weil der erwartete Nutzen bei den involvierten Behörden nicht ersichtlich war bzw. sogar von einem Mehraufwand ausgegangen werden musste. Den Strafgerichten können nicht alle Verwaltungsmassnahmen übertragen werden, sondern nur jene mit Strafcharakter, also die Führerausweisentzüge und die Verwarnungen. Alle übrigen Massnahmen müssen weiterhin durch die spezialisierte Verwaltungsbehörde verfügt werden. Dadurch entstehen neue Schnittstellen zwischen Strafgerichten und Verwaltungsbehörden. Umgekehrt wurde der erwartete Nutzen bei den Verkehrsdelinquenten als klein erachtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Im Rahmen von Via sicura wurde die Bildung von spezialisierten Verkehrsgerichten vorgeschlagen, die alle Strafen, Massnahmen und Sanktionen aus einer Hand hätten anordnen können. Dieser Vorschlag wurde von den Kantonen als zu grosser Eingriff in ihre Organisationsautonomie kritisiert und in der Vernehmlassung entsprechend bekämpft. Der Bundesrat gab das Vorhaben auf, weil er nicht gegen den Willen der Kantone ein Instrument einführen wollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;An diesen Beurteilungen hat sich nichts geändert. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass am heutigen Verfahren festgehalten werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat auch das Bundesgericht in seinem Urteil 1C_105/2011 vom 26. September 2011 festgehalten, dass das Bestehen sowohl eines Straf- als auch eines Administrativverfahrens bei Verkehrsdelikten den Grundsatz "ne bis in idem" - also das Verbot, dieselbe Tat zweimal zu bestrafen - nicht verletze und im Einklang mit der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101) stehe.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, der die Sanktionierung von Verstössen gegen die Strassenverkehrsvorschriften durch eine einzige Behörde vorsieht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Verzicht auf doppelte Bestrafung der Verkehrssünder</value></text></texts><title>Verzicht auf doppelte Bestrafung der Verkehrssünder</title></affair>