﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123020</id><updated>2023-07-28T12:06:30Z</updated><additionalIndexing>66;52;Sonnenenergie;Kraftwerk;Interessenkonflikt;Kraftwerksstandort;Verzeichnis;Güterabwägung;Bundesinventar;Landschaftsschutz;Standort des Betriebes;Naturschutzgebiet</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2771</code><gender>m</gender><id>4063</id><name>Müller-Altermatt Stefan</name><officialDenomination>Müller-Altermatt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-02-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K170505</key><name>Sonnenenergie</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K170302</key><name>Kraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K02020702</key><name>Verzeichnis</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010409</key><name>Landschaftsschutz</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17010112</key><name>Kraftwerksstandort</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0202070201</key><name>Bundesinventar</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601041202</key><name>Naturschutzgebiet</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K08020339</key><name>Interessenkonflikt</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K080203070101</key><name>Güterabwägung</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040302</key><name>Standort des Betriebes</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-04-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-02-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2770</code><gender>m</gender><id>4070</id><name>Candinas Martin</name><officialDenomination>Candinas Martin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3011</code><gender>m</gender><id>4099</id><name>Lehmann Markus</name><officialDenomination>Lehmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3017</code><gender>f</gender><id>4101</id><name>Bulliard-Marbach Christine</name><officialDenomination>Bulliard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3027</code><gender>m</gender><id>4122</id><name>Schläfli Urs</name><officialDenomination>Schläfli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2771</code><gender>m</gender><id>4063</id><name>Müller-Altermatt Stefan</name><officialDenomination>Müller-Altermatt</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3020</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es gibt in der Schweiz viele nicht mehr genutzte Steinbrüche und andere brachliegende Industrie- oder ehemalige Abbauflächen. Diese Standorte haben ein erhebliches Potenzial für die Installation von grossen Solarkraftwerken - und zwar mit dem grossen Vorteil, dass dafür kein Kulturland benötigt wird, wie dies bei anderen Freiflächenanlagen der Fall ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So planen beispielsweise die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich die Installation von Solarmodulen auf einer Fläche von 80 000 Quadratmetern in einem ehemaligen Steinbruch in Quinten (SG) am Walensee. Mit einer Leistung von 9 Megawatt soll diese Anlage Strom für etwa 1400 Haushalte erzeugen. Diese Anlage wäre somit die grösste Fotovoltaikanlage der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Projekt steht jedoch vor einem Hindernis: Der Steinbruch ist Teil eines Objekts im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz schreibt vor, dass "ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Inventare bei Erfüllung einer Bundesaufgabe nur in Erwägung gezogen werden darf, wenn ihr bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen". Um grünes Licht für das geplante Vorhaben zu erhalten, müssen die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich beweisen, dass das genannte Projekt von nationaler Bedeutung ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das technische Potenzial an geeigneten Gebäudeflächen zur Nutzung der Fotovoltaik in der Schweiz beträgt zwischen 15 und 18 TWh pro Jahr. Bis 2050 kann erwartet werden, dass davon bis zu über 10 TWh pro Jahr genutzt werden. Erzeugt werden derzeit etwa 120 GWh Sonnenstrom pro Jahr. Somit wird weniger als 1 Prozent des technischen Potenzials genutzt. Das ungenutzte Potenzial für Fotovoltaikanlagen innerhalb des Baugebiets ist noch immer sehr gross. Die Flächen im Siedlungsgebiet haben den Vorteil, dass sie bereits mit den nötigen Infrastrukturanlagen erschlossen sind, was in Gebieten ausserhalb der Bauzonen selten der Fall ist. Deshalb soll der Ausbau zuerst im Siedlungsgebiet vorangetrieben werden und sollen Hemmnisse innerhalb der Bauzonen (z. B. Bauvorschriften, aufwendige Bewilligungsverfahren, Denkmalschutz), die den Bau und andere energetische Massnahmen im Gebäudebereich behindern, abgebaut werden. Das entspricht der Stossrichtung sowohl von Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) als auch der Arbeiten im Rahmen der Teilrevision des RPG (Geschäft 10.019: "Raumplanungsgesetz. Teilrevision"). Fotovoltaikanlagen sind ausserdem - im Unterschied etwa zu Wasserkraftwerken - nicht insbesondere auf Standorte ausserhalb der Bauzonen angewiesen. Auf Bauten erzielbare Erträge sind vergleichbar mit Erträgen auf sonstigen Flächen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Bei der Einschätzung des Potenzials von ehemaligen Steinbrüchen oder anderen Brachflächen sind in jedem Einzelfall sehr unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. So ist eine strahlungstechnisch "geeignete" Fläche nicht zwingend auch wirtschaftlich geeignet. Es ist zudem fraglich, ob gerade schwierig zu bebauende Grundstücke, wie z. B. Steinbrüche, als für Fotovoltaikanlagen "geeignete" Standorte bezeichnet werden sollen. Die Wertung der Eignung ist eine komplexe Angelegenheit. Sie hängt von verschiedenen konstruktionstechnischen Details und externen Einflüssen ab, wie z. B. Steinschlaggefahr. Im Weiteren können die Auswirkungen solch grosser, je nach Konstruktionsart unterschiedlich reflektierender Flächen nicht in einer generellen Eignung erfasst werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nicht mehr genutzte Steinbrüche und andere Brachflächen sind häufig Teil eines kantonalen Richt- oder kommunalen Nutzungsplans. Mit einem Inventar von "geeigneten" Flächen in der dazu notwendigen kleinräumigen Detaillierung würde der Bund - wenn das Inventar verbindlichen Charakter hätte - eine Interessenabwägung vorwegnehmen, welche zunächst in der Richt- und Nutzungsplanung zu erfolgen hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Solange genügend andere Flächen zur Verfügung stehen, ist es bis auf Weiteres nicht angezeigt, den notwendigen Ausbau der Fotovoltaik stärker als bisher gegen die Schutzwürdigkeit von Objekten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler zu gewichten. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in Anbetracht der gewaltigen Herausforderungen in der Energiepolitik (Ausstieg aus der Kernenergie) eine umfassendere Gesamtinteressenabwägung bei der Realisierung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien unabdingbar ist. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wird deshalb geprüft, ob und wie der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien in der Interessenabwägung gegenüber dem Natur- und Landschaftsschutz mehr Gewicht erhalten soll. Zudem stellen sich für die Energiestrategie 2050 auch ähnliche Fragen bezüglich des Ausbaus und der Modernisierung von Netzanlagen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wäre der Bundesrat bereit, das Potenzial von ehemaligen Steinbrüchen und anderen Brachflächen für den Bau von grossen Solarkraftwerken zu prüfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wäre er bereit, ein nationales Inventar von verwertbaren Standorten ähnlich jenem in Quinten zu erstellen, die sich für den Bau von grossen Solarkraftwerken eignen, ohne dabei Kulturland oder Siedlungsgebiet zu verschleissen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Vor dem Hintergrund des schrittweisen Ausstiegs aus der Kernenergie und der Notwendigkeit einer Steigerung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien: Könnte er es grundsätzlich erwägen, Solarkraftprojekte vom Typus Walensee als Projekte von nationaler Bedeutung zu klassifizieren und somit Ausnahmen zu erlauben, wenn diese Projekte auf Standorten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung verwirklicht werden sollen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Grosse Solarkraftwerke</value></text></texts><title>Grosse Solarkraftwerke</title></affair>