{"id":20123037,"updated":"2023-07-28T12:14:59Z","additionalIndexing":"24;Reglement;Wirtschaftsstrafrecht;Nebeneinkommen;strafbare Handlung;Schweizerische Nationalbank;Devisengeschäft;Bundespersonal","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-02-29T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":1},{"key":"L05K0702010105","name":"Nebeneinkommen","type":1},{"key":"L04K11040211","name":"Devisengeschäft","type":1},{"key":"L06K050301010304","name":"Reglement","type":1},{"key":"L05K0806010301","name":"Bundespersonal","type":2},{"key":"L04K05010201","name":"strafbare Handlung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-03-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1330470000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1331679600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3037","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.<\/p><p>3. Mit Beschluss vom 25. Januar 2012 hat der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, welche unter der Federführung des EFD (EPA) die bestehenden Regelungen betreffend die Verhaltensregeln zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderwissen in der Bundesverwaltung analysieren und gegebenenfalls Vorschläge für eine einheitliche Regelung erarbeiten soll. Konkrete Vorschläge sind bis im Herbst 2012 zu erwarten.<\/p><p>4. Der geltende Straftatbestand des Insiderhandels (Art. 161 StGB) bezieht sich nur auf vertrauliche Tatsachen, deren Bekanntwerden den Kurs von in der Schweiz börslich gehandelten Aktien oder spezifischer anderer Effekten in voraussehbarer Weise erheblich beeinflussen. Mit der Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes (Börsendelikte und Marktmissbrauch) vom 31. August 2011 soll der Straftatbestand des Insiderhandels verschärft werden. Insbesondere sollen neu kursrelevante Informationen in Bezug auf sämtliche in der Schweiz börslich gehandelte Effekten erfasst werden. Reine Devisen fallen im Gegensatz zu standardisierten Devisenderivaten nicht unter den Begriff der \"Effekten\" und werden daher weder nach altem noch nach neuem Recht vom Straftatbestand des Insiderhandels erfasst. Eine Ausweitung des Insidertatbestandes auf den Devisenhandel ist indes nicht angezeigt, da in aller Regel in Bezug auf Devisen keine kursrelevanten Informationen vorliegen. Personen, die über entsprechende Informationen verfügen können, unterstehen wie das Direktorium der SNB dem Amtsgeheimnis und werden von den entsprechenden Strafbestimmungen erfasst.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Philipp Hildebrand vom Direktorium der SNB stellen sich verschiedene Fragen bezüglich der Verhinderung schon nur des Anscheins, beruflich erworbenes Insiderwissen könnte zur persönlichen Bereicherung ausgenützt werden:<\/p><p>1. Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass die Familienangehörigen im gleichen Haushalt nicht von Restriktionen bezüglich des Eigenhandels erfasst sind?<\/p><p>2. Geht er davon aus, das aktuelle Reglement des Bankrates entspreche den Standards der EU, den USA oder Japans? In welchen Bereichen kennen allfällig andere Länder oder die EU schärfere Vorschriften?<\/p><p>3. Geht er davon aus, auch bei selbstständigen Betrieben des Bundes und\/oder in der Bundesverwaltung könnte es nötig sein, Einschränkungen des Eigenhandels zu normieren, um das Entstehen eines Anscheins eines Missbrauchs von Insiderwissen zu verhindern? In welchen Bereichen sieht er vorab einen Handlungsbedarf?<\/p><p>4. Aus welchen Gründen wurde nach seiner Meinung bei Einführung des Insidertatbestandes im StGB der Devisenhandel im Tatbestand nicht miterfasst? Drängt es sich seiner Meinung nach auf, dies nun nachzuholen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verhinderung des Missbrauchs von Insiderwissen bei der Schweizerischen Nationalbank, bei selbstständigen Betrieben des Bundes und in der Bundesverwaltung"}],"title":"Verhinderung des Missbrauchs von Insiderwissen bei der Schweizerischen Nationalbank, bei selbstständigen Betrieben des Bundes und in der Bundesverwaltung"}