{"id":20123039,"updated":"2023-07-27T20:21:34Z","additionalIndexing":"24;Führungsstruktur;Corporate Governance;Ausstandspflicht;Kontrolle;Kompetenzregelung;Geldpolitik;Wirtschaftsstrafrecht;Nebeneinkommen;Schweizerische Nationalbank;Verwaltungsrat;Schweizer Franken;Präsidium;Wechselkurs","affairType":{"abbreviation":"D.Ip.","id":9,"name":"Dringliche Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-02-29T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1103010301","name":"Schweizerische Nationalbank","type":1},{"key":"L03K080704","name":"Kompetenzregelung","type":1},{"key":"L03K110301","name":"Geldpolitik","type":1},{"key":"L05K0702050306","name":"Führungsstruktur","type":1},{"key":"L04K08020313","name":"Kontrolle","type":1},{"key":"L05K0702010105","name":"Nebeneinkommen","type":2},{"key":"L06K050102010208","name":"Wirtschaftsstrafrecht","type":2},{"key":"L06K080701010104","name":"Ausstandspflicht","type":2},{"key":"L06K070305010301","name":"Corporate Governance","type":2},{"key":"L04K11030304","name":"Wechselkurs","type":2},{"key":"L06K110302010301","name":"Schweizer Franken","type":2},{"key":"L04K08020333","name":"Präsidium","type":2},{"key":"L05K0703040105","name":"Verwaltungsrat","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-03-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1330470000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1331679600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"type":"speaker"}],"shortId":"12.3039","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Nachgang zum Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Philipp Hildebrand, hat der Bundesrat Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Das entsprechende Gutachten liegt vor (<a href=\"http:\/\/www.efd.admin.ch\/00468\/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508\">http:\/\/www.efd.admin.ch\/00468\/index.html?lang=de&amp;msg-id=43508<\/a>) und enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung.<\/p><p>Die eigentlichen Aufsichts- und Kontrollaufgaben liegen beim Bankrat. Er beaufsichtigt und kontrolliert das Direktorium und legt die innere Organisation der SNB fest (Art. 42 NBG). Namentlich erlässt er das Organisationsreglement und unterbreitet es dem Bundesrat zur Genehmigung. Weiter hat der Bankrat dem Bundesrat Jahresbericht und Jahresrechnung zur Genehmigung vorzulegen (Art. 7 Abs. 1 NBG). In der Führung der Geld- und Währungspolitik ist die SNB unabhängig (Art. 99 Abs. 2 BV; Art. 6 NBG). Der Bundesversammlung hat die SNB aber jährlich Rechenschaft über ihre Geld- und Währungspolitik abzulegen (Art. 7 Abs. 2 NBG). Sowohl die Bundesversammlung als auch der Bundesrat üben demnach Oberaufsichtsbefugnisse über die SNB aus, dabei erfassen deren Aufsichtskompetenzen jedoch einzig die Frage der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB.<\/p><p>Gemäss dem Gutachten entspricht die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB in Bezug auf die Geld- und Währungspolitik. Der Gutachter sieht betreffend die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung, Parlament und SNB-interner Aufsicht innerhalb des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens keine fundamental anderen Lösungsmöglichkeiten. Er empfiehlt, auch an der seit 1905 im Nationalbankgesetz bestehenden Aufgabenteilung innerhalb der SNB grundsätzlich festzuhalten. Der Bundesrat schliesst sich diesen Schlussfolgerungen an.<\/p><p>Der Bankrat unterzieht das Organisationsreglement der SNB und weitere interne Vorschriften zurzeit einer Überprüfung. Dabei werden insbesondere die Regeln zur Compliance und zur Corporate Governance (inkl. Regeln zu Eigengeschäften mit Finanzinstrumenten) überprüft. Ergebnisse sind noch im ersten Halbjahr 2012 zu erwarten. Der Bundesrat wird im Rahmen der Genehmigung des Organisationsreglements der SNB darauf hinwirken, dass darin sämtliche für die funktionsfähige Organisation der SNB nötigen Bestimmungen enthalten sind.<\/p><p>Die Geschehnisse rund um den Rücktritt des Präsidenten des Direktoriums der SNB hatten keinen Einfluss auf die Geldpolitik der SNB. Die Euro-Untergrenze konnte weiterhin erfolgreich durchgesetzt werden. Das Präsidium der SNB wird der Bundesrat wie die von ihm zu bestimmenden Mitglieder des Bankrats sowie dessen Präsidium voraussichtlich bis spätestens Ende April 2012 wählen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit den Turbulenzen um die Schweizerische Nationalbank (SNB) zum Jahreswechsel 2011\/2012 wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:<\/p><p>1. Teilt er die Ansicht, dass sich die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der SNB grundsätzlich auf die Geldpolitik beschränkt?<\/p><p>2. Welche Schlussfolgerungen in Bezug auf die Organisation der SNB und deren Aufsicht zieht er aus der SNB-Studie von Professor Paul Richli vom 15. Februar 2012? Wie beurteilt er die aktuelle Rollenverteilung zwischen SNB-Direktorium und SNB-Bankrat, Bundesrat und Parlament?<\/p><p>3. Reichen die Instrumente zur Durchsetzung einer Good Governance bei der SNB aus? Wie beurteilt er die aktuell geltenden Ausstandsregeln der SNB für die Eigengeschäfte der Mitarbeitenden? Ortet er hier gesetzlichen Handlungsbedarf?<\/p><p>4. Inwieweit wurde durch die Turbulenzen die währungspolitische Handlungsfähigkeit der SNB beeinträchtigt? Immerhin ist zu beobachten, dass es der SNB nicht gelingt, den Frankenkurs substanziell von der im September definierten, zu tiefen Kursuntergrenze anzuheben.<\/p><p>5. Bis wann ist das Direktorium der SNB personell wieder komplett?<\/p><p>6. Welche Lehren zieht er aus den Ereignissen in Bezug auf die Zusammensetzung des Bankrats?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Handlungsfähigkeit der Nationalbank für eine glaubwürdige Währungspolitik"}],"title":"Handlungsfähigkeit der Nationalbank für eine glaubwürdige Währungspolitik"}