{"id":20123053,"updated":"2023-07-27T19:51:00Z","additionalIndexing":"34;Massenmedium;Wettbewerb;Verkauf;Radio;Legalität;Handelsgeschäft;Qualitätssicherung;audiovisuelles Programm;Sendekonzession;Gesetz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-02-29T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1202050103","name":"Radio","type":1},{"key":"L05K1202050110","name":"Sendekonzession","type":1},{"key":"L03K070301","name":"Wettbewerb","type":1},{"key":"L04K07010102","name":"Handelsgeschäft","type":1},{"key":"L05K0701010201","name":"Verkauf","type":1},{"key":"L05K0503010102","name":"Gesetz","type":2},{"key":"L04K12020501","name":"Massenmedium","type":2},{"key":"L05K1202030103","name":"audiovisuelles Programm","type":2},{"key":"L06K070305020401","name":"Qualitätssicherung","type":2},{"key":"L04K08020502","name":"Legalität","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2012-06-14T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-04-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1330470000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339624800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2501,"gender":"m","id":477,"name":"Janiak Claude","officialDenomination":"Janiak"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3053","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Im Jahr 2008 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sämtliche lokal-regionalen Radio- und Fernsehkonzessionen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung neu erteilt. Sie enthalten die Pflicht, \"ein tagesaktuelles Programm zu veranstalten, das vorwiegend über die relevanten lokalen und regionalen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge informiert sowie zur Entfaltung des kulturellen Lebens im Versorgungsgebiet beiträgt\". Seit der Konzessionserteilung haben die Besitzverhältnisse bei mehreren Konzessionären Änderungen erfahren. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) qualifiziert in Artikel 48 Veränderungen im Umfang von mehr als 20 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte als wirtschaftlichen Übergang einer Konzession und erklärt sie genehmigungspflichtig.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund antwortet der Bundesrat auf die Fragen des Interpellanten wie folgt:<\/p><p>1. Im Fall der Konzession von Radio Basel AG (Programm \"Energy Basel\") umfasste die Besitzveränderung 15 Prozent des Aktienkapitals, sodass nach RTVG kein wirtschaftlicher Übergang vorlag und kein Genehmigungsverfahren nötig war.<\/p><p>2. Artikel 48 RTVG lässt den wirtschaftlichen Übergang einer Konzession - ohne erneute Ausschreibung - ausdrücklich zu. Sofern die gesetzlichen Konzessionsvoraussetzungen auch nach der Übertragung erfüllt sind und die mit der Konzession verbundenen Pflichten weiterhin wahrgenommen werden, kann die Konzession nicht entzogen und neu ausgeschrieben werden.<\/p><p>3.\/4. Zu den Pflichten, welche ein Konzessionär dauerhaft wahrnehmen muss, gehört die Erfüllung seines Leistungsauftrags. Darin enthalten sind zunächst die eingangs erwähnten programmlichen Leistungen. Gefordert sind darüber hinaus bestimmte minimale Produktionsvoraussetzungen, welche eine hohe journalistische Qualität begünstigen. Die Vorgaben betreffen namentlich den Personalbestand, die Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsbedingungen sowie die interne Qualitätssicherung. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) überprüft regelmässig bei allen lokal-regionalen Radio- und Fernsehkonzessionären, ob sie diese Pflichten erfüllen. Das Qualitätssicherungssystem der Veranstalter wird durch anerkannte private Unternehmen überprüft, während das ausgestrahlte Programm von externen Experten wissenschaftlich analysiert wird. Die bisherigen Erfahrungen mit der Qualitätssicherung zeigen, dass die Veranstalter ihre internen Produktionsabläufe generell verbessert haben.<\/p><p>Angesichts der Dynamik im Mediensektor ist es kaum denkbar, dass über die Konzessionsdauer von zehn Jahren mit einem unveränderten Programmkonzept gesendet werden kann. Veränderungen des ursprünglichen Programmkonzepts sind deshalb möglich, sofern auch das neue Konzept die Erfüllung des Leistungsauftrags gewährleistet.<\/p><p>5. Besteht Grund zur Annahme, dass ein konzessionierter Radio- oder Fernsehveranstalter seinen Konzessionspflichten nicht genügend nachkommt, kann das Bakom mit aufsichtsrechtlichen Mitteln die Erfüllung dieser Pflichten einfordern. Überprüft werden kann dabei beispielsweise, ob der Konzessionär über genügend journalistisches Personal verfügt, um seinen publizistischen Leistungsauftrag zu erfüllen.<\/p><p>6. Ein Unternehmen kann nach Artikel 44 Absatz 3 RTVG maximal zwei Radiokonzessionen und zwei Fernsehkonzessionen erwerben. Die Ringier AG besitzt die Radiokonzessionen der Programme \"Energy Zürich\" und \"Energy Bern\". An der Radio Basel AG, welche mit \"Energy Basel\" ein analoges Programmkonzept verfolgt, besitzt Ringier AG hingegen nur (und nur indirekt) einen Anteil von knapp 10 Prozent. Das UVEK hat aufgrund der eingeholten Informationen keinen Anlass anzunehmen, dass die Ringier AG im Sinne der RTVG-Bestimmungen Eigentümerin von Radio Basel AG ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit dem 13. Januar 2012 sendet in der Region Basel Radio NRJ Basel sein Programm aus. Es folgt auf Radio Basel 1 und Radio Basel, welche als informationslastiges Programm (Radio für Erwachsene) bzw. als Baselbieter Radio in Ergänzung zu Radio Basilisk und Radio X konzessioniert wurden. NRJ Basel richtet sich an ein junges Publikum und hat Event- und Unterhaltungscharakter. Im Zusammenhang mit diesem radikalen Programmwechsel stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie wurden die Bedürfnisse der Kantone, welche in Artikel 93 der Bundesverfassung genannt werden, bei diesem Konzessionswechsel abgeklärt?<\/p><p>2. Seit der Konzessionierungsrunde 2008 ist eine Vielzahl von Konzessionen weiterverkauft worden. Wie bewertet der Bundesrat diese Transaktionen, speziell im Verhältnis zum Grundsatz des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG), sie in der Regel öffentlich auszuschreiben und in einem Wettbewerb zu vergeben?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die Einschätzung durch Mitarbeiter des Bundesamtes für Kommunikation, dass keine Verpflichtung auf ein eingereichtes Programmkonzept mehr bestehe? Wie erfolgt in diesem Falle die Aufsicht?<\/p><p>4. Wie beurteilt er grundsätzlich den Erfolg des 2008 eingeführten Qualitätsmanagements mit externer Evaluation? Aufgrund welcher Kriterien erfolgt die Beurteilung, wenn die Radios frei in ihren Programmkonzepten sind?<\/p><p>5. Was unternimmt der Bundesrat, um die Einhaltung der ursprünglichen Konzessionsvoraussetzungen von Basel 1 durchzusetzen?<\/p><p>6. Mit NRJ Basel sendet ein drittes Radio - nach Zürich und Bern - unter demselben Namen und eingebunden in ein klares Netzwerk ein oft deckungsgleiches Programm. Gegenüber den Mitarbeitenden agiert es unverdeckt operativ mit identischer Führungsspitze. Das RTVG sieht dies nicht vor, beschränkt in Artikel 44 RTVG vielmehr die Anzahl Konzessionen auf zwei. Wie erklärt sich der Bundesrat trotz dieses Umstandes den Aufbau eines solchen Netzwerkes, welches dem Vernehmen nach noch wachsen soll?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Radiokonzessionen als Handelsware?"}],"title":"Radiokonzessionen als Handelsware?"}