﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123070</id><updated>2023-07-27T19:33:54Z</updated><additionalIndexing>66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Durchführung eines Projektes;nukleare Sicherheit;Grundwasser;Standort des Betriebes;Informationsverbreitung;Geologie;Solothurn (Kanton);Umweltverträglichkeit</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0601020302</key><name>Lagerung radioaktiver Abfälle</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0703040302</key><name>Standort des Betriebes</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K12010202</key><name>Informationsverbreitung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030106</key><name>nukleare Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010401</key><name>Umweltverträglichkeit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0301010115</key><name>Solothurn (Kanton)</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L05K0603030203</key><name>Grundwasser</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L06K070305010102</key><name>Durchführung eines Projektes</name><type>2</type></descriptor><descriptor><key>L04K16010402</key><name>Geologie</name><type>2</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-06-15T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2012-05-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2012-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3070</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz und wird unter der Leitung des Bundesamtes für Energie (BFE) durchgeführt. Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat Etappe 1 der Standortsuche abgeschlossen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Etappe 2 zu starten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Standortvorschläge der Nagra für die Oberflächenanlage geologischer Tiefenlager, welche am 20. Januar 2012 veröffentlicht wurden, bilden den ersten Schritt der rund vier Jahre dauernden Etappe 2.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine nationale Aufgabe und hat gemäss Kernenergiegesetz grundsätzlich in der Schweiz zu erfolgen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Festlegung von Standorten für geologische Tiefenlager gesellschaftspolitisch schwierig und anspruchsvoll ist. Deshalb wurde mit dem Sachplan geologische Tiefenlager ein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren festgelegt. Höchste Priorität bei der Standortsuche hat die Sicherheit. Daneben werden weitere Aspekte wie die Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Wirtschaft untersucht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein geologisches Tiefenlager in einer betroffenen Region zu Fragen und Unsicherheiten in der Bevölkerung führt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Information und Kommunikation hat für den Bund einen hohen Stellenwert. Die Öffentlichkeit und insbesondere die Bevölkerung in den Standortregionen werden deshalb regelmässig über den Verfahrensstand und die nächsten Schritte informiert. Zu den Vorschlägen der Nagra für die Oberflächenanlage hat das BFE von Januar bis März 2012 insgesamt 15 Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Daten der Veranstaltungen wurden in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und -gemeinden festgelegt und frühzeitig bekanntgegeben. In Absprache mit den Gemeinden wurden zusätzlich Inserate publiziert. Für die Veranstaltung in Däniken erschienen vier Inserate in regionalen Zeitungen, das erste eine Woche vor dem Anlass. Zusätzlich erschienen über zehn Inserate zu den Veranstaltungen in Kölliken und Suhr, welche ebenfalls auf den Informationsanlass in Däniken hinwiesen. Das erste dieser Inserate erschien drei Wochen vor der Veranstaltung. Die Bevölkerung wurde somit frühzeitig und von diversen Medien über die Veranstaltungen informiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Aufgaben der Standortregionen sind im Sachplan geologische Tiefenlager definiert. In Etappe 2 befassen sie sich mit der Anordnung der Oberflächenanlagen, mit den sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien sowie mit den regionalen Entwicklungsstrategien. Zusätzlich können sich die Regionen mit weiteren Fragen, z. B. zur Sicherheit, auseinandersetzen. In fünf der sechs Standortregionen wurden entsprechende Arbeitsgruppen eingesetzt. Verantwortlich für die Beurteilung der Sicherheit sind jedoch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) sowie weitere hinzugezogene Expertinnen und Experten. Zudem befassen sich die kantonale Expertengruppe Sicherheit sowie das Technische Forum Sicherheit mit technischen und wissenschaftlichen Fragen zur Sicherheit und zur Geologie. Sicherheitsfragen sind unbestrittenermassen komplex und nicht einfach zu vermitteln. Es ist aber die Aufgabe der Expertinnen und Experten des Bundes und der Kantone, diesen Auftrag so gut als möglich zu erfüllen. Dem Bund ist es ein Anliegen, dass in den Standortregionen auch die sicherheitstechnischen Fragen diskutiert und die Antworten verstanden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Regionalkonferenzen und deren Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, die Vorschläge der Nagra zu diskutieren, zu bewerten und allenfalls zu ergänzen. Vorschläge der Regionen werden von der Nagra geprüft. Basierend auf der Zusammenarbeit mit den Standortregionen muss die Nagra mindestens ein Standortareal für die Oberflächenanlage pro Planungsperimeter vorschlagen. Die Verantwortung für diese Vorschläge verbleibt, auch im Sinne einer klaren Rollenteilung, bei der Nagra.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager richtet sich nach den massgeblichen Gesetzen und Verordnungen. Es sind dies insbesondere das Kernenergiegesetz und die Kernenergieverordnung sowie die Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung (z. B. das Gewässerschutzgesetz). Zusätzlich gilt der Sachplan geologische Tiefenlager. Bei jedem Auswahlschritt müssen die jeweiligen Vorgaben stufengerecht angewendet und eingehalten werden. Es ist die Aufgabe und Verantwortung der Nagra, Vorschläge einzureichen, welche aufgrund der relevanten Gesetze und Vorgaben bewilligungsfähig sind. Gemäss Kriterienkatalog der Nagra wurden Grundwasserschutzzonen und -areale ausgeschlossen (Nagra Technischer Bericht 11-01). Die Prüfung der Nagra-Vorschläge durch die Bundesstellen ist Teil des weiteren Verfahrens.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7./8. Das Auswahlverfahren sieht je ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle (HAA) sowie für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) vor. Erfüllt ein Standort die Anforderungen sowohl für ein HAA- als auch für ein SMA-Lager, kann das Auswahlverfahren zu einem gemeinsamen Standort für alle radioaktiven Abfälle führen (Kombilager). Das Hauptziel von Etappe 1 war es, basierend auf sicherheitstechnischen Kriterien, geeignete Standortgebiete festzulegen. Dazu musste deren Eignung aufgezeigt werden. Eine Rangierung erfolgte nicht. Der sicherheitstechnische Vergleich der Standortgebiete findet in Etappe 2 statt. Das Standortgebiet Jura-Südfuss wurde von der Nagra als Standort für ein SMA-Lager vorgeschlagen und nach der sicherheitstechnischen Überprüfung als solches in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Ein Kombilager ist in dieser Standortregion nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Die Anforderungen an die Oberflächenanlagen, die oberflächennahen Zugangsbauwerke und die unterirdischen Bauwerke sind in der Richtlinie Ensi G-03 aufgeführt. Ein geologisches Tiefenlager und dessen Oberflächenanlagen sind auf die Umsetzung der Leitsätze zur Erreichung des Schutzziels und die Einhaltung der Schutzkriterien während Bau, Betrieb und für die Nachverschlussphase auszulegen. Die Darlegung der Vor- und Nachteile von Erschliessungsbauwerken ist Aufgabe der Nagra. In Anbetracht des Einflusses auf sicherheitstechnische Aspekte hat die Nagra insbesondere nachzuweisen, dass ein Vorschlag für die Oberflächenanlage respektive für untertägige Erschliessungsbauwerke (Rampe/Schacht) die in der Kernenergiegesetzgebung festgehaltenen Anforderungen an die nukleare Sicherheit und Sicherung erfüllt. Die Standortvorschläge der Nagra für die Oberflächenanlage geologischer Tiefenlager erfolgten gemäss Sachplan zu Beginn von Etappe 2. Das Ensi, die zuständigen Kommissionen des Bundes und die Experten der Kantone werden diese Vorschläge im weiteren Auswahlprozess im Detail prüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 20. Januar 2012 nannte die Nagra 20 Standorte für Oberflächenanlagen für Atommülllager. Das Kernenergiegesetz entzieht den Kantonen das "Vetorecht" gegen den Bau eines Lagers. Stattdessen wurde ein scheinbar partizipativer Prozess gestartet. Öffentliche Veranstaltungen sollen Vertrauen in der Bevölkerung schaffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Weiss er, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung im Solothurner Niederamt kein Atommülllager will?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Meint er nicht auch, dass die Inserierung als Einladung an die Bevölkerung rechtzeitig erfolgen sollte, nicht drei Tage vor dem Anlass (OT) respektive am Tag der Veranstaltung selbst (Anzeiger), wie in Däniken/SO? Muss sich so das BFE den Vorwurf gefallen lassen, es nehme das Volk nicht ernst und schüre das Misstrauen zusätzlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Was unternimmt er gegen den Vorwurf, Regionalkonferenzen erhielten auf Sicherheitsfragen "hochkomplexe Antworten, die die Mitsprache zum Grundsatzentscheid über die Standortwahl übersteuern sollen", weshalb man zweifle "an der Aufrichtigkeit des Partizipationsverfahrens" (T. Feurer, Stadtpräsident Schaffhausen)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie seriös hält er die Aussage der Nagra, die Regionalkonferenz könne andere Standorte vorschlagen, die dann aber sie und nicht die Nagra verantworten müsse?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Teilt er die Meinung, dass Lagerorte in Grundwasserströmen und -schutzzonen, wie in Däniken, aus Sicherheitsgründen nicht infrage kommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Gibt es technische Prüfungsergebnisse, die den Bundesrat überzeugten, für atomare Lager "Grundwasserschutzzonen" nicht auszuschliessen, dass Lager direkt in/an Grundwasserströmen möglich sind - welche?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Das Niederamt ist für ein atomares Lager nur bedingt geeignet. Es rangiert sicherheitstechnisch auf Platz 5. Dennoch bestehe die Option eines Kombilagers, so Herr Senn (Nagra). Wie lässt sich das begründen? Eventuell mit der Distanz von Däniken zu Deutschland, dessen Interventionen man fürchtet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gibt es für hochradioaktive Abfälle und für schwach- und mittelaktive zwei Lager an verschiedenen Standorten oder ein Kombilager an einem einzigen Standort?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Der beste Ort für die Oberflächenanlage ergibt sich aus dem besten Standort für das Endlager. Wird mit den Oberflächendiskussionen nicht das Pferd am Schwanz aufgezäumt, aber die Klärung fundamentaler Fragen wie die technischen Aspekte der Tiefenlagerung zum Standort im Untergrund auf die lange Bank geschoben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Atommülllager XY ungelöst Nr. 1</value></text></texts><title>Atommülllager XY ungelöst Nr. 1</title></affair>