﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20123072</id><updated>2024-05-16T13:11:30Z</updated><additionalIndexing>2841;Lohn;Krankheit;Taggeldversicherung;Pflichtversicherung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>10839</code><gender>m</gender><id>10839</id><name>Poggia Mauro</name><officialDenomination>Poggia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2012-03-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4902</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0104010904</key><name>Taggeldversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K11100111</key><name>Pflichtversicherung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0702010103</key><name>Lohn</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K010501</key><name>Krankheit</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2013-09-11T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2012-06-01T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2012-03-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2013-09-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>10839</code><gender>m</gender><id>10839</id><name>Poggia Mauro</name><officialDenomination>Poggia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktionslos</abbreviation><code>FRAKTIONSLOS</code><id>99</id><name>Fraktionslos</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>12.3072</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Zur Frage der Versicherung des Erwerbsausfalls bei Krankheit gab es in den letzten Jahren einige parlamentarische Vorstösse. Der Bundesrat hat am 20. September 2009 in Erfüllung des Postulates der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates 04.3000 einen Bericht verabschiedet mit dem Titel "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit".&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hält darin fest, dass das System der freiwilligen Taggeldversicherung,&lt;/p&gt;&lt;p&gt;das sowohl im KVG als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert ist, zwar nicht ideal, aber insgesamt akzeptabel sei, und erachtet "in Anbetracht der wirtschaftspolitischen Ausgangslage" eine Änderung des bestehenden Systems als nicht opportun.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sind denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher dafür verantwortlich, wenn sie krank werden als wenn sie verunfallen, sodass sie in diesem Fall und im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht auf eine Sozialversicherung zählen dürfen, deren Funktionsmechanismen für den Erwerbsausfall zwingend gesetzlich geregelt sind und die somit für Gleichbehandlung sorgt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Frage ist nicht praxisfern, denn der Bundesrat selbst anerkennt im oben erwähnten Bericht, dass eine "obligatorische Versicherung ... für die Versicherten beim Wechsel und bei einem Verlust der Arbeitsstelle eine wesentliche Verbesserung des Versicherungsschutzes" bringen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinzu kommt, dass eine Sozialversicherung, die dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts untersteht, höhere Verfahrensgarantien bietet: Der Versicherer ist verpflichtet, eine Verfügung zu erlassen, und die Verjährungsfrist beträgt fünf und nicht nur zwei Jahre; ganz abgesehen von den Verfahrenskosten, die für Taggeldversicherungen bei Krankheit nach dem VVG - das ist die grosse Mehrheit - in der Zivilprozessordnung geregelt sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die heute mangelhafte Deckung bei Erwerbsausfall durch Krankheit erhöht den Druck auf die IV und die Sozialhilfe. Dies ist für die Schweiz im 21. Jahrhundert eine unhaltbare Situation, umso mehr wenn man in Betracht zieht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist nicht wissen, ob und wie sie ihr Arbeitgeber diesbezüglich versichert hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vorliegende Motion geht weniger weit als die Motion Humbel 10.3821, die am 1. Oktober 2010 eingereicht wurde, mit der Überlegung, dass die Selbstständigerwerbenden aufgrund der Art ihrer Tätigkeiten nicht in diese obligatorische Deckung eingeschlossen werden müssen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Im Bericht "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" (2009) hat der Bundesrat festgestellt, dass der Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit auch ohne eine obligatorische Versicherung weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt wird und dass sich die geltende Regelung, die insbesondere auf sozialpartnerschaftlichen Lösungen basiert, für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden grundsätzlich bewährt hat. Der Bundesrat war der Auffassung, dass die Taggeldversicherung im bestehenden Rahmen beizubehalten ist. Diese Haltung bekräftigte er mehrmals (vgl. die Antworten auf die Interpellationen Robbiani 10.3498 und 11.3172 und Fehr 11.3246 sowie die Stellungnahmen zu den Motionen Robbiani 10.3500 und Humbel 10.3821). Die Motion Humbel 10.3821, welche eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung für alle Erwerbstätigen forderte, lehnte der Bundesrat ausdrücklich auch mit dem Argument ab, dass damit Kostenfolgen verbunden wären, die er für nicht vertretbar erachtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motion verlangt ebenfalls eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung, jedoch nur für alle Arbeitnehmenden (Unselbstständigerwerbende). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass damit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zum Teil noch bestehende Lücke in der Abdeckung des Erwerbsausfalls infolge Krankheit behoben würde. Nach seiner Ansicht ist die Mehrheit der Unselbstständigerwerbenden bei einem vorübergehenden Erwerbsausfall infolge Krankheit auch ohne eine obligatorische Taggeldversicherung ausreichend geschützt, weshalb er im heutigen Zeitpunkt die mit der Motion beantragte Gesetzesänderung ablehnt. Er ist aber bereit, im Rahmen seiner Stellungnahme auf das Postulat Nordmann 12.3087, "Lohnfortzahlung bei Krankheit. Zahlen und Fakten", auf Fragen zu Erwerbstätigen mit Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit so weit als möglich einzugehen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zur Änderung des 3. Titels des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu unterbreiten, der vorsieht, dass der Versicherungsschutz bei Erwerbsausfall durch Krankheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch und einheitlich ist.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Für die Gleichbehandlung der Versicherten bei Erwerbsausfall durch Krankheit</value></text></texts><title>Für die Gleichbehandlung der Versicherten bei Erwerbsausfall durch Krankheit</title></affair>