{"id":20123074,"updated":"2023-07-28T13:32:32Z","additionalIndexing":"52;Süsswasserfisch;Fischereirecht;Süsswasserfischerei;Abfallbeseitigung;biologische Vielfalt;Fischverarbeitung;Fischer\/in;tierischer Abfall;Fischereiordnung;Schlachtabfall;Tierbestand;Tierernährung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-05T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K1401060501","name":"Fischer\/in","type":1},{"key":"L06K140106010203","name":"Süsswasserfisch","type":1},{"key":"L04K14020506","name":"tierischer Abfall","type":1},{"key":"L04K14010104","name":"Tierernährung","type":1},{"key":"L06K140106030504","name":"Fischereirecht","type":1},{"key":"L05K1402050110","name":"Schlachtabfall","type":2},{"key":"L05K1401060505","name":"Fischverarbeitung","type":2},{"key":"L05K1401060305","name":"Fischereiordnung","type":2},{"key":"L05K1401060404","name":"Süsswasserfischerei","type":2},{"key":"L04K06030408","name":"Tierbestand","type":2},{"key":"L04K06030306","name":"biologische Vielfalt","type":2},{"key":"L04K06010202","name":"Abfallbeseitigung","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-09T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1330902000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.3074","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit Fragen um den Kormoran hat eine vom Bafu in Auftrag gegebene Präventionsstudie ergeben, dass jährlich am Neuenburgersee rund 100 Tonnen Fischabfälle im See entsorgt wurden (ZHAW 2010). Damals war diese Praxis illegal. Sie führte nach Angaben der Experten dazu, dass sich bis über 300 der Kormoranbrutpaare am Neuenburgersee von den Fischabfällen der Berufsfischer ernähren können. <\/p><p>Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat die Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten erlassen. Berufsfischer und Hobbyangler dürfen ihre Abfälle beim Ausweiden der Fische, wenn sie zum Beispiel nach Hause fahren, im Herkunftsgewässer entsorgen. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann sogar erlauben, dass Abfälle, die zu Hause oder im Berufsfischereibetrieb anfallen, bei der nächsten Fahrt im Herkunftsgewässer der Abfälle auch nachträglich entsorgt werden können. <\/p><p>Bezüglich Auswirkungen auf die Biodiversität ist es widersinnig, wenn die Berufsfischer und Hobbyangler nun die Kormorane faktisch füttern und gleichzeitig Eingriffe gegen die Vögel verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat denn auch in seinem Urteil vom 20. April 2011 betreffend Kormoran am Neuenburgersee festgehalten, dass die Fischer aufhören müssten, die verletzten und nichtverkäuflichen Fische in den See zu werfen, und dafür eine andere, für den Kormoran weniger \"attraktive\" Art der Entsorgung zu wählen hätten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Praxis der Entsorgung von Fischabfällen aus der Berufs- und Angelfischerei auf den verschiedenen Seen der Schweiz ist unterschiedlich. Während die Kantone der Westschweiz es traditionell erlauben, dass Fisch-Schlachtabfälle zurück in den See geworfen werden, haben die Deutschschweizer Kantone mit Verweis auf das Gewässerschutzrecht eben dies bislang verboten. Die Relevanz von Fischereiabfällen betreffend Seuchenverbreitung und Umweltbelastung ist umstritten.<\/p><p>1. Mit der Revision von Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP; SR 916.441.22) hat der Bundesrat auf Antrag der Kantone aus der Westschweiz den Umgang mit den Abfällen aus der Seefischerei betreffend das Entsorgen der Eingeweide auf den Fangbooten geregelt und betreffend Schlachtabfällen den Kantonen übertragen. Neu dürfen die Eingeweide von Fischen, die auf einem Fangboot ausgeweidet werden, im See entsorgt werden. Mit Zustimmung der kantonalen Fischereibehörden können die kantonalen Veterinärbehörden zudem die Bewilligung erteilen, Schlachtabfälle (Köpfe usw.) der gefangenen Fische im See zu entsorgen, auch wenn die Verarbeitung an Land geschieht. Die neue Regelung ändert nichts an der langjährig bestehenden Praxis auf den Westschweizer Seen, hingegen erhöht sie die Transparenz.<\/p><p>2. Fischseuchen sind für den Menschen kein Problem, insofern sie nicht rohen Fisch direkt aus dem See essen. Allerdings ist es möglich, dass die Verbreitung gewisser Fischparasiten (z. B. Riemenbandwurm, Ligula intestinalis) gefördert wird. Eine diesbezügliche Überwachung ist Sache der Kantone. Zudem ist es erwiesen, dass die Fisch-Schlachtabfälle den fischfressenden Vögeln wie Silbermöwe und Kormoran als willkommene und leicht zugängliche Nahrung dienen. Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Futterangebot die Vogelbestände rund um die Seen künstlich erhöht werden. Wenn ein Kanton eine Regulation des Kormoranbestandes in einem eidgenössischen Vogelreservat fordert, wird deshalb die zuständige Bundesbehörde auch die kantonale Praxis betreffend die Entsorgung der Fischereiabfälle im See berücksichtigen.<\/p><p>3. Kantone, welche bislang den Berufsfischern das Zurückwerfen der Schlachtabfälle der gefangenen Fische untersagt haben, können dieses Verbot aufrechterhalten.<\/p><p>4. Der Bundesrat regelt in der VTNP den Umgang mit den Schlachtabfällen der an Land verarbeiteten Fische aus der Berufsfischerei und der auf den Fangbooten der Hobbyangler ausgeweideten Fische unabhängig vom Zweck der Fischerei. Sollten sich deswegen in der Praxis Probleme ergeben, ist der Bundesrat bereit, über eine Differenzierung der Regelung mit einer entsprechenden Revision von Artikel 24 Absatz 2 VTNP erneut zu diskutieren.<\/p><p>5. Wenn Berufsfischer die gefangenen Fische an Land verarbeiten und gleichzeitig noch Fische aus dem Handel dazukaufen, zum Beispiel aus Aquakulturen, kann grundsätzlich nicht sichergestellt werden, dass nur Fischabfälle aus dem Herkunftsgewässer zurück ins Seewasser gelangen. Deshalb müssen die kantonalen Veterinärdienste die Praxis an den Seen betreffend Seuchenrelevanz aufmerksam überwachen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Weshalb hat der Bundesrat per 1. Juli 2011 das bisher verbotene Entsorgen von Fischereiabfällen in Seen legalisiert?<\/p><p>2. Welche Auswirkungen erwartet er auf die Biodiversität der Gewässer durch das Entsorgen von Fischereiabfällen auf Seen, insbesondere auf Arten wie den Kormoran?<\/p><p>3. Was geschieht mit jenen Gewässern, an denen bisher eine legale Entsorgung ausserhalb der Gewässer stattfand, welche den entsprechenden Berufsfischern seit Jahren beachtliche Kosten verursachte?<\/p><p>4. Weshalb hat er nicht nur das Entsorgen von Abfällen von Berufsfischern legalisiert, sondern auch von solchen der Hobbyangler?<\/p><p>5. Wie will er garantieren, dass einzig Abfälle aus dem Herkunftsgewässer entsorgt werden, wenn sogar Abfälle von zu Hause oder aus dem Betrieb bei der nächsten Fahrt auf den See entsorgt werden dürfen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Weshalb dürfen Berufsfischer und Angler die Kormorane legal füttern?"}],"title":"Weshalb dürfen Berufsfischer und Angler die Kormorane legal füttern?"}