{"id":20123088,"updated":"2023-07-28T08:00:00Z","additionalIndexing":"28;finanzieller Verlust;Betriebseinstellung;Rente;Konkurs;Fonds;vorgezogener Ruhestand","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-07T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L05K0702030107","name":"vorgezogener Ruhestand","type":1},{"key":"L04K11090203","name":"Fonds","type":1},{"key":"L05K0703040201","name":"Betriebseinstellung","type":1},{"key":"L06K110403010202","name":"Konkurs","type":1},{"key":"L04K01040112","name":"Rente","type":1},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-03-11T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2012-05-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331074800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1394492400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2668,"gender":"f","id":3833,"name":"Aubert Josiane","officialDenomination":"Aubert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2488,"gender":"m","id":464,"name":"Fehr Hans-Jürg","officialDenomination":"Fehr Hans-Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2296,"gender":"m","id":97,"name":"Gross Andreas","officialDenomination":"Gross Andreas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"12.3088","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bei einem Konkurs kann es sein, dass die Beträge, die für vorzeitige Pensionierungen zur Verfügung stehen (z. B. aus den Rückstellungen), in die Konkursmasse aufgenommen werden. Reicht die Konkursmasse nicht aus oder werden die Beträge im Kollokationsplan nicht in die erste oder zweite Klasse eingeteilt, so bleibt die Zahlung der Beträge für vorzeitige Pensionierungen von heute auf morgen aus. Für die betroffenen Pensionierten, insbesondere für diejenigen, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben, bedeutet dies, dass sie über keinerlei Einkommen mehr verfügen. Konnten diese Personen früher auf ein regelmässiges Einkommen zählen, so ist ihre Einkommensquelle mit dem Konkurs ihres früheren Arbeitgebers auf einen Schlag versiegt. Der Konkurs der Swissair hat zu mehreren solchen Fällen geführt.<\/p><p>Diese Situation wurde kürzlich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes gar noch verschlimmert. In BGE 134 III 102 entschied das Gericht, dass Personen, die aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung von der Arbeitspflicht befreit sind, nicht zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezählt werden, deren Verträge vom Erwerber gemäss Artikel 333 des Obligationenrechtes (OR) übernommen werden müssen. Folgt man der allgemeinen Lehrmeinung, dass Artikel 333 OR im Falle eines Konkurses anwendbar ist, so wird durch diese Rechtsprechung die Lage derjenigen noch verschlimmert, die vorzeitig in Pension gingen und deren ehemaliger Arbeitgeber später in Konkurs gegangen ist. Dies gilt, selbst wenn der Betrieb wieder aufgenommen wurde.<\/p><p>Das Schicksal dieser vorzeitig Pensionierten ist noch beunruhigender, wenn man bedenkt, dass sich viele von ihnen wegen Restrukturierungen, die mit Massenentlassungen einhergingen, unfreiwillig vorzeitig pensionieren lassen mussten. Wegen der vorzeitigen Pensionierung müssen sie nun massive Kürzungen des Einkommens hinnehmen, insbesondere, wenn sie noch weit vom AHV-Alter entfernt sind.<\/p><p>Damit persönliche Notlagen von vorzeitig Pensionierten verhindert werden können, fordere ich den Bundesrat auf, zu prüfen, wie Beträge, die für die Finanzierung von vorzeitigen Pensionierungen zur Verfügung stehen, geschützt werden können, unabhängig davon, ob die vorzeitige Pensionierung auf ordentliche Weise oder im Rahmen eines Sozialplans erfolgt, sodass die Beträge bei einem Konkurs des Unternehmens nicht in die Konkursmasse aufgenommen werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bereits heute ist es möglich, dass ein Arbeitgeber die Mittel, die für die Finanzierung einer vorzeitigen Altersleistung notwendig sind, in eine juristisch von ihm getrennte Einrichtung überträgt. Wenn das Reglement der Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers diese Möglichkeit vorsieht (Vorbezug der Altersleistung und Auskauf der Kürzung aufgrund des Vorbezugs), können sich die Sozialpartner im Sozialplan darauf einigen, dass die notwendigen Mittel vor Beginn der vorzeitigen Altersleistung an die Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden. Mit diesem Vorgehen sind die dafür bereitgestellten Mittel bei allfälligen späteren finanziellen Schwierigkeiten des Arbeitgebers geschützt. Auch patronale Stiftungen (vgl. Art. 89bis ZGB) spielen dabei oft eine wichtige Rolle.<\/p><p>Um eine solche Lösung allgemeinverbindlich zu machen, wären umfangreiche Gesetzesänderungen notwendig. Einerseits müssten die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, diese Möglichkeit in ihren Reglementen vorzusehen, was ein starker Eingriff in deren Gestaltungsfreiheit bezüglich der Reglemente und in die paritätische Führung der Vorsorgeeinrichtungen wäre. Ausserdem würden dabei die gesetzlichen Bestimmungen zur beruflichen Vorsorge weiter verdichtet und kompliziert, und bei den Vorsorgeeinrichtungen würden die Verwaltungskosten steigen. Auch die Arbeitgeber müssten zu diesem Vorgehen gesetzlich verpflichtet werden. Die finanziellen Mittel der Arbeitgeber sind zudem gerade in Situationen, in denen Sozialpläne notwendig sind, oft begrenzt, und bei einer Vorausfinanzierung fallen die Kosten auf einmal an. Deshalb kann eine solche Lösung dazu führen, dass Arbeitgeber weniger zu solchen Leistungen bereit wären oder dass sie für andere Arbeitnehmende umso weniger Mittel für Leistungen im Sozialplan zur Verfügung stellen können (z. B. für Abgangsentschädigungen). Die vorgeschlagene Lösung hätte somit auch kontraproduktive Wirkungen.<\/p><p>Das dargestellte Problem ist durch eine Revision des SchKG im Jahr 2010 ohnehin erheblich entschärft worden: Das geltende Recht sieht nun vor, dass Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern aus Sozialplänen, die nicht früher als sechs Monate vor der Konkurseröffnung entstanden oder fällig geworden sind, in der ersten Konkursklasse privilegiert sind (Art. 219 Abs. 4 Erste Klasse Bst. ater SchKG). Anders als nach früherem Recht, gemäss welchem das Privileg nur Forderungen umfasste, die in den letzten sechs Monaten vor der Konkurseröffnung entstanden oder fällig geworden sind, unterstehen damit auch die nach dem Eintritt der Insolvenz entstandenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis dem Privileg. Während bei Lohnforderungen die neu eingeführte Obergrenze von zurzeit 126 000 Franken besteht, sind Forderungen aus Sozialplänen unbeschränkt privilegiert. Auf diese Weise werden die Ansprüche der betroffenen Personen in den dargestellten Fällen ausreichend geschützt, jedenfalls solange in der Konkursmasse ausreichend Mittel zur Deckung der Erstklassforderungen vorhanden sind.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, Lösungen zu prüfen, damit die Beträge, welche für vorzeitige Pensionierungen zur Verfügung stehen, an einer vom Arbeitgeber unabhängigen Institution platziert werden und bei einem Konkurs nicht in der Konkursmasse enden können.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bei Konkurs des ehemaligen Arbeitgebers vorzeitige Pensionierungen gewährleisten"}],"title":"Bei Konkurs des ehemaligen Arbeitgebers vorzeitige Pensionierungen gewährleisten"}