{"id":20123105,"updated":"2025-11-14T06:27:56Z","additionalIndexing":"24;Leistungsauftrag;Finanzplanung;politische Planung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-08T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L04K11080104","name":"Finanzplanung","type":1},{"key":"L05K0806010105","name":"Leistungsauftrag","type":1},{"key":"L05K0807010501","name":"politische 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Das Parlament dagegen verfügt für die finanzielle Führung über den Legislaturfinanzplan sowie, kenntnisnehmend, über die Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz. Der Legislaturfinanzplan umfasst eine Zeitperiode von vier Jahren. und er wird vom Parlament als Anhang zur Legislaturplanung beschlossen. Die Langzeitperspektiven befassen sich mit einer Perspektive von 50 Jahren, und sie dienen lediglich der Kenntnisnahme. Dem Parlament fehlt ein Führungsinstrument für die Dauer von 10 bis 15 Jahren. Kantone wie beispielsweise der Kanton Luzern arbeiten seit Jahren erfolgreich mit einem Finanzleitbild. In einem solchen Finanzleitbild sind die strategischen Ziele der Finanzpolitik und die Grundsätze für die \"finanzielle Führung\" der Schweiz für die nächsten 10 bis 15 Jahre festzulegen. Die Ziele und Grundsätze sind auf die wichtigsten Bereiche wie die Rechnungsabschlüsse, die Schuldenentwicklung, die Steuer- und Gebührenbelastung, die finanzielle Entwicklung der Sozialwerke, die Personalpolitik, das Verhältnis zu den Kantonen und den Finanzausgleich zu beschränken. Dieses Finanzleitbild ist dem Parlament im Sinne eines einfachen Bundesbeschlusses vorzulegen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das aktuelle Finanzleitbild des Bundesrates aus dem Jahr 1999 bestimmt die Ziele, Grundsätze und Instrumente für die Finanzpolitik des Bundes. Es enthält die Leitplanken für die finanzpolitischen Entscheide von Exekutive und Verwaltung. Angesichts der neuen Entwicklungen in der Finanzpolitik (z. B. Schuldenbremse seit 2003, Fiskalregeln für Sozialversicherungen, Risiken im Bankensektor \"Too big to fail\" usw.) sieht der Bundesrat vor, das Finanzleitbild in den nächsten Jahren zu aktualisieren. Das aktualisierte Finanzleitbild soll jedoch ein Führungsinstrument des Bundesrates bleiben. Das Parlament soll sich damit aber ebenfalls auseinandersetzen können. Auch das Finanzleitbild aus dem Jahr 1999 wurde dem Parlament als Bericht zur Kenntnisnahme unterbreitet. Das Parlamentsgesetz (ParlG) sieht für die Mitwirkung bei Grundsatzentscheiden und Planungen verschiedene Möglichkeiten vor, welche von der Kenntnisnahme bis zum Grundsatz- und Planungsbeschluss reichen (Art. 28 Abs. 1bis ParlG). Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Kenntnisnahme des Berichts weiterhin das geeignete Instrument darstellt, um den Einbezug des Parlaments zu gewährleisten und gleichzeitig die Verantwortlichkeiten nicht zu vermischen. Auch in den Kantonen, welche ein Finanzleitbild verwenden (u. a. Aargau, Basel-Landschaft, Luzern, Uri), ist das Finanzleitbild ein Führungsinstrument der Regierung. Das Parlament nimmt in der Regel Kenntnis vom Bericht und kann teilweise Aufträge für weitere Planungsarbeiten erteilen.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass ein finanzpolitisches Instrument für die mittelfristige Steuerung des Bundeshaushaltes fehlt. Er ist jedoch daran diese Lücke zu schliessen:<\/p><p>- Legislaturfinanzplan 2013-2015: Im aktuellen Legislaturfinanzplan wurde die Mittelfristperspektive bereits verstärkt. So wird neu im Kapitel \"Spezifische Herausforderungen für den Bundeshaushalt in den nächsten 20 bis 30 Jahren\" (Ziff. 92) auch die mittelfristige Entwicklung der Bundeseinnahmen, der Verkehrsausgaben und der AHV-Entwicklung thematisiert.<\/p><p>- Ausgabenpolitisches Prioritätenprofil: Die Festlegung der ausgabenpolitischen Prioritäten für die nächsten 8 bis 10 Jahre ist ein Jahresziel des Bundesrates für 2012 (Ziel Nr. 1). Das Prioritätenprofil soll als Grundlage für Ressourcenentscheide und die Finanzplanung dienen. Der Bundesrat wird sich dabei an seinen Erfahrungen mit dem Prioritätenprofil der Aufgabenüberprüfung orientieren.<\/p><p>- Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB): Die Einführung eines NFB ist Bestandteil der Legislaturplanung 2011-2015 (Massnahme zum Ziel 1). In diesem Rahmen soll das Parlament auch stärker an der mittelfristigen politischen Planung und Leistungssteuerung beteiligt werden. Das Hauptinstrument des NFB ist ein integrierter Aufgaben- und Finanzplan nach dem Vorbild verschiedener Kantone. Der Legislaturfinanzplan wird daher neu zu positionieren und stärker zu einem Instrument der mittelfristigen Planung umzustellen sein. Im Weiteren wird der Bundesrat prüfen, im Bundesratsbeschluss über die Legislaturplanung auch finanzpolitische Zielsetzungen (z. B. Schuldenentwicklung, Wachstumsraten einzelner Aufgabengebiete usw.) aufzunehmen.<\/p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Das Finanzleitbild soll weiterhin ein Führungsinstrument des Bundesrates bleiben. Das finanzpolitische Instrumentarium für die mittelfristige Steuerung des Haushalts soll aber weiter ausgebaut werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Finanzleitbild zur Beschlussfassung vorzulegen, worin Aussagen zur mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind. Es sollen strategische Aussagen über die Rechnungsabschlüsse, die Schuldenentwicklung, die Steuer- und Gebührenbelastung, die Entwicklung der Sozialwerke, die Personalpolitik, das Verhältnis zu den Kantonen und über den Finanzausgleich enthalten sein.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erarbeitung eines Finanzleitbildes"}],"title":"Erarbeitung eines Finanzleitbildes"}