{"id":20123134,"updated":"2025-11-14T08:58:15Z","additionalIndexing":"2841;Rechtsschutz;Vereinigung;Recht des Einzelnen;Patient\/in","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-03-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4902"},"descriptors":[{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":1},{"key":"L03K050205","name":"Recht des Einzelnen","type":1},{"key":"L03K050402","name":"Rechtsschutz","type":1},{"key":"L05K0101030204","name":"Vereinigung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2012-06-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2012-05-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1331506800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1339711200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2274,"gender":"m","id":28,"name":"Bortoluzzi Toni","officialDenomination":"Bortoluzzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2728,"gender":"m","id":3931,"name":"Weibel Thomas","officialDenomination":"Weibel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2525,"gender":"f","id":502,"name":"Riklin Kathy","officialDenomination":"Riklin Kathy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2700,"gender":"f","id":3897,"name":"Moser Tiana Angelina","officialDenomination":"Moser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2756,"gender":"m","id":4050,"name":"Böhni Thomas","officialDenomination":"Böhni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2782,"gender":"f","id":4081,"name":"Kessler Margrit","officialDenomination":"Kessler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2786,"gender":"m","id":4083,"name":"Grossen Jürg","officialDenomination":"Grossen Jürg"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2794,"gender":"m","id":4089,"name":"Fischer Roland","officialDenomination":"Fischer Roland"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3015,"gender":"m","id":4104,"name":"Gasser Josias Florian","officialDenomination":"Gasser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3022,"gender":"m","id":4117,"name":"Maier Thomas","officialDenomination":"Maier Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"12.3134","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Patienten fühlen sich heute im komplexen Gesundheitssystem teilweise zunehmend hilflos. Aktuell sind die Rechte von Patienten unübersichtlich an vielen Stellen geregelt.<\/p><p>Dieser Intransparenz und den bestehenden Vollzugsdefiziten in der Praxis von Patientenrechten stehen betroffene Einzelpersonen zum Teil ohnmächtig gegenüber. Ein verbindliches und einheitliches Beschwerdemanagement in Spitälern und Kliniken fehlt.<\/p><p>Patientenorganisationen, statutarisch zur Wahrung von Mitgliederinteressen beauftragt, sehen sich konfrontiert mit Meldungen über systematische Gefährdungen und Schädigungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen. Mangels öffentlich-rechtlichen Beschwerdemöglichkeiten bleibt es den Patientenorganisationen jedoch verwehrt, diese besonders schutzwürdigen Personen auch in Fällen, die sich wiederholen - und deren Aufklärung deshalb oft im kollektiven Interesse liegt -, rechtlich ausreichend zu schützen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Bei medizinischen Behandlungen können privat- und öffentlich-rechtliche Normen zur Anwendung kommen. Welche Normen zur Anwendung kommen, ist insbesondere davon abhängig, ob die Behandlung bei einer frei praktizierenden Fachperson, im Belegarztspital, im Privatspital oder im öffentlichen Spital stattfindet. Namentlich beim Belegarztspital und beim Privatspital kann das Rechtsverhältnis aber auch gleichzeitig sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Aspekte beinhalten. Fällt die Behandlung als solche in den Geltungsbereich des Privatrechts (Anwendung insb. der Bestimmungen des Auftrags gemäss Obligationenrecht), so sind grundsätzlich die entsprechenden privatrechtlichen Beschwerde-, Rekurs- und Klagerechte anwendbar. Mit Artikel 89 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) besteht seit 1. Januar 2011 eine allgemeine Grundlage für ein Verbandsklagerecht, welches auch von Patientenorganisationen geltend gemacht werden kann. Es dient der kollektiven Interessenwahrung durch Vereine und andere Organisationen von gesamtschweizerischer oder regionaler Bedeutung, wenn Persönlichkeitsverletzungen von Angehörigen derjenigen Personengruppen bestehen, drohen oder sich weiterhin störend auswirken, zu deren Interessenwahrung diese Organisationen per Statut befugt sind. Somit können Patientenorganisationen auch rechtlich für die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder vorgehen. Ausgenommen von diesem Verbandsklagerecht nach Artikel 89 ZPO sind jedoch Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen. Das heisst z. B., dass Ärztehaftpflichtprozesse, bei denen es um Geldforderungen von Patientinnen und Patienten geht, nach dieser Bestimmung nicht von Patientenorganisationen geführt werden können. Es bedeutet aber z. B. auch , dass sich eine Patientenorganisation schon heute in eigenem Namen rechtlich für die Entfernung eines bestimmten gefährdenden Medizinalproduktes gegenüber Ärztinnen und Ärzten, die dieses Produkt verwenden, einsetzen kann.<\/p><p>Fällt die Behandlung in den Geltungsbereich des öffentlichen Rechts, richten sich die Beschwerdemöglichkeiten in der Regel nach dem kantonalen öffentlichen Recht. Die Patientenrechte sind dabei zumeist in den kantonalen Gesundheitsgesetzgebungen festgelegt. Nur in jenen Bereichen des Gesundheitsrechts, in denen die Bundesverfassung dem Bund eine umfassende Gesetzesgebungskompetenz zuweist, kann er auch die Patientenrechte in seine Regelung aufnehmen (z. B. Transplantationswesen, Fortpflanzungsmedizin, genetische Untersuchungen). In diesem beschränkten Rahmen könnte das Bundesrecht auch Patientenorganisationen schweizweit öffentlich-rechtliche Klage- und Beschwerdemöglichkeiten übertragen. Für eine schweizweit vereinheitlichte und umfassende Bundesregelung der Patientenrechte und der Partizipationsrechte von Patientenorganisationen müsste aber zunächst eine entsprechende Verfassungsgrundlage geschaffen werden.<\/p><p>Im skizzierten Rahmen wird der Bundesrat bei Überweisung der Postulate 12.3100, 12.3124 und 12.3207 durch den Nationalrat in einem Bericht vertieft prüfen, ob allfällige Lücken in der Gesetzgebung von Bund und Kantonen bezüglich der Partizipationsrechte von Patientenorganisationen vorhanden sind, und er wird den Handlungsspielraum aufzeigen, in dem der Bund allfällige Lücken schliessen könnte.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Kann er sich vorstellen, Partizipationsrechte (Beschwerde, Rekurs oder Klage) von Patientenorganisationen als Träger öffentlicher Aufgaben zur Geltendmachung von schutzwürdigen öffentlichen Interessen einzuführen?<\/p><p>2. Wenn ja, welche Szenarien stellt er sich vor?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Partizipationsrechte von Patientenorganisationen überprüfen"}],"title":"Partizipationsrechte von Patientenorganisationen überprüfen"}